Diese Daten — deren Verlässlichkeit nicht über alle Zweifel
steht — beweisen, dass die Liegenschaften jährlich in durchschnitt
lich 106.224 Fällen von Todeswegen ihren Besitzer verändern,
welche Besitzveränderungen einen Werth von 252,534 Millionen
Kronen repräsentiren. Die Zahl der Besitzveränderüngen von
Todeswegen hängt nicht nur von der Zahl der im Vorjahre ver
storbenen Besitzer, sondern auch von jener Geschwindigkeit
ab, mit welcher die Erbberechtigten jenen Bedingungen ent
sprechen, von denen die Einantwortung der Erbschaft abhängig
gemacht ist. Wir dürfen auch die auf den Geldwerth dieser Be
sitzveränderungen bezüglichen Daten nicht ausser Acht lassen,
deren Höhe zum grossen Theile von jenem zufälligen Umstand
abhängt, in welchem Verhältniss die Grossgrundbesitze bei den
Nachlassgütern vertreten sind. Von diesem Gesichtspunkte
braucht man bei der Durchschnittszahl gegen die Daten nicht
mehr Bedenken zu erheben, denn beim Durchschnitt schwinden
die Extreme. Aber auch einen anderen Gesichtspunkt müssen
wir bei dem Werth der Erbschaftsgüter vor Augen halten. In die
Ausweise der Grundbuchsbehörden wird nämlich als Werth der
Erbschaftsgüler der zur Bemessung der Übertragungsgebühr die
nende Werth eingestellt; dieser ist meistens der Steuerwerth
der Grundbesitze, welcher aber — besonders bei den länd
lichen Gutsbesitzen —■ mit dem thatsächlichen Verkehrswerth
derselben nicht übereinstimmt, sondern bedeutend unter dem
selben bleibt. Wenn also der Durchschnittswerth einer von
Todeswegen ihren Besitzer verändernden grundbücherlichen
Liegenschaft 2389 Kronen beträgt, so ist es wohl möglich, dass
dieser Werth unter dem thatsächlichen Verkehrswerth bleibt,
aber dies spricht auch dafür, dass die Güter in Ungarn sehr
zerstückelt sind.
Diese Tabelle ist auch deshalb interessant, weil aus den
darin enthaltenen Daten auch darauf gefolgert werden kann, in
welchem Verhältniss in Ungarn die Erbtheilung in natura unter
die Miterben erfolgt und in welchem Verhältniss der den Nachlass
übernehmende Anerbe durch Aufnahme eines Hypothekardar
lehens seine Miterben zu befriedigen gezwungen ist.
Von den 1.06.224 Besitzveränderungen von Todeswegen sind
Todeslall entstandenen liesitzveränderunten zu dein Gcdwerlli der ge-
sammten übrigen (durch Verträge und durch exekutive Feilbietungen ein-
geirelenen) Besitzveränderungen.
Es ist zu bemerken, dass sich die in dieser Tabelle eingestellten Daten
.auf die gesammten Liegenschaften, also nicht nur auf die ländlichen Grund
besitze beziehen.