Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

scheu  Staatsgebiet,  also  auch  in  Westpreussen  und.  Posen,  wo
demnach  die  Ansiedelungskommission  und  die  dort  xuständige
Bromberger  Generalkommission,  als  Ansiedelungsbehörden  mit
einander  konkurriren.  Und  obzwar  die  Ansiedelungskommission
in  mehr  als  einer  Beziehung  bedeutendere  Vortheile  bietet,  als
die  Generalkommission,  melden  sich  die  Westpreussen  und  die
Posener  oft  lieber  bei  der  Generalkommission,  und  zwar  darum,
weil  —  wie  wir  gesehen  —  bei  der  Ansiedelungskommission
ein  Zehntel  der  Rente  immerwährend  unablösbar  und  auch  die
Veräusserung  der  Ansiedelungsstelle  beschränkt  ist,  während  bei
der  Generalkommission  dies  von  der  vertragsmässi  gen  Bestimmung
der  Parteien  abhängig  gemacht  wurde;  die  Einwanderer  fühlen
nicht  so  sehr  die  Nachtheile  dieses  Gebundenheits-Rechtsverhältnisses, ­
  da,  nachdem  sie  die  Ansiedelungskommission  massenweise. ­
  nach  ihrer  Zusammengehörigkeit  in  geschlossenen  Dörfern ­
  (z.  B.  abgesondert  die  Württemberger,  die  Badener  etc.)
.ansiedelt,  die  Ansiedler  das  Gut  wieder  einem  der  zu  ihrer  Gruppe
Gehörigen  zukommen  lassen. 1 )  Die  Ansiedelungskommission  kann
die  einzelnen  Güter  den  Ansiedlern  zu  Eigenthum,  oder  im
Wege  der  Pacht  überlassen,  ebenso  wie  in  England  der  Grafschaftsrath; ­
  die  Generalkommissionen  kennen  nur  die  eigenthümliche
  Übertragung.  Dort  übersteigen  die  eigenthümlichen  Übertragungen ­
  gegen  Leistung  einer  Rente  —  wie  wir  dies  bei  der
Erörterung  der  thatsächlicben  Ergebnisse  gesehen  haben  —  bedeutend ­
  die  Übertragungen  im  Wege  der  Zeitpacht.  Im  Übrigen
ist  —  wie  dies  Sering  hervorhebt *  2 )  —  das  Zeitpachtverhältniss
  überall  interimistisch  und  erscheint  als  ein  Übergang  zum
Eigenthumserwerb  gegen  eine  Rentenleistung,  für  die  Zeit,  bis
der  Pächter  zu  einer  entsprechenden  Kapitalskraft  kommt.  Die
Zeitpacht  ist  übrigens  zur  Colonisirung  weniger  geeignet,  nachdem ­
  der  Pächter  nicht  so  sehr  und  so  innig  zur  Scholle  gebunden ­
  ist,  als  der  Eigenthümer.  Eben  deshalb  fasste  das  Institut
der  Rentengüter  bei  der  inneren  Colonisation  schneller  Wurzel.
Dass  die  Rentengüter  nur  auf  Ansuchen  eines  Grundbesitzers ­
  begründet  werden  können,  hält  Prof,  von  der,Go  11z
von  dem  Gesichtspunkte,  dass  dort,  wo  ein  kräftiger  Bauernstand
fehlt,  ein  solcher  zu  schaffen  sei,  für  einen  Fehler  des  GeB ­

  Waldhecker:  Ansiedelungskommission  und  Generalkommission.
{Schmoller't  Jahrbuch  f.  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  XXI.
Jahrg.  1897.  S.  226.)
2 )  Sering:  Die  innere  Kolonisation  etc.  (Schriften  d.  Vereins  f.  Sozialpol.
LV1.  S  208.)
            
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