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theilc, zur improduktiven Verschuldung. Bei einem Intestaterb
fall erben nämlich die Miterben (z. B. die Descendenten gleichen
Grades) zu gleichen Theilen; falls sie aber nicht gemeinschaft
liche Eigenthümer des Gegenstand der Vererbung bildenden
Grundbesitzes sein wollen, sondern Einige den Geldwerth des
ihnen zustehenden Erbantheiles fordern, so wird der Überneh
mer des die Erbschaft bildenden Grundstückes, der Anerbe —
der in der Regel der älteste Sohn ist —■ zum ausschliesslichen
Eigenthümer des Grundstückes, er ist aber verpflichtet, die
vom Gute scheidenden Miterben bis zur Höhe ihrer Erbtheile
in Barem abzufinden. Statt Zertheilung des Gutes in natura, wird
der Werth desselben getheilt. Diese Art der Befriedigung der
Ansprüche der Erben auf das den Nachlass bildende Grundstück
ist gebräuchlich im Komitat Somogy; 1 ) im Komitat Torontäl
bei der Bauern deutscher Nationalität; * 2 ) in Tiszafüred (Komitat
Heves) bezüglich der Bauernhöfe mit einem Umfang von weni
ger als ein Viertelgut, also mit einem Flächeninhalt von 14 60 %.2oo
Joch; 3 ) in Zebegeny (Komitat Hont); 4 ) oft im Komitat Abauj-
Torna 5 6 ) etc. Bei einer solchen Regelung der Erbschaftsansprüche
ist der Anerbe sehr oft gezwungen, seine wirtschaftliche Wider
standskraft gefährdende, lästige Hypothekardarlehen aufzuneh
men, und zwar bis zur Höhe einer umso grösseren Quote des
Werthes des Anerbengutes, je mehr Miterben er zu befriedigen
hat. Die Lage des Anerben ist somit eine umso ungünstigere,
nachtheiligere, je mehr Miterben vorhanden sind und je höher
der Grundbesitz eventuell bereits belastet ist.
Bei der Vornahme der Nachlassvertheilung ist aber in Un
garn nicht nur dieses Verfahren gebräuchlich. In vielen Gegen
Q A parasztbirtok ällapota Somogy-, Kolozs-, Szolnok-
Doboka- es Torontäl-megyekben. (Der Stand der Bauernhöfe in
den Kornitaten Somogy, Kolozs, Szolnok-Doboka und Torontäl.) Budapest, 1886.
(S. 20.)
2 ) Ebendaselbst. S. 67.
3 ) A parasztbirtok ällapota Tiszafüreden. (Der Stand
der Bauernhöfe in Tiszafüred.) Budapest, 1.885. (S. 7.)
4 ) And or Löherer: Zebegeny közsäg monografiäja. (Monographie
der Gemeinde Zebegeny.) [Magyar Gazdak Szemleje. (Revue der Ungarischen
Landwirthe.) 1899. S. 751.] Der Verfasser ist hier im Widerspruch, indem
er behauptet, dass bei einer Vererbung einer der Geschwister den Antheil der
llebrigen übernimmt und diese in dieser Weise befriedigt, weshalb die aus
ohnehin kleinen Parcellen bestehenden Güter ln immer kleinere Parcellen
zerfallen; gerade diese Art der Erbtheilung beugt ja der Zertheilung des
Besitzes vor.
6 ) A parasztbirtok dl lapota Abauj-Tornamegyeben. (Dor
Stand der Bauernhöfe im Komitat Abauj-Torna.) Budapest, 1885. (S. 10.)