115
den Unternehmer handeln. Selbsterhaltungstrieb der Gewerkschaft
und gute Kameradschaft werden da schon den rechten Weg zeigen.
Einem beliebten Unternehmer, der sich zur Verletzung einer Vertragsbestimmung
hat hinreissen lassen, wird man ebenso verzeihen,
wie einem eifrigen Mitglied, welches eine kleine Summe veruntreut
hat und sie wieder ersetzen wird. In solchen Dingen ist
der freie Wille einer nicht eingetragenen Vereinigung Gesetz. Man
kann in der Verwaltung soviel umwerfen wie man mag, ohne die
Verantwortlichkeit im Arbeitsvertrag zu verletzen.
„Bei einer eingetragenen Vereinigung würde es da Revisionen
und Strafen hageln, Arbeit für Anwälte, Richter und Feinde geben.
Eine Schöpfung des Staates müsste doch auch durch den Staat
aufrecht erhalten werden; aber selbst bei den besten Absichten
könnten sich hier Differenzen ergeben. Mit der Eintragung würde
man Fremde an den Familientisch setzen, ein Richter von anderem
Blute würde seine Ideen hineintragen, ein Gerichtsbeamter käme
mit den Schlüsseln zum Gefängnis und dem Sack für Geldstrafen,
ein Polizist mit Knüttel und Handschellen.
„Schon jetzt reden uns diese Leute oft in unsere Dinge
herein, aber die Gerichte schreiten nicht ein, wenn die Vorgänge
dem Willen der Majorität entsprechen. Wäre diese jedoch an
Eintragungsformen gebunden, so würden die Sünden der Vereinigungen
vervielfacht und die Gesetze handelten im Interesse
der Skebs. Die Schlauköpfe wissen recht wohl, was sie mit einer
Vermehrung der Gesetzesmacht über die Gewerkschaften erstreben:
sie wollen sie von innen sprengen.“
Während die feindliche Kritik die Gewerkschaften aufforderte,
sich „mannhaft und mutig“ eintragen zu lassen, haben nicht nur
die Unternehmervereine die gleiche Politik befolgt, sondern
selbst die New-Yorker Fondsbörse, die Vereinigung der reichsten
Männer der Welt, der es sicher nicht an gutem Rechtsrat
fehlt, hat sich stets geweigert, sich einzutragen, und andere
Fonds- und Warenbörsen desgleichen. Und schliesslich könnte
man in gewissem Sinne auch eine Börse eine Gewerkschaft nennen,
eine Vereinigung der Leute des Bankiergewerbes. Sie erhebt
gegenwärtig ein Eintrittsgeld von 320 000 Mark, beschränkt die
Zahl ihrer Mitglieder, verbietet ihnen, Aufträge mit Nichtmitgliedern
zu teilen, setzt einen maximalen Fünfstundentag und
einen minimalen Stücklohn fest. Durch diese Weigerung, sich
einzutragen, ist kein Unrecht geschehen, die Geschäfte werden so
8*