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Komitatssteuerzuschlag
die Steuer der Städte mit Munizipalrecht
S.trassensteuer
von der längs der Theiss und deren Nebenflüsse
gegründeten Wassergesellschaften
1 689 152 Kronen 1 )
653 774 Kronen * 2 )
8 345 641 Kronen 3 )
6 153 238 Kronen 4 )
151 048 280 Kronen.
Die den Grundbesitz belastenden Abgaben übersteigen somit
bedeutend den Betrag von 151 Millionen Kronen. Sie übersteigen
denselben bedeutend, denn es wurden noch nicht in Rechnung
feezogen; den Gmnldibesitz belastende kirchliche Abgaben (Lecticale
etc.), nach’ der Uebertragung der Immobilien zu zahlende
Gebühren, Krankenverpflegungssteuerzuschlag, Schulabgabe, seimen
Steuerzuschlägen den Grundbesitz belastet. In dieser Weise landen
wir, dass von dem 16,477.589 Gulden Steuerzuschlage der Klein- und Grossgemeinden
und der Städte mit geordnetem Magistrate, 8,897.898 Gulden den
Grundbesitz belasten, zu welchem Betrage noch 989.008 Gulden ausschliesslich
den Grundbesitz belastender Steuerzuschlag hinzuzurechnen ist, was
9,886.906 Gulden ergibt. Siehe bezüglich der Daten: Magyarorszagon
az ällami egyenes ad 6 k afapjän kivetett värmegyei es
közsegi adök statisztikaja az 1898—1899. e v e k r 61. (Statistik
der in Ungarn auf Grund der direkten Staatssteuern ausgeschriebenen Komitatsund
Kommunalsteuern über die Jahre 1898—1899.) Herausgegeben vom kgl.
ung. Finanzministerium. Budapest, 1904. (S. 1472.)
4 ) Von den, als Grundlage des im Sinne § 9 und 13 (des !Ges.-Art.
XV. v. J. 1883 im Jahre 1899 ausgeschriebenen Komitatssteuerzuschlages dienenden
direkten Staatssteuern im Betrage von 56,208.498 Gulden repräsentirt
die 31,733.143 Gulden Grundsteuer 56 Perzent, welche Quote auf den Betrag
des Komitatssteuerzuschlages in der Höhe von 1,508.173 Gulden angewendet,
das obige Resultat ergab. Bezüglich der Daten siehe E benilasolbst
S. 1838.
2 ) In dem Betrage der 6,730.237 Gulden direkten Staatssteuern, welche
im Sinne § 14 des Ges.-Art. XXI. v. J. 1886 als Grundlage der Steuer
der Städte mit Munizipalrecht dienen, figurirt die 1,328.753 Gulden Grundsteuer
mit fast 20 Perzent, welche Quote auf die 3,268.869 Gulden Steuer
dieser Städte angewendet, die obige Summe ergab. (Ebendaselbst S.
1832.)
3 ) Die Strassensteuer betrug: im Jahre 1891: 8,564.853 Gulden, im
Jahre 1892: 8,126.429 Gulden. Durchschnitt 8,345.641 Gulden. Hievon belastet
mindesiene die Hälfte den Grundbesitz. [Siehe: Az egyenes adöreformok
tärgyäban összehivandö szakbizottsäghoz int
6 z e 11 emlekir ata a penzügyministerium vezetesövel
megbizott magy. kir. miniszterelnöknek. (Denkschrift. des mit der
Leitung des Finanzministeriums betrauten königl. ung. Ministerpräsidenten an
die in der Angelegenheit der direkten Steuerreformen einzuberufenden Fachkommission.)
Budapest, 1893. (Beilagen S. 24.)]
4 ) Ebendaselbst. (Beilagen S. 31.)