Full text : Organisierte Arbeit

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einigungen  und  erlässt  in  Verbindung  mit  Unternehmervereinigungen
Vorschriften  über  die  Geschäftsgebahrung  ganzer  Industriezweige. ­

In  den  Hunderten  bestehender  Gewerkschaften  und  Tausenden ­
  von  örtlichen  Teilorganisationen  tauchen  die  verschiedensten
Probleme  auf  und  erfordert  jedes  neue  Bedürfnis  besondere  Massnahmen. ­
  Das  Ergebnis  ist  eine  verwirrende  Fülle  von  Regeln,
in  denen  Viele  weder  Sinn  noch  Einheitlichkeit  erkennen  können,
ausser  etwa  in  grobem  Umriss  das  allgemeine  Bestreben  der
Arbeiter,  ihre  Arbeitsbedingungen  zu  verbessern  und  ihre  Lebensführung ­
  zu  heben.  Aber  wenn  das  Publikum  diese  Bestrebungen
auch  völlig  begreift,  so  sieht  es  doch  nicht,  warum  ein  so  einfaches ­
  Ziel  solch  verwickelter  Politik  bedarf;  und  oft  wird  die
Klugheit  der  Leute  bezweifelt,  selbst  wo  man  ihre  Motive  als
edle  anerkennt.
Aber  die  Kompliziertheit  der  Gewerkschaftspolitik  ist  durch
die  Mannigfaltigkeit  all  unserer  Lebensfragen  bedingt.  Mögen
Prinzipien  und  Verfassung  einer  Organisation  noch  so  einfach  sein,
ihre  Wege  werden  notwendigerweise  kompliziert,  sobald  sie  in
Beziehung  tritt  zu  der  karakteristischen  Vielfältigkeit  der
modei-nen  Lebensbedingungen.  Die  Gesetze  stellen  in  ihrer  einfachsten ­
  Fassung  ein  gewisses  primitives  Ideal  von  Gerechtigkeit
vor,  eine  Garantie  gewisser  Lebensbedingungen,  von  Freiheit  und
Privateigentum.  Und  während  in  einfachen  Zuständen  die  Gesetze
durchsichtig  und  leicht  erkennbar  sind,  Streitfälle  nach  Art  der
primitiven  Gerechtigkeit  entschieden  werden,  mit  der  der  Königein
  Kind  in  zwei  Teile  zii  spalten  befiehlt,  erfordert  die  Vielfältigkeit ­
  des  modernen  Lebens  auch  für  den  einfachsten  Fall  die
Heranziehung  hunderter  von  Präzedenzfällen.  Das  Gebot:  „Du
sollst  nicht  stehlen“  erfährt  eine  Erweiterung  durch  Hunderte  und
Tausende  von  Untersuchungsfällen,  Freisprechungen  und  Verurteilungen, ­
  und  der  einfachste  Vertrag  enthält  eine  Anzahl  ausgesprochener ­
  oder  vorausgesetzter  Bedingungen  zur  Wahrung  der
Interessen  beider  Parteien.  —
In  seinen  Grundzügen  ist  der  Gewerkschaftsgedanke  klar
und  einfach.  Seine  Grundlage  ist  die  Anerkennung  der  Tatsache,
dass  unter  normalen  Bedingungen  der  alleinstehende,  unorganisierte ­
  Arbeiter  nicht  mit  ausreichender  Aussicht  auf  Erfolg  mit
dem  Unternehmer  um  den  Preis  seiner  Arbeitskraft  verhandeln
kann.  Solange  der  Arbeiter  keine  Geldreserve  hat  und  seine
            
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