(>t
Der überraschend grosse Umfang der Rentengutsgründun
gen, Flächeninhalt, Anzahl, Taxwerth, Kaufpreis der Renten
güter, die Finanzierungverhältnisse der ganzen Rentengutsgrün
dungsaktion sind in der beigefügten Tabelle nachgewiesen. 1 )
Seit der Übernahme der ersten Rentengutsrente auf die Ren
tenbank am 1. Juli 1892, sind bis zum 81. Dezember 1903, also
während einer 1114jährigen Wirksamkeit des Rentengutsgesetzes
vom 7. Juli 1891, 9923 Rentlengüter in der Grösse von 112 549
ha gebildet worden, deren Taxwerth sich auf 84,667.557 M. be
läuft (einige Rentengüter sind nicht taxirt). Der Kaufpreis der
Rentengüter beträgt in Kapital 83 420 030 M. (Diese Ziffer
haben wir in der Weise festgestellt, dass wir die Summe des
Kaufpreises in Rente: 2 588 728 M. mit 4°/o kapitalisirten und zu
den sich hiedurch ergebenden 64 718 200 M. den Betrag des Kauf
preises in Kapital mit 18 701 830 M. hinzurechneten.) Der durch
schnittliche Kaufpreis in Kapital kommt pro Hektar auf 741.21
M. zu stehen. In welchem (Masse der Staatskredit durch diese
Rentengutsgründungen bereits in Anspruch genommen wurde,
wird durch den Umstand beleuchtet, dass zur theilweisen
Deckung des Kaufpreises den Rentengutsveräusserern ins-
gesammt Rentenbriefe im Werthe von 57 441 878 M. gegeben
und zur Aufführung der erforderlichen Gebäude 4 712 887 M.
Rentenbriefdarlehen gewährt wurden. Diese Ergebnisse beziehen
sich auf die endgiltigen Rentengutsgründungen, also auf jene,
welche bereits im Grundbuche eingetragen find bezüglich wel
cher die Renten auf die Rentenbanken schon übernommen wur
den; bedeutend ist ausserdem die Zahl jener Rentengüter,
deren Begründung durch Verträge bereits gesichert, jedoch ge
setzlich noch nicht durchgeführt ist; d. h. hinsichtlich deren
die Übernahme der Renten auf die Rentenbanken bis Ende 1903
noch nicht erfolgen konnte.
Rentengüter können entweder durch Zertheilung oder durch
Consolidation von Grundbesitzen gebildet werden; im ersten
Fall kommt entweder ein ganzes Gut zur Zertheilung, oder aber
es wird nur ein Theil desselben abgetrennt und dieses Trenn
stück in Rentengüter zertheilt oder umgewandelt; während (im
zweiten Fall wird entweder einem bereits bestehenden Grundbesitz
ein Grundstück zugeschrieben wird, dies ist die Rentenguts
gründung durch Zukauf (Adjacentenkauf), oder aber werden
0 Die. hier folgenden Daten, welche sich bis Ende 1903 erstrecken,
war das preussische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten so
freundlich, mir zur Verfügung zu stellen. Ich kann nicht umhin, hiefür auch
hierorts meinen verbindlichsten Dank abzustatten.