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vate und sonstige juristische Personen (also nicht durch unga
rische Geldinstitute) gewährten Hypothekarlasten festgesetzt wer
den. Denn der Werth deh zu Gunsten der ungarischen Kreditinsti
tute jährlich neuintabulirten Hypothekardarlehen (255.622 Milli-
nen Kronen) verhält sich so zum Werfhe der zu Gunsten von Pri
vaten und sonstigen juristischen Personen jährlich neuintabu
lirten Hypothekardarlehen (411.005 Millionen Kronen), wie de
ren gesamter Darlehensstand. Nachdem uns der Werth des Hypo
thekendarlehensstandes der Geldinstitute zum Schlüsse des Jah
res 1903 (2 030 452 Millionen Kronen, 1 ) jener der Oesterr.-Ungar.
Bank 250 484 Millionen Kronen, 1 2 ) insgesamt somit 2 280 936 Mil
lionen Kronen) bekannt ist, erhalten wir als den Stand der von
Privaten und sonstigen rechtlichen Personen gewährten gesam
ten Hypothekardarlehen einen Werth von 3 667 746 Millionen
Kronen.
Wenn wir nunmehr den Hypothekardarlehensstand sämtli
cher Institute, 2 280 936 Millionen Kronen, zu diesen 3 667 746
Millionen Kronen hinzurechnen, gewinnen wir den 5 948 682 Mil
lionen Kronen betragenden gesamten Hypothekardarlehensstand,
in welchem aber auch die auf den Gebäuden haftenden Hypo
thekarlasten inbegriffen sind. Wenn wir daher allein die auf
ländlichen Grundbesitzen haftenden Hypothekarlasten ermitteln
wollen, so inüssen wir von diesem 5 948 682 Millionen. Kronen
Werthe die auf den Gebäuden haftenden Lasten in Abschlag brin
gen. Nachdem von dem 2 280936 Millionen Kronen Hypothekarkre
ditstand der Geldinstitute 30.89°/'o auf die Gebäude entfällt, 3 ) so
bekommen wir — dies auf den gesamten Hypothekarkreditstand
generalisirend — einen Werth von 1837 547 Millionen Kronen,
als auf Gebäuden haftende Hypothekarlast.
Dies vom gesamten Hypothekarkreditstand abgesetzt, verbleibt
4111135 Millionen Kronen Hypothekarlast, welche auf dem land
wirtschaftlich benützten Grundbesitze haftet.
Der Gesamtbetrag der ländlichen Hypothekardarlehen über
steigt somit 4 Milliarden Kronen.
1 ) Ebendaselbst (S. 301).
2 ) Ebendaselbst (S. 309).
3 ) Von den zum Schlüsse des Jahres 1903 seitens der ungarischen
Kreditinstitute gewährten Hypothekardarlehen waren 1.384,583.000 Kronen auf
Grundbesitze und 645,869.000 Kronen auf Zinshäuser intabnlirt, während
von den seitens der Oesterr.-Ungar.-Bank auf Immobilien in Ungarn gewähr
ten Hypothekardarlehen 191,545.392 Kronen auf Grundbesitze und 58,938.830
Kronen auf Zinshäuser intabulirt waren. (S t a t. Er k ö n y v 1903.) (S. 301
und 309.)