Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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theilc,  zur  improduktiven  Verschuldung.  Bei  einem  Intestaterbfall ­
  erben  nämlich  die  Miterben  (z.  B.  die  Descendenten  gleichen
Grades)  zu  gleichen  Theilen;  falls  sie  aber  nicht  gemeinschaftliche ­
  Eigenthümer  des  Gegenstand  der  Vererbung  bildenden
Grundbesitzes  sein  wollen,  sondern  Einige  den  Geldwerth  des
ihnen  zustehenden  Erbantheiles  fordern,  so  wird  der  Übernehmer ­
  des  die  Erbschaft  bildenden  Grundstückes,  der  Anerbe  —
der  in  der  Regel  der  älteste  Sohn  ist  —■  zum  ausschliesslichen
Eigenthümer  des  Grundstückes,  er  ist  aber  verpflichtet,  die
vom  Gute  scheidenden  Miterben  bis  zur  Höhe  ihrer  Erbtheile
in  Barem  abzufinden.  Statt  Zertheilung  des  Gutes  in  natura,  wird
der  Werth  desselben  getheilt.  Diese  Art  der  Befriedigung  der
Ansprüche  der  Erben  auf  das  den  Nachlass  bildende  Grundstück
ist  gebräuchlich  im  Komitat  Somogy; 1 )  im  Komitat  Torontäl
bei  der  Bauern  deutscher  Nationalität; *  2 )  in  Tiszafüred  (Komitat
Heves)  bezüglich  der  Bauernhöfe  mit  einem  Umfang  von  weniger ­
  als  ein  Viertelgut,  also  mit  einem  Flächeninhalt  von  14 60 %.2oo
Joch; 3 )  in  Zebegeny  (Komitat  Hont); 4 )  oft  im  Komitat  Abauj-Torna
 5  6 )  etc.  Bei  einer  solchen  Regelung  der  Erbschaftsansprüche
ist  der  Anerbe  sehr  oft  gezwungen,  seine  wirtschaftliche  Widerstandskraft ­
  gefährdende,  lästige  Hypothekardarlehen  aufzunehmen, ­
  und  zwar  bis  zur  Höhe  einer  umso  grösseren  Quote  des
Werthes  des  Anerbengutes,  je  mehr  Miterben  er  zu  befriedigen
hat.  Die  Lage  des  Anerben  ist  somit  eine  umso  ungünstigere,
nachtheiligere,  je  mehr  Miterben  vorhanden  sind  und  je  höher
der  Grundbesitz  eventuell  bereits  belastet  ist.
Bei  der  Vornahme  der  Nachlassvertheilung  ist  aber  in  Ungarn ­
  nicht  nur  dieses  Verfahren  gebräuchlich.  In  vielen  GegenQ ­
  A  parasztbirtok  ällapota  Somogy-,  Kolozs-,  Szolnok-Doboka-
  es  Torontäl-megyekben.  (Der  Stand  der  Bauernhöfe  in
den  Kornitaten  Somogy,  Kolozs,  Szolnok-Doboka  und  Torontäl.)  Budapest,  1886.
(S.  20.)
2 )  Ebendaselbst.  S.  67.
3 )  A  parasztbirtok  ällapota  Tiszafüreden.  (Der  Stand
der  Bauernhöfe  in  Tiszafüred.)  Budapest,  1.885.  (S.  7.)
4 )  And  or  Löherer:  Zebegeny  közsäg  monografiäja.  (Monographie
der  Gemeinde  Zebegeny.)  [Magyar  Gazdak  Szemleje.  (Revue  der  Ungarischen
Landwirthe.)  1899.  S.  751.]  Der  Verfasser  ist  hier  im  Widerspruch,  indem
er  behauptet,  dass  bei  einer  Vererbung  einer  der  Geschwister  den  Antheil  der
llebrigen  übernimmt  und  diese  in  dieser  Weise  befriedigt,  weshalb  die  aus
ohnehin  kleinen  Parcellen  bestehenden  Güter  ln  immer  kleinere  Parcellen
zerfallen;  gerade  diese  Art  der  Erbtheilung  beugt  ja  der  Zertheilung  des
Besitzes  vor.
6 )  A  parasztbirtok  dl  lapota  Abauj-Tornamegyeben.  (Dor
Stand  der  Bauernhöfe  im  Komitat  Abauj-Torna.)  Budapest,  1885.  (S.  10.)
            
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