Full text : Organisierte Arbeit

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Die  Entscheidung  dagegen  zeigt  praktischen  Sinn  und
die  Tendenz,  theoretische  Vorurteile  fallen  zu  lassen,  wenn  sie
dem  Drucke  der  Wirklichkeit  gegenübertreten.  Wenn  sie  den
Arbeitern  auch  nicht  das  zubilligte,  auf  das  sie  ein  Recht  zu  haben
glaubten,  erkannte  sie  ihnen  doch  wertvolle  Lohnerhöhungen  und
Besserung  anderer  Bedingungen  zu.  Vor  allem  aber  erkannte  sie
die  Vereinigten  Bergarbeiter  als  eine  der  vertragschliessenden
Parteien  an  und  fixierte  damit  rechtlich  den  Tatbestand  der
Organisation.  Mit  Giltigkeit  vom  1.  April  1903  bis  1.  April  1906,
wurde  für  alle  Arbeit,  die  vorher  nach  Normalraten  gezahlt,  eine
10%ige  Lohnerhöhung  festgesetzt;  die  Arbeitszeit  der  Feuerleute
und  der  Maschinisten  an  den  Pumpen  wurde  unter  Beibehaltung
des  Tagelohnes  von  12  auf  8  Stunden  herabgesetzt,  was  für  die
Stunde  einen  Mehrertrag  von  30°/ 0  gab;  die  Maschinisten,  welche
bisher  schon  in  8  stündiger  Schicht  gearbeitet  hatten,  erhielten
10  °/ 0  Lohnzuschlag,  und  alle  anderen  Maschinisten  5°/ 0  Lohnzuschlag ­
  und  freien  Sonntag,  was  zusammen  ein  um  rund  22  °/ 0
höherer  Stundenertrag  war.  Die  Tagelöhner  (etwa  die  Hälfte
aller  Angestellten)  hatten  statt  10  künftig  9  Stunden  zu  arbeiten.
Zu  diesen  direkten  Lohnerhöhungen  hatten  beim  Steigen  der
Kohlenpreise  nach  folgende  Aufschläge  zu  treten.  Stieg  Weissaschenkohle ­
  von  über  Erbsengrösse  im  New-Yorker  Hafen  auf  über
I  4.50,  so  hatte  für  jede  5  cent  mehr  eine  l n / 0 ige  Lohnerhöhung-Platz
  zu  greifen;  das  dürfte  bis  Jahresschluss  etwa  5  °/ 0  ausmachen, ­
  und  die  gesamte  Lohnerhöhung  durch  den  Streik  dürfte
sich  auf  28—32  Millionen  Mark  jährlich  belaufen.
Ferner  bestimmte  die  Kommission  die  direkte  Löhnung  der
Tagelöhner  durch  die  Gesellschaft  statt  durch  die  Bergleute,  und
zwar  auf  Wunsch  der  Mehrheit  an  einer  Grube  buchführenden
Wägemeister  (check  docking  bosses)  und  die  gleichmässige  Anstellung ­
  organisierter  und  unorganisierter  Leute.
„Die  Kommission  hält  die  Anstellung  von  Agenten  (deputies)
für  eine  zweifelhafte  Massregel,  die  eher  zu  Konflikten  mit  beschäftigungslosen ­
  Leuten  anreizt,  als  sie  verhütet.  Die  Bergpolizei ­
  schlägt  geradezu  dem  Zweck  ins  Gesicht,  für  den  sie  vorhanden.“ ­
  Ferner  wurden  Gesetze  gegen  Kinderarbeit  empfohlen
und  Zwangsuntersuchungen  durch  die  Bundesregierung  bei  Streitfällen ­
  nach  Art  dieses  Streikes.
Die  wichtigste  Neuschöpfung  der  Entscheidung  ist  ein  Versöhnungsrat, ­
  (board  of  conciliation)  in  Anerkennung  dessen,  dass
            
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