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45. KAPITEL.
Die Entscheidung der Anthrazitkohlen-Streikkommission.
Der Rückzug der Unternehmer nach 5-monatlichem Sträuben
auf das Schiedsgerichtsprinzip, für das die Bergleute von Beginn
an eingetreten waren, rechtfertigte deutlich die Erklärung des
Streikes. Nach Abänderung einiger unannehmbarer Vorschläge
in dem Brief der Unternehmer vom 13. Oktober hatte der
Distriktsrat sofort am 21. Oktober die Wiederaufnahme der
Arbeit nach 163 Tagen des Aussetzens empfohlen.
Die Anthrazitkohlenstreik-Kommission wird ein Markstein
bleiben in der Geschichte der Arbeiter. In einem gewissen
Sinn war sie ein Beweis für die Macht der öffentlichen Meinung
in kritischen Perioden. Die ersten Sitzungen der Kommission
fanden am 24. und 27. Oktober statt, und vom 14. November
1902 bis 5. Februar 1903 tagte sie mit wenig Unterbrechungen
in Scrauton und Philadelphia. In dieser Zeit wurden die Zeugen
verhört und vom 9. bis 13. Februar fand die Beweisaufnahme
statt. Das öffentliche Interesse trieb Tausende in die Zuhörerräume,
und Hunderte konnten keinen Platz darin finden.
558 Zeugen wurden vernommen, davon 240 von der Gewerkschaft
gerufen, 153 durch die Anwälte der nichtorganisierten
Arbeiter, 154 von den Unternehmern und 11 von der Kommission.
Durch die Aussagen wurden über 10 000 Seiten Aktenformat gefüllt,
ohne die Statistiken und Aufstellungen. Die dramatischsten
Punkte der Verhandlung waren die Vernehmungen der kleinen
Kinder, die in den Kohlenbrechern beschäftigt waren. Die am
18. März 1903 gefällte Entscheidung war ein Schriftstück von
120 000 Worten.
Die Veröffentlichungen der Kommission bestehen in einem
Bericht und einer Entscheidung. Der Bericht ist eine theoretische
Erörterung der Prinzipien; ich will ihn hier nicht besprechen,
aber nach meiner Meinung und der der meisten Gewerkschaftler
sind es die Gedanken kluger und wohlmeinender
Männer, die aber ohne Verständnis der Grundprinzipien
der Gewerkschaftsbewegung auf unhaltbaren Voraussetzungen
fussen.