Full text : Organisierte Arbeit

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jedenfalls  kann  eine  Rechtsprechung  nach  dem  Buchstaben  des
Gesetzes  sich  nicht  schnell  genug  den  täglich  wechselnden  Anforderungen ­
  einer  Arbeiterbewegung  anpassen,  womit  deren  normales
Wachstum  gehemmt  werden  würde.  Viele  Führer  glauben  auch,
dass  die  Organisationen  durch  ihre  Eintragung  viele  Mitglieder
verlieren  würden;  besonders  der  nicht  englisch  sprechende  Teil
der  Arbeiterschaft  könnte  die  Wirkung  der  Eintragung  schwer
verstehen  und  eine  unbegründete  Furcht  vor  derselben  haben.
Von  Arbeitern  und  Unternehmern  ist  aber  anerkannt,  dass  die
bestehenden  Gesetze  für  eine  Eintragung  der  Gewerkschaften
nicht  geeignet  sind.  Um  zur  Eintragung  zu  ermutigen,  müsste
eine  neue  Gesellschaftsform  geschaffen  werden,  die  einen  Schutz
des  Kollektiv-Vertrags  und  das  Streikrecht  gewähre,  dabei  nicht
den  Einzelnen  verantwortlich  mache,  sondern  nur  von  beiden  Parteien
im  Falle  des  Vertragsbruchs  gleichmässig  Schadenersatz  verlange.
Nicht  Verfolgung  im  Falle  von  Gesetzesverletzung  haben  die
Gewerkschaften  zu  fürchten,  sondern  Einmischung  in  ihre  innere
Verwaltung.  Feindliche  Unternehmer  könnten  unzufriedene  Mitglieder ­
  in  ihrem  Streit  gegen  die  Vereinigung  unterstützen  und
Ausstossungen  oder  selbst  Geldstrafen  bis  vor  die  obersten  Gerichtshöfe ­
  ziehen.  Mit  allerlei  Vorwänden  könnte  prozessiert  werden,
um  die  Mittel  der  Organisationen  zu  erschöpfen.  Die  Benutzung
von  Versicherungsfonds  für  Streikzwecke,  das  Benehmen  gegenüber ­
  Unternehmern,  und  alle  die  tausend  Fragen  des  täglichen
Geschäftes  könnten  angegriffen  werden.  So  sagt  J.  W.  Sullivan
von  der  Typographischen  Gewerkschaft  New  Yorks:
„Die  Gewerkschaft  ist  eine  grosse,  sich  selbst  regierende
Familie.  In  Streikzeiten  erweisen  sich  die  geschriebenen  Statuten
oft  unpraktischer  als  augenblickliche  Beschlüsse  des  Kriegsrats;
unvorhersehbare  Ereignisse  treten  ein,  und  man  muss  vielleicht  den
Statuten  zuwider,  einem  Beamten  oder  Komitee  zeitweilig  unbeschränkte ­
  Gewalt  übertragen.  Und  in  Friedenszeiten  fügt  man
sich  lieber  der  Stimme  der  Versammlung,  als  entgegen  der  Mehrheit ­
  einem  geschriebenen  Wort,  —  mag  es  sich  nun  um  einen  Angriff
gegen  ein  Mitglied,  eine  Frage  der  Geldansammlung,  Unregelmässigkeiten ­
  bei  den  Wahlen,  Gewährung  oder  Verweigerung
eines  Einblicks  in  die  Bücher  zur  lnspektion,  um  die  Frage  öffentlicher ­
  oder  geheimer  Verhandlung,  die  Aufrechterhaltung  der
Disziplin,  Aufnahme  oder  Ausstossung  von  Mitgliedern,  um  Konflikte ­
  zwischen  Ortsgruppe  und  Zentrale  oder  eine  Antwort  an
            
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