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Im Jahre
1893 . . .
. . . . 151 793 616 Gulden
« «
1894 . . . .
. . .151 377 686
«
« «
1895 . .
151 322 998
«
« «
1896
151 067 711
«
« «
1897
151 173 902
«
« «
1898 . . .
151 056 166
«
« «
1899
. 151 038,435
«
« «
1900
151 005 280
«
« «
1901 . . .
150 989 410
«
Durchschnitt in den Jahren
1893 bis 1901 .... 151 109442 Gulden
Wie bekannt, bleibt der Katastrlalreinertrag weit hinter dem
thatsächlichen Reinerträge zurück. Wir müssen daher ermitteln,
wie sich der Katastralreinertrag zu dem thatsächlichen verhält.
Eines der prägnantesten Merkmale des thatsächlichen Reinertrages
ist der Bodenzins. Ist mir daher das Verhältniss des Pachtschillings
der verpachteten Grundbesitze zu dem Katastralreinertrage
derselben bekannt, sp habe ich auch eine annähernde
Orientirüng über das Verhältniss des thatsächlichen Reinertrazu
dem Katastral-Reinertrag. Nach den amtlichen Daten betrug: 1 )
der Pachtschilling der im Jahre 1899 verpachteten Grundin
Kroatien und Slavonien 997 813 «
in den Ländern der ungarischen Krone 44 276 931 Gulden
der Katastralreinertrag der im Jahre 1899
verpachteten Grundbesitze in Ungarn . . 17 922 109 «
besitze in Ungarn 43 279118 Gulden
in Kroatien und Slavonien 997 813 «
in den Ländern der ungarischen Krone 18 426 001 Gulden.
Wenn wir dieses Verhältniss als Verhältniss des Katastralreinertrages
zu detm thatsächlichen annehmen, so: ist der thatsächliche
Reinertrag beinahe zwei und: einhalbmal (2.40:1) so: gross
als der Katastralreinertrag. Um daher die Höhe des thatsächlichen
Reinertrages des Grundbesitzes, fixiren zu können, nehmen, wir das
2.40fache des obigen 151.109 Millionen Gulden Katastralreinertrages,
wodurch als thatsächlicher Reinertrag 362.662.650 Gulden
resultirt. Das 20fache dieses Betrages (5°/o-ige Kapitalirung) ergiebt
7 253 253.000 Gulden (14 506 506 000 Kronen), den Ertragswerth
des ungarischen Grundbesitzes. Der Ertragswerth des Bo-Band
VI. Herausgegeben vom königl. ung. Finanzministerium.) Budapest, 1902.
(S. 18.)
*) Adatok az egyenes adök refor mjahoz. V. kötet. Kiadja
a magy. kir. penzügyminiszterium. Budapest, 1901. (S. 50 und 10.)
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