Full text : Organisierte Arbeit

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den  Unternehmer  handeln.  Selbsterhaltungstrieb  der  Gewerkschaft
und  gute  Kameradschaft  werden  da  schon  den  rechten  Weg  zeigen.
Einem  beliebten  Unternehmer,  der  sich  zur  Verletzung  einer  Vertragsbestimmung ­
  hat  hinreissen  lassen,  wird  man  ebenso  verzeihen,
wie  einem  eifrigen  Mitglied,  welches  eine  kleine  Summe  veruntreut ­
  hat  und  sie  wieder  ersetzen  wird.  In  solchen  Dingen  ist
der  freie  Wille  einer  nicht  eingetragenen  Vereinigung  Gesetz.  Man
kann  in  der  Verwaltung  soviel  umwerfen  wie  man  mag,  ohne  die
Verantwortlichkeit  im  Arbeitsvertrag  zu  verletzen.
„Bei  einer  eingetragenen  Vereinigung  würde  es  da  Revisionen
und  Strafen  hageln,  Arbeit  für  Anwälte,  Richter  und  Feinde  geben.
Eine  Schöpfung  des  Staates  müsste  doch  auch  durch  den  Staat
aufrecht  erhalten  werden;  aber  selbst  bei  den  besten  Absichten
könnten  sich  hier  Differenzen  ergeben.  Mit  der  Eintragung  würde
man  Fremde  an  den  Familientisch  setzen,  ein  Richter  von  anderem
Blute  würde  seine  Ideen  hineintragen,  ein  Gerichtsbeamter  käme
mit  den  Schlüsseln  zum  Gefängnis  und  dem  Sack  für  Geldstrafen,
ein  Polizist  mit  Knüttel  und  Handschellen.
„Schon  jetzt  reden  uns  diese  Leute  oft  in  unsere  Dinge
herein,  aber  die  Gerichte  schreiten  nicht  ein,  wenn  die  Vorgänge
dem  Willen  der  Majorität  entsprechen.  Wäre  diese  jedoch  an
Eintragungsformen  gebunden,  so  würden  die  Sünden  der  Vereinigungen ­
  vervielfacht  und  die  Gesetze  handelten  im  Interesse
der  Skebs.  Die  Schlauköpfe  wissen  recht  wohl,  was  sie  mit  einer
Vermehrung  der  Gesetzesmacht  über  die  Gewerkschaften  erstreben:
sie  wollen  sie  von  innen  sprengen.“
Während  die  feindliche  Kritik  die  Gewerkschaften  aufforderte,
sich  „mannhaft  und  mutig“  eintragen  zu  lassen,  haben  nicht  nur
die  Unternehmervereine  die  gleiche  Politik  befolgt,  sondern
selbst  die  New-Yorker  Fondsbörse,  die  Vereinigung  der  reichsten
Männer  der  Welt,  der  es  sicher  nicht  an  gutem  Rechtsrat
fehlt,  hat  sich  stets  geweigert,  sich  einzutragen,  und  andere
Fonds-  und  Warenbörsen  desgleichen.  Und  schliesslich  könnte
man  in  gewissem  Sinne  auch  eine  Börse  eine  Gewerkschaft  nennen,
eine  Vereinigung  der  Leute  des  Bankiergewerbes.  Sie  erhebt
gegenwärtig  ein  Eintrittsgeld  von  320  000  Mark,  beschränkt  die
Zahl  ihrer  Mitglieder,  verbietet  ihnen,  Aufträge  mit  Nichtmitgliedern
  zu  teilen,  setzt  einen  maximalen  Fünfstundentag  und
einen  minimalen  Stücklohn  fest.  Durch  diese  Weigerung,  sich
einzutragen,  ist  kein  Unrecht  geschehen,  die  Geschäfte  werden  so
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