diesem Behufe wurden im oberwähnten Gesetze die Grafschafts
behörden berechtigt, Güter anzukaufen, dieselben zu zerthei-
len und die einzelnen Parzellen wieder zu verkaufen, oder zu
verpachten; der Staat stellte zu diesem Zwecke seinen Kredit
zu niedrigem Zinsfusse zur Verfügung.
Wer sich mit Rentengutspolitik befasst, muss die Bestim
mungen des small holdings-Gesetzes kennen, denn im Rahmen
dieses Gesetzes ist — wie wir sehen werden — der Erwerb
von Kleinbesitzen (small holdings) zum Theile gegen Renten
leistung zulässig, wodurch diese Kleinbesitze den .Charakter von
Rentengütern gewinnen. Deshalb ist auch dieses Gesetz — bei
Lösung unserer Aufgabe —• von Bedeutung, dessen Bestimmun
gen wir in Folgendem darlegen.
Wenn ein Grafschaftsrath (county council) 1 ) die Beobach
tung macht, dass sich in dem seinem Wirkungskreise unter
stehenden Bezirke Bedarf an kleinen Grundstellen .zeigt, so ist
er befugt, in Gemässheit des Gesetzes zur Begründung von
Bauerngütern (small holdings) geeignete Grundstücke für Jene,
die solche kleine Grundbesitze zu kaufen und dieselben per
sönlich zu bewirtschaften gedenken, zu erwerben. Das Gesetz
bestimmt den Begriff des «small holding» wie folgt: «Small
holding bedeutet in Gemässheit des vorliegenden Gesetzes einen
solchen Grundbesitz, welcher nach dem vorliegenden Gesetze,
und zu Zwecken desselben durch einen Grafschaftsrath erwor
ben wurde und grösser als ein acre (160 □ Klafter) ist, aber 50
acre (5 Kat.-Joch) nicht übersteigt, oder falls der Flächeninhalt
desselben 50 acre übersteigen sollte, sein, bei der Bemessung
der Einkommensteuer (income tax) massgebender Jahresertrag
(Pachtschilling) nicht mehr als 50 Pfund Sterling beträgt.»
Sollte ein Grundstück, weil es in der Nähe städtischer
Wohnplätze gelegen, oder zu Bauzwecken geeignet jst, oder aus
einem anderen Grunde, gemäss des Erachtens des Grafschafts-
rathes, voraussichtlich einen bedeutend höheren Werth haben,
als dass der Erwerb desselben zu .landwirtschaftlichen Zwecken V
V J Dio county ist die administrative Eintheilung des Landes, und der
county council. der Grafschaftsrath, das Hauptorgan derselben; sein Wirkungs
kreis wurde durch den Small Holdings Act bedeutend erweitert, welches
Gesetz die wichtige socialpolitische Aufgabe der Rentengutsbildung diesen
Grafscbaftsräthen, als den zur Durchführung dieser Aktion bestentsprechenden
Lokalbehörden übertrug, welche somit als Ansiedlungsbehörden erscheinen.
(Small Holdings Act. Part. I. § 1. — Ferner G. Meyer: Die Be-
höidenorganisation der Verwaltung des Innern; Schönberg: Handbuch der
Politischen Oekonomie. III. Band 2. Theil. 1898. S. 256.)