Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

Diese  Daten  —  deren  Verlässlichkeit  nicht  über  alle  Zweifel
steht  —  beweisen,  dass  die  Liegenschaften  jährlich  in  durchschnittlich ­
  106.224  Fällen  von  Todeswegen  ihren  Besitzer  verändern,
welche  Besitzveränderungen  einen  Werth  von  252,534  Millionen
Kronen  repräsentiren.  Die  Zahl  der  Besitzveränderüngen  von
Todeswegen  hängt  nicht  nur  von  der  Zahl  der  im  Vorjahre  verstorbenen ­
  Besitzer,  sondern  auch  von  jener  Geschwindigkeit
ab,  mit  welcher  die  Erbberechtigten  jenen  Bedingungen  entsprechen, ­
  von  denen  die  Einantwortung  der  Erbschaft  abhängig
gemacht  ist.  Wir  dürfen  auch  die  auf  den  Geldwerth  dieser  Besitzveränderungen ­
  bezüglichen  Daten  nicht  ausser  Acht  lassen,
deren  Höhe  zum  grossen  Theile  von  jenem  zufälligen  Umstand
abhängt,  in  welchem  Verhältniss  die  Grossgrundbesitze  bei  den
Nachlassgütern  vertreten  sind.  Von  diesem  Gesichtspunkte
braucht  man  bei  der  Durchschnittszahl  gegen  die  Daten  nicht
mehr  Bedenken  zu  erheben,  denn  beim  Durchschnitt  schwinden
die  Extreme.  Aber  auch  einen  anderen  Gesichtspunkt  müssen
wir  bei  dem  Werth  der  Erbschaftsgüter  vor  Augen  halten.  In  die
Ausweise  der  Grundbuchsbehörden  wird  nämlich  als  Werth  der
Erbschaftsgüler  der  zur  Bemessung  der  Übertragungsgebühr  dienende ­
  Werth  eingestellt;  dieser  ist  meistens  der  Steuerwerth
der  Grundbesitze,  welcher  aber  —  besonders  bei  den  ländlichen ­
  Gutsbesitzen  —■  mit  dem  thatsächlichen  Verkehrswerth
derselben  nicht  übereinstimmt,  sondern  bedeutend  unter  demselben ­
  bleibt.  Wenn  also  der  Durchschnittswerth  einer  von
Todeswegen  ihren  Besitzer  verändernden  grundbücherlichen
Liegenschaft  2389  Kronen  beträgt,  so  ist  es  wohl  möglich,  dass
dieser  Werth  unter  dem  thatsächlichen  Verkehrswerth  bleibt,
aber  dies  spricht  auch  dafür,  dass  die  Güter  in  Ungarn  sehr
zerstückelt  sind.
Diese  Tabelle  ist  auch  deshalb  interessant,  weil  aus  den
darin  enthaltenen  Daten  auch  darauf  gefolgert  werden  kann,  in
welchem  Verhältniss  in  Ungarn  die  Erbtheilung  in  natura  unter
die  Miterben  erfolgt  und  in  welchem  Verhältniss  der  den  Nachlass
übernehmende  Anerbe  durch  Aufnahme  eines  Hypothekardarlehens ­
  seine  Miterben  zu  befriedigen  gezwungen  ist.
Von  den  1.06.224  Besitzveränderungen  von  Todeswegen  sind

Todeslall  entstandenen  liesitzveränderunten  zu  dein  Gcdwerlli  der  gesammten
  übrigen  (durch  Verträge  und  durch  exekutive  Feilbietungen  eingeirelenen)
  Besitzveränderungen.
Es  ist  zu  bemerken,  dass  sich  die  in  dieser  Tabelle  eingestellten  Daten
.auf  die  gesammten  Liegenschaften,  also  nicht  nur  auf  die  ländlichen  Grundbesitze ­
  beziehen.
            
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