Full text : Organisierte Arbeit

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einander  übereingekommen  sind,  keinen  Einzelvertrag  mit  ihrem
Unternehmer  zu  schliessen,  sondern  nur  den  Bedingungen  eines
gemeinschaftlichen  Vertrages  zuzustimmen.  Ihr  Ideal  ist,  in  einer
einzigen  Organisation  alle  Leute  zusammenzufassen,  die  angestellt
sind  oder  auch  nur  für  eine  Anstellung  in  Frage  kommen,  und
für  sie  alle  die  untere  Grenze  der  Arbeitsbedingungen  festzusetzen
und  zu  erhalten.
Zur  Ausführung  eines  Kollektivvertrages  ist  es  nun  nötig,
für  alle  Leute  eine  Untergrenze  der  Löhne  und  sonstigen  Bedingungen
festzusetzen;  das  heisst  nicht,  dass  alle  den  gleichen  Lohn  erhalten ­
  sollen,  sondern  nur,  dass  gleiche  Bezahlung  für  gleiche
Leistung  erfolgt.  In  einem  bestimmten  Geschäftszweig  kann  es
an  einem  bestimmten  Platze  zur  bestimmten  Zeit  nur  ein  solches
Minimum  geben.  Wenn  die  Maurer  Newyorks  alle  organisiert
wären  und  die  Gewerkschaft  der  Hälfte  ihrer  Mitglieder  erlauben ­
  würde,  für  40  Cents  die  Stunde,  zu  arbeiten,  während  die
andere  Hälfte,  ohne  mehr  zu  leisten,  50  Cents  zu  fordern  hätte,
so  würden  die  letzteren  aus  dem  Geschäft  herausgedrängt
werden.  Um  jedem  Manne  50  Cents  zu  verschaffen,  müssen  alle
Leute  gleicher  Geschicklichkeit  zum  mindesten  diese  Summe
fordern.  Niemand  wird  von  den  Genossen  in  seinem  Gewerbe
angegriffen  werden,  wenn  er  10  oder  20  Cents  über  das  Minimum
hinaus  erhält  oder  fordert,  aber  er  darf  keinen  geringeren  Lohn
annehmen.  Dasselbe  gilt  für  die  Arbeitszeit.  Wenn  alle  Maurer
Newyorks  4  Dollar  täglich  erhielten,  und  einige  dafür  8,  andere
10,  12  oder  15  Stunden  arbeiten  wollten.  Die  Anderen  würden
dann  ihre  Stellung  verlieren  oder  gezwungen  sein,  zu  den  gleichen
Bedingungen  zu  arbeiten.  Und  so  in  allen  anderen  Arbeitsbedingungen. ­
  Die  Gewerkschaft  hat  nichts  dagegen,  wenn  der
Unternehmer  besonders  guten,  ja  selbst  bevorzugten  Arbeitern
höhere  Löhne  oder  kürzere  Arbeitszeit,  bewilligt,  als  der  Kollektiv-Vertrag
  festsetzt;  sie  schliesst  den  Konkurrenzkampf  ihrer  Mitglieder ­
  um  Stellungen  nicht  aus,  sondern  verlangt  nur,  dass
dieser  Wettbewerb  sich  um  den  Arbeitseffekt,  nicht  um  eine
Unterbietung  der  Bedingungen  des  Vertrages  handele.
Diese  Grundsätze  werden  viele  der  scheinbaren  Wunderlichkeiten ­
  und  fast  unverständlichen  Massnahmen  .der  Arbeitervereinigungen ­
  verständlich  machen.  Sie  geben  die  Antwort  auf  die
naive  Frage  so  vieler  Leute,  warum  man  denn  einen  Mann  veranlassen ­
  wolle,  einen  höheren  Lohn  anzunehmen  als  er  selbst
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