Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

den  ausländischen  Geldmärkten  auch  nicht  als  gesichert  betrachtet ­
  werden  konnte.
Die  Frage  der  Finanzirung  der  inneren  Colonisation  ist  somit
nicht  gelöst;  ohne  Lösung  derselben  ist  aber  eine  Ansiedelung  auf
breiterer  Grundlage  unmöglich.  Aber  namhaftere  Erfolge  können
auch  auf  der  Grundlage  nicht  gesichert  werden,  auf  welcher  die
Ansiedelung  heute  vorgenommen  wird,  nämlich  auf  Grund  des
Kapitalhypothekarkredits,  auf  der  ausschliesslichen  Basis  des  Kapitalsprinzips. ­
  Wenn  wir  in  der  Zukunft  eine  grossangelegte,  planmässige,
  gesunde  Ansiedelung  betreiben  wollen,  so  müssen  wir
mit  dem  Kapitalprinzip,  als  der  heute  ausschliesslichen  Grundlage
der  Colonisation,  brechen  und  muss  die  Ansiedlungspolitik  auf
eine  solche  Grundlage  gestellt  werden,  welche,  nebst  harmonischer
Pflege  der  Interessen  des  Ansiedlers  und  des  Colonisirenden,  die  Errichtung ­
  von  Ansiedelungen  in  grossem  Masse  und  die  Sicherung
ihres  Bestehens  ermöglicht.  Diese  Grundlage  ist  das  Rentensystem,
welches  in  dem.  Institut  des  Rentenhypothekarkredites  gesichert
und  auf  der  Basis  des  Rentenprinzips  aufgebaut  ist.  Worin  die  Bedeutung ­
  des  Rentensystems  im  Dienste  der  ungarischen  Ansiedelungspolitik ­
  besteht,  wollen  wir  im  folgenden  Abschnitte  erörtern.
b)  Die  innere  Colonisation  und  das  Rentensystem. ­

Zur  massenhaften  Schaffung  von  mittleren  und  kleinen  Baueinwirtschaften ­
  im  Wege  der  Ansiedlung  bieten  sich  zwei  Modalitäten: ­
  eine  staatliche  und  eine  gesellschaftliche;  im  erteteren  Falle
kauft  der  Staat  grosse  Güter  auf  und  parzeilirt  entweder  diese
oder  —  insoferne  solche  vorhanden  sind  —  seine  eigenen  Güter
und  überlässt  sie  in  entsprechender  Grössenkategorie  den  Bewerbern ­
  solcher  Ansiedelungsstellen;  im  zweiten  Falle  führen  die
Grossgrundbesitzer  selbst,  auf  ihren  eigenen  Grundbesitzen
mit  staatlicher  Mitwirkung  oder  ohne  dieselbe  —  das  Ansiedlungsverfahren ­
  durch.  Eine  grössere  Sicherheit  für  den  Erfolg  ist  in
der  staatlichen  Ansiedelung  gegeben,  insoferne  wir  als  Aufgabe
derselben  die  Errichtung  von  neuen  politischen  Gemeinden  betrachten, ­
  was  die  administrative  und  polizeiliche  Organisirung  der
Ansiedler  voraussetzt,  da  in  diesem  Falle  der-entscheidende  Einfluss ­
  auf  die  Wahl  der  Ansiedler*,  auf  die  Art  und  die  Bedingungen
ihrer  Ansiedelung  in  den  Händen  des  Staates  liegt.  Die  Bedeutung
der  privaten  Colonisation  tritt  nicht  so  sehr  in  der  Organisirung
von  neuen  politischen  Gemeinden,  als  mehr  darin  hervor,  dass  besitzlose ­
  ländliche  Arbeiter  in  geringerer  oder  grösserer  Zahl  zu
            
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