Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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die Rentengutsveräusserer erhielten Rentenbriefe 57 441 876 M. 
Darlehen in Rentenbriefen für die erstmalige Ein 
richtung 4 712 887 M. 
Privatrenten aus dem Kaufe, zu 4% kapitalisirt 5 899 850 M. 
Hypotheken aus dem Kaufe 5 871 919 M. 
Zusammen 73 426 532 M. 
Demnach belasten die gesammten Rentengüter im Tax- 
werthe von 84.667 Millionen M. Schulden im Betrage von 73.426 
Millionen M., was einer Verschuldung von 86,76% entspricht. 
Wir wollen jedoch betonen, dass gegenüber den Zuständen in 
den Vorjahren eine Besserung zu konstatiren ist, indem nach 
gleicher Berechnung zum Schlüsse des Jahres 1898 die Ver- 
hältnisszahl der Verschuldung der Rentengüter 87,66%, Ende 
1897 87,93%, zum Schlüsse des Jahres 1896 88,5% und Ende 
1894 89,6% betrug. Mit einem Worte, die Besserung, welche 
■ dem wohlfeileren Grundbesitzankauf zuzuschreiben ist, ver 
spricht ständig zu sein. Der durchschnittliche Kaufpreis eines 
Hektars der zur Rentengutsbildung angekauften Güter war 
nämlich im Jahre 1894 802 M., im Jahre 1896 674 M., im Jahre 
1898 647 M., im Jahre 1903 664 M.; die Rentengüter werden 
demnach in neuerer Zeit zu stets vortheilhafteren Preisen an 
gekauft, was die Schuldenlasten der Rentengutsbesitzer ver 
ringert. 
Eine ebenso bedeutende Thätigkeit entfaltete, auf Grund 
des Posen er Ansiedelungsgesetzes vom Jahre 1886, die An 
siedelungscommission, die aus dem ihr zur Verfügung gestell 
ten Fonds von 100 Millionen M., welcher im Gesetze vom 20. 
April 1898 auf 200 Millionen M. und später im Gesetze vom 
1. Juli 1902 auf 350 Millionen M. erhöht wurde, seit 1886 bis 
Ende Dezember 1903 256 Millionen M. verausgabt hat, während 
die Einnahmen 54 Millionen M. betrugen, so dass sich die Rein 
ausgaben auf rund 202 Million M. beziffern. 1 ) 
Die Ansiedelungscommission hat bis zum Schlüsse des 
Jahres 1903 405 grössere Güter und 226 Bauernhöfe, zusam 
men somit 631 Liegenschaften, im Ausmasse von 228 553 ha 
um den Gesammtpreis von 175 353 630 M. angekauft. Der Ge- 
1 ) Denkschrift über die A.usfüh.rung des Gesetzes 
vom 26. April 1886, betreffend die Beförderung deutscher 
Ansiedelungen in den Provinzen Westpreussen und Po 
sen, für das Jahr 1903. (Nr. 80. Haus der Abgeordneten. 20. Legislatur 
periode. I. Session 1904. S. 19.)
	        
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