Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

■ gutem «von mittlerem oder kleinerem Umfange» haftenden Ren 
ten durch die Rentenbanken abgelöst werden, die kleinen Ren- 
tengüter gemessen somit die Vortheile der Ablösung nicht. Sei 
tens der einzelnen Generalkommissionen wurde der Minimalum 
fang der im Sinne des Gesetzes vom Jahre 1891 zu errichtenden 
Rentengüter mit 1, 2V2, 2—-3 Hektar festgesetzt; während doch 
für ländliche Arbeiter geeignete Stellen einen Umfang von %, 
V2, höchstens 3 /4 Hektar haben können, da der Arbeiter mit seinen 
Angehörigen ein Gut von grösserem Umfange mit Erfolg zu be 
wirtschaften nicht im Stande ist. 1 ) Es ist daher offensichtlich 
dass die gesetzgebende Macht — abweichend von ihrem aus 
gesprochenen früheren Willen — der Sesshaftmachung von 
ländlichen Arbeitern die finanzielle Beihilfe entzogen und diese 
.gänzlich der Privatthätigkeit überlassen hat; hiedurch ist aber, 
mangels der nöthigen Mittel, die Möglichkeit einer Sesshaft 
machung von ländlichen Arbeitern sozusagen ausgeschlossen. 
Goltz urgirt besonders die Gründung von Arbeiterrenten 
gütern und fordert bezüglich dieser das Belastungs-, Veräusse- 
rungs- und Zertheilungsverbot, ferner, dass von der Rente nur 
75% ablösbar, während etwa 25°/o unablösbar sei. 1 2 ) 
Wir halten es für einen Fehler der Rentengutsgesetze, dass 
sie mit keinerlei Verfügung die Belastung der Rentengüter ver 
hüten und hiedurch für die Verhinderung der Verschuldung, der 
Überlastung derselben gar keine Sicherheit bieten. Dieser Man 
gel ermöglichte die Überlastung der Rentengüter und führte 
zur — vorher nachgewiesenen —• starken Verschuldung der An 
siedler, welche 86,76% des Grundwerthes entspricht. Schon der 
Umstand, dass sich die bei Begründung der Rentengüter fun- 
girenden Vermittler für ihre Thätigkeit in der Regel eine hohe 
Provision ausbedingen, ferner die in ihrem Interesse stehende 
Übertreibung des Kaufpreises der Güter sind zur Vorbereitung 
der Verschuldung geeignet. Hiezu kommt noch, dass die Ver 
mittler — wieder in ihrem eigenen Interesse — oft ganz un 
bemittelte Bewerber, sogar durch Irreführung der Generalkom- 
missicnen hinsichtlich der finanziellen Lage der Käufer, anzu 
siedeln trachten, da diese Bewerber selbst die grössten Kaufs 
lasten zu übernehmen bereit sind. —• Der überhohe Kaufpreis, 
beziehentlich die mit demselben verbundenen Lasten verursachen 
die Verschuldung der Ansiedler. Und wenn auch die Verschul 
1 ) von der Goltz: Die ländliche Arbeiterklasse und der preussische 
:Staat. Jena, 1893 (S. 222); ferner: E. Meyn: Die preussischen Renten 
gutsgesetze Beilin, 1892. (S. 10.) 
2 ) Goltz: cit. Arbeit. (S. 233 und ff.)
	        
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