Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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vate  und  sonstige  juristische  Personen  (also  nicht  durch  ungarische ­
  Geldinstitute)  gewährten  Hypothekarlasten  festgesetzt  werden. ­
  Denn  der  Werth  deh  zu  Gunsten  der  ungarischen  Kreditinstitute ­
  jährlich  neuintabulirten  Hypothekardarlehen  (255.622  Millinen
  Kronen)  verhält  sich  so  zum  Werfhe  der  zu  Gunsten  von  Privaten ­
  und  sonstigen  juristischen  Personen  jährlich  neuintabulirten ­
  Hypothekardarlehen  (411.005  Millionen  Kronen),  wie  deren ­
  gesamter  Darlehensstand.  Nachdem  uns  der  Werth  des  Hypothekendarlehensstandes ­
  der  Geldinstitute  zum  Schlüsse  des  Jahres ­
  1903  (2  030  452  Millionen  Kronen, 1 )  jener  der  Oesterr.-Ungar.
Bank  250  484  Millionen  Kronen, 1  2 )  insgesamt  somit  2  280  936  Millionen ­
  Kronen)  bekannt  ist,  erhalten  wir  als  den  Stand  der  von
Privaten  und  sonstigen  rechtlichen  Personen  gewährten  gesamten ­
  Hypothekardarlehen  einen  Werth  von  3  667  746  Millionen
Kronen.
Wenn  wir  nunmehr  den  Hypothekardarlehensstand  sämtlicher ­
  Institute,  2  280  936  Millionen  Kronen,  zu  diesen  3  667  746
Millionen  Kronen  hinzurechnen,  gewinnen  wir  den  5  948  682  Millionen ­
  Kronen  betragenden  gesamten  Hypothekardarlehensstand,
in  welchem  aber  auch  die  auf  den  Gebäuden  haftenden  Hypothekarlasten ­
  inbegriffen  sind.  Wenn  wir  daher  allein  die  auf
ländlichen  Grundbesitzen  haftenden  Hypothekarlasten  ermitteln
wollen,  so  inüssen  wir  von  diesem  5  948  682  Millionen.  Kronen
Werthe  die  auf  den  Gebäuden  haftenden  Lasten  in  Abschlag  bringen. ­
  Nachdem  von  dem  2  280936  Millionen  Kronen  Hypothekarkreditstand ­
  der  Geldinstitute  30.89°/'o  auf  die  Gebäude  entfällt, 3 )  so
bekommen  wir  —  dies  auf  den  gesamten  Hypothekarkreditstand
generalisirend  —  einen  Werth  von  1837  547  Millionen  Kronen,
als  auf  Gebäuden  haftende  Hypothekarlast.
Dies  vom  gesamten  Hypothekarkreditstand  abgesetzt,  verbleibt
4111135  Millionen  Kronen  Hypothekarlast,  welche  auf  dem  landwirtschaftlich ­
  benützten  Grundbesitze  haftet.
Der  Gesamtbetrag  der  ländlichen  Hypothekardarlehen  übersteigt ­
  somit  4  Milliarden  Kronen.

1 )  Ebendaselbst  (S.  301).

2 )  Ebendaselbst  (S.  309).

3 )  Von  den  zum  Schlüsse  des  Jahres  1903  seitens  der  ungarischen
Kreditinstitute  gewährten  Hypothekardarlehen  waren  1.384,583.000  Kronen  auf
Grundbesitze  und  645,869.000  Kronen  auf  Zinshäuser  intabnlirt,  während
von  den  seitens  der  Oesterr.-Ungar.-Bank  auf  Immobilien  in  Ungarn  gewährten ­
  Hypothekardarlehen  191,545.392  Kronen  auf  Grundbesitze  und  58,938.830
Kronen  auf  Zinshäuser  intabulirt  waren.  (S  t  a  t.  Er  k  ö  n  y  v  1903.)  (S.  301
und  309.)
            
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