Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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dens übersteigt somit bedeutend den obnaphgewiesenen Kredit 
werth desselben, was übrigens leicht begreiflich ist, wenn wir in 
Anbetracht, nehmen, dass die Hypothekarkredit gewährenden Geld 
institute bei der Taxirung der als Hypothek dienenden Liegen 
schaften rigoros vorgehen. . .. 
Schliesslich versuchen wir mit Hilfe noch einer anderen Me 
thode die Schätzung-des Werthes des ungarischen Grund und Bo 
dens. Wir verfügen über Daten, wie viel .jährlich der Werth jener 
Liegenschaften beträgt, welche von Todeswegen ihren Besitzer 
verändern. Mit dem 1 Aussterben einer Generation, beziehungsweise 
infolge des durchschnittlichen Ueberlebens der Erblasser durch 
die Erben (survie moyenne), verändern im Durchschnitte sämt 
liche Liegenschaften ihren Besitzer, d. h. sie übergehen aus der 
Hand einer Generation in die Andere. Wenn demnach die Verer 
bungsannuität der Liegenschaften bekannt ist, so ergiebt das 
Multiplum derselben mit der durchschnittlichen Lebensdauer der 
Generation den Werth der mit dem Aussterben einer Generation 
von Todeswegen, ihren Besitzer veränderten gesamten Liegen 
schaften. Der Gesamtwerth der von Todeswegen ihren Besitzer 
veränderten Liegenschaften betrug: 1 ) 
Im Jahre 1897 
« « 1898 
« « 1899 
« « 1900 
« « 1901 
« « 1902 
« « 1903 
268.420 Millionen Kronen 
252.515 « « 
265.249 « « 
263.226 « « 
320.603 « « 
268.312 « « 
276.571 « « 
Durchschnitt in den Jahren 
1897 bis 1903 .... 273.556 Millionen Kronen 
Die Lebensdauer einer Generation kann in Ungarn mit 33 Jah 
ren angenommen werden. Wenn wir also diese Ziffer zu den 
273.556 Millionen als Multiplikations-Koeffizient nehmen, so be 
kommen wir den Werth der 1 mit dem Aussterben einer Generation 
von Todeswegen ihren Besitzer veränderten gesamten Liegen 
schaften, welcher 9 027 348 000 Kronen entspricht. Das Resultat 
ist neben den vorher ermittelten mehr als 14 Milliarden über 
raschend, besonders wenn wir' in Anbetracht nehmen, dass diese 
9.027 Milliarden auch den Werth der Gebäude repräsentiren. Dies 
wird durch zwei Umstände erklärt. Der eine ist, dass in den Aus 
weisen der Grundbuchsbehörden als Werth 1 der Erbschaftsgüter 
der bei der Bemessung’ deb Umschreibegebür zu Grunde gelegte 
l ) Magyar S tat. Evkönyv. 1903. (S. 86.)
	        
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