Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Gesetz, dehnt das Recht der Amovirung des mit seinen Zahlun 
gen zwei Jahre rückständigen Ansiedlers auf das Schuldverschrei 
bungen emittirende Institut, als Kolonisirenden oder Rechtsnach 
folger des Colonisjrenden aus (§ 4). Das Gesetz regelt ausführlich 
die Sicherstellung der Schuldverschreibungen, welche im Principe 
xnit den bezüglich der Pfandbriefe bestehenden gesetzlichen Ver 
fügungen identisch ist. Die Institute sind verpflichtet, einen zur 
besonderen Sicherstellung der Schuldverschreibungen bestimmten 
Fonds zu bilden, welcher geringer als 3 Millionen Kronen nicht 
sein darf und zu mindest den zwanzigsten Theil der im Umlaufe 
befindlichen Schuldverschreibungen zu betragen hat (§ 8, § 11). 
Wenn das emittirende Geldinstitut eine den Bestimmungen des 
Ges.-Art. V v. J. 1894 entsprechende Colonisirung durchführt, 
so ist der zwischen dem Institut einerseits und dem Colonisten 
andererseits abgeschlossene Kauf (Colonisirungs-) Vertrag und die 
aus diesem Vertrag fliessende grundbüclierliche Einverleibung 
des Eigenthumrechtes Stempel- und gebührenfrei (§ 23). 
Nachdem wir mit dem Wesen der auf die Ansiedelung 1 bezüg 
lichen gesetzlichen Bestimmungen bekannt geworden, wollen wir 
untersuchen, inwieferne diese gesetzlichen Bestimmungen das An 
siedelungswesen zu fördern vermochten. 
Unter der Wirksamkeit des Ges.-Art. V vom Jahre 1894 wur 
den nur sieben Ansiedelungen gegründet; die Ansiedelung in der 
Gegend von Apatin, die Zusiedelung Gombos, die Zusiedelung 
Magyar-Nemegye, die Zusiedelung, Nagy-Sarmäs, die Gross 
gemeinde Igazfalva, die Zusiedelung Vieze, die Zu 
siedelung Temes-Rekas.'-) Die Seelenzahl der Ansiedler auf 
diesen ärarischen Ansiedelungsstellen war zum Schlüsse 
des Jahres 1899 3147. In allen sieben Fällen war der Zweck 
der Gründung die Verthedlung der Bevölkerung. Die Zahl der ver 
gebenen Stellen betrug 942, der Flächeninhalt derselben 19.020 
Kai-Joch, 925 Q Klafter. Die Vertheilung der Ansiedelungsgüter 
und die Zahl der Besitzer war im: Jahre 1899: 
bis 10 Joch 
von 10 „ 15 „ 
, 15 „ 20 „ 
Der eskomptirte Erlös des 19.020 Kat.-Joch besiedelten Areals 
0 Bezüglich der Daten siehe: Kimutatäs a kincsläri tele- 
p i t v e n y e k r ö 1. (Nachweisung über die ärarischen Ansiedelungen.) Tabelle 4.
	        
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