Full text: Inkassotarif für Asien, Afrika und Australien

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Die liberale Schule 
(1855—1856) lautes Chevaliers Urteil bereits wesentlich gün 
stiger für die Privatinitiative und die absolute, von jeder staat 
lichen Einmischung verschonte Freiheit des Wirtschaftslebens. 
Jedoch hat er niemals den doktrinären Standpunkt der klassi 
schen Schule in dessen schroffer Reinheit sich zu eigen gemacht. 
Die von ihm stets festgehaltene Forderung, daß der Staat sich 
an dem Ausbau der Verkehrswege, insbesondere der Eisen 
bahnen beteiligen sollte, wird ihm von seinem orthodoxen Bio 
graphen Reybaud verübelt x ). Desgleichen rügt Reybaud 
Chevaliers „Neigung, die Befugnisse des Staates zu mehren“, 
bezüglich seiner Lieblingsthese, die Armee solle im Interesse 
größtmöglicher Produktion zu öffentlichen Arbeiten verwendet 
werden 2 ). 
Chevaliers glänzendste Leistung ist der französisch 
englische Handelsvertrag von 1860, welcher eine Periode des 
Freihandels für Frankreich und den europäischen Kontinent 
überhaupt eröffnete. Sein erster Versuch, die französische Zoll 
gesetzgebung in freiheitlichem Sinne zu reformieren, war, wie 
oben mitgeteilt, mißglückt. 1852 schnitt er die Frage wieder 
an durch die Veröffentlichung einer den Schutzzoll bekämpfenden 
Schrift : Examen da système commercial connu sous le nom de 
système 'protecteur. Die Pariser Weltausstellung von 1855 bot 
Chevalier den Anlaß, einen neuen Versuch zur Verwirklichung 
des Freihandels auf dem Wege der Gesetzgebung zu machen. 
Dieser scheiterte jedoch an dem Widerstand des Corps légis 
latif. Da beschloß er, die Bestimmung der Verfassung, welche 
dem Kaiser die Befugnis der bindenden Vertragschließung mit 
fremden Staaten einräumte, für seine Zwecke zu gebrauchen. 
Napoleon selbst war, wie unter der Julimonarchie Guizot 
und Mole, dem Freihandel günstig gestimmt. Er war 1846 in 
England ein eifriger Hörer der von der „anticornlawleague“ ver 
bahnen wie die Verkehrsanstalten überhaupt. Bezüglich der dem Privatbetriebe 
zu überlassenden Gewerbe schreibt er: „(Dieselben) sollen der Privatinitiative 
überlassen bleiben, aber, soviel als möglich, unter der Ägide des Sinnes zur 
Assoziation und immer unter der täglichen Aufsicht der staatlichen Autorität.“ 
{M. Chevalier, Cours d’économie politique, Brüsseler Ausgabe von 1845, Bd. II, 
p. 343 ff.). 
1 ) Reybaud, Economistes Modernes, Paris 1863, p. 217. 
2 ) Reybaud, ibid. p. 218.
	        
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