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jedenfalls kann eine Rechtsprechung nach dem Buchstaben des
Gesetzes sich nicht schnell genug den täglich wechselnden Anforderungen
einer Arbeiterbewegung anpassen, womit deren normales
Wachstum gehemmt werden würde. Viele Führer glauben auch,
dass die Organisationen durch ihre Eintragung viele Mitglieder
verlieren würden; besonders der nicht englisch sprechende Teil
der Arbeiterschaft könnte die Wirkung der Eintragung schwer
verstehen und eine unbegründete Furcht vor derselben haben.
Von Arbeitern und Unternehmern ist aber anerkannt, dass die
bestehenden Gesetze für eine Eintragung der Gewerkschaften
nicht geeignet sind. Um zur Eintragung zu ermutigen, müsste
eine neue Gesellschaftsform geschaffen werden, die einen Schutz
des Kollektiv-Vertrags und das Streikrecht gewähre, dabei nicht
den Einzelnen verantwortlich mache, sondern nur von beiden Parteien
im Falle des Vertragsbruchs gleichmässig Schadenersatz verlange.
Nicht Verfolgung im Falle von Gesetzesverletzung haben die
Gewerkschaften zu fürchten, sondern Einmischung in ihre innere
Verwaltung. Feindliche Unternehmer könnten unzufriedene Mitglieder
in ihrem Streit gegen die Vereinigung unterstützen und
Ausstossungen oder selbst Geldstrafen bis vor die obersten Gerichtshöfe
ziehen. Mit allerlei Vorwänden könnte prozessiert werden,
um die Mittel der Organisationen zu erschöpfen. Die Benutzung
von Versicherungsfonds für Streikzwecke, das Benehmen gegenüber
Unternehmern, und alle die tausend Fragen des täglichen
Geschäftes könnten angegriffen werden. So sagt J. W. Sullivan
von der Typographischen Gewerkschaft New Yorks:
„Die Gewerkschaft ist eine grosse, sich selbst regierende
Familie. In Streikzeiten erweisen sich die geschriebenen Statuten
oft unpraktischer als augenblickliche Beschlüsse des Kriegsrats;
unvorhersehbare Ereignisse treten ein, und man muss vielleicht den
Statuten zuwider, einem Beamten oder Komitee zeitweilig unbeschränkte
Gewalt übertragen. Und in Friedenszeiten fügt man
sich lieber der Stimme der Versammlung, als entgegen der Mehrheit
einem geschriebenen Wort, — mag es sich nun um einen Angriff
gegen ein Mitglied, eine Frage der Geldansammlung, Unregelmässigkeiten
bei den Wahlen, Gewährung oder Verweigerung
eines Einblicks in die Bücher zur lnspektion, um die Frage öffentlicher
oder geheimer Verhandlung, die Aufrechterhaltung der
Disziplin, Aufnahme oder Ausstossung von Mitgliedern, um Konflikte
zwischen Ortsgruppe und Zentrale oder eine Antwort an