Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Der  überraschend  grosse  Umfang  der  Rentengutsgründungen, ­
  Flächeninhalt,  Anzahl,  Taxwerth,  Kaufpreis  der  Rentengüter, ­
  die  Finanzierungverhältnisse  der  ganzen  Rentengutsgründungsaktion ­
  sind  in  der  beigefügten  Tabelle  nachgewiesen. 1 )
Seit  der  Übernahme  der  ersten  Rentengutsrente  auf  die  Rentenbank ­
  am  1.  Juli  1892,  sind  bis  zum  81.  Dezember  1903,  also
während  einer  1114jährigen  Wirksamkeit  des  Rentengutsgesetzes
vom  7.  Juli  1891,  9923  Rentlengüter  in  der  Grösse  von  112  549
ha  gebildet  worden,  deren  Taxwerth  sich  auf  84,667.557  M.  beläuft ­
  (einige  Rentengüter  sind  nicht  taxirt).  Der  Kaufpreis  der
Rentengüter  beträgt  in  Kapital  83  420  030  M.  (Diese  Ziffer
haben  wir  in  der  Weise  festgestellt,  dass  wir  die  Summe  des
Kaufpreises  in  Rente:  2  588  728  M.  mit  4°/o  kapitalisirten  und  zu
den  sich  hiedurch  ergebenden  64  718  200  M.  den  Betrag  des  Kaufpreises ­
  in  Kapital  mit  18  701  830  M.  hinzurechneten.)  Der  durchschnittliche ­
  Kaufpreis  in  Kapital  kommt  pro  Hektar  auf  741.21
M.  zu  stehen.  In  welchem  (Masse  der  Staatskredit  durch  diese
Rentengutsgründungen  bereits  in  Anspruch  genommen  wurde,
wird  durch  den  Umstand  beleuchtet,  dass  zur  theilweisen
Deckung  des  Kaufpreises  den  Rentengutsveräusserern  insgesammt
  Rentenbriefe  im  Werthe  von  57  441  878  M.  gegeben
und  zur  Aufführung  der  erforderlichen  Gebäude  4  712  887  M.
Rentenbriefdarlehen  gewährt  wurden.  Diese  Ergebnisse  beziehen
sich  auf  die  endgiltigen  Rentengutsgründungen,  also  auf  jene,
welche  bereits  im  Grundbuche  eingetragen  find  bezüglich  welcher ­
  die  Renten  auf  die  Rentenbanken  schon  übernommen  wurden; ­
  bedeutend  ist  ausserdem  die  Zahl  jener  Rentengüter,
deren  Begründung  durch  Verträge  bereits  gesichert,  jedoch  gesetzlich ­
  noch  nicht  durchgeführt  ist;  d.  h.  hinsichtlich  deren
die  Übernahme  der  Renten  auf  die  Rentenbanken  bis  Ende  1903
noch  nicht  erfolgen  konnte.
Rentengüter  können  entweder  durch  Zertheilung  oder  durch
Consolidation  von  Grundbesitzen  gebildet  werden;  im  ersten
Fall  kommt  entweder  ein  ganzes  Gut  zur  Zertheilung,  oder  aber
es  wird  nur  ein  Theil  desselben  abgetrennt  und  dieses  Trennstück ­
  in  Rentengüter  zertheilt  oder  umgewandelt;  während  (im
zweiten  Fall  wird  entweder  einem  bereits  bestehenden  Grundbesitz
ein  Grundstück  zugeschrieben  wird,  dies  ist  die  Rentengutsgründung ­
  durch  Zukauf  (Adjacentenkauf),  oder  aber  werden
0  Die.  hier  folgenden  Daten,  welche  sich  bis  Ende  1903  erstrecken,
war  das  preussische  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten  so
freundlich,  mir  zur  Verfügung  zu  stellen.  Ich  kann  nicht  umhin,  hiefür  auch
hierorts  meinen  verbindlichsten  Dank  abzustatten.
            
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