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vate und sonstige juristische Personen (also nicht durch ungarische
Geldinstitute) gewährten Hypothekarlasten festgesetzt werden.
Denn der Werth deh zu Gunsten der ungarischen Kreditinstitute
jährlich neuintabulirten Hypothekardarlehen (255.622 Millinen
Kronen) verhält sich so zum Werfhe der zu Gunsten von Privaten
und sonstigen juristischen Personen jährlich neuintabulirten
Hypothekardarlehen (411.005 Millionen Kronen), wie deren
gesamter Darlehensstand. Nachdem uns der Werth des Hypothekendarlehensstandes
der Geldinstitute zum Schlüsse des Jahres
1903 (2 030 452 Millionen Kronen, 1 ) jener der Oesterr.-Ungar.
Bank 250 484 Millionen Kronen, 1 2 ) insgesamt somit 2 280 936 Millionen
Kronen) bekannt ist, erhalten wir als den Stand der von
Privaten und sonstigen rechtlichen Personen gewährten gesamten
Hypothekardarlehen einen Werth von 3 667 746 Millionen
Kronen.
Wenn wir nunmehr den Hypothekardarlehensstand sämtlicher
Institute, 2 280 936 Millionen Kronen, zu diesen 3 667 746
Millionen Kronen hinzurechnen, gewinnen wir den 5 948 682 Millionen
Kronen betragenden gesamten Hypothekardarlehensstand,
in welchem aber auch die auf den Gebäuden haftenden Hypothekarlasten
inbegriffen sind. Wenn wir daher allein die auf
ländlichen Grundbesitzen haftenden Hypothekarlasten ermitteln
wollen, so inüssen wir von diesem 5 948 682 Millionen. Kronen
Werthe die auf den Gebäuden haftenden Lasten in Abschlag bringen.
Nachdem von dem 2 280936 Millionen Kronen Hypothekarkreditstand
der Geldinstitute 30.89°/'o auf die Gebäude entfällt, 3 ) so
bekommen wir — dies auf den gesamten Hypothekarkreditstand
generalisirend — einen Werth von 1837 547 Millionen Kronen,
als auf Gebäuden haftende Hypothekarlast.
Dies vom gesamten Hypothekarkreditstand abgesetzt, verbleibt
4111135 Millionen Kronen Hypothekarlast, welche auf dem landwirtschaftlich
benützten Grundbesitze haftet.
Der Gesamtbetrag der ländlichen Hypothekardarlehen übersteigt
somit 4 Milliarden Kronen.
1 ) Ebendaselbst (S. 301).
2 ) Ebendaselbst (S. 309).
3 ) Von den zum Schlüsse des Jahres 1903 seitens der ungarischen
Kreditinstitute gewährten Hypothekardarlehen waren 1.384,583.000 Kronen auf
Grundbesitze und 645,869.000 Kronen auf Zinshäuser intabnlirt, während
von den seitens der Oesterr.-Ungar.-Bank auf Immobilien in Ungarn gewährten
Hypothekardarlehen 191,545.392 Kronen auf Grundbesitze und 58,938.830
Kronen auf Zinshäuser intabulirt waren. (S t a t. Er k ö n y v 1903.) (S. 301
und 309.)