Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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„Ist die Einführung der sog. Ionenenteignung, und zwar 
insbesondere (?) für unbebautes Land zur Beschaffung von Bau 
gelände notwendig, und auf welchem Wege geschähe sie am besten? 
Wie läßt sich das Lnteignungsverfahren für die Zwecke der 
Wohnungsbeschaffung beschleunigen und vereinfachen? Bus 
welchem Wege läßt sich den übermäßig hohen Entschädigungen 
bei der Enteignung von Grundeigentum begegnen?" 
Wer diese 3 Fragen liest, dem sollte sofort klar sein, warum 
von diesem Frager Taxämter verlangt werden. Er möchte den 
Gemeinden das Recht, große Bodenflächen, bebaute und unbe 
baute, zu Zwecken der Wohnungsbeschaffung zu enteignen, auf 
möglichst billige Weise sichern. Ob der Besitzer 100 000 Mk. für 
das Grundstück bezahlt hat, das ist gleich, wenn die Gemeinde 
es nur um einen geringeren preis enteignen kann! Wirklich, das 
in der Verfassung gewährleistete „Eigentum ist unverletzlich" gilt auch 
hier nichts mehr. Fordern demgegenüber auch die Haus- und Grund 
besitzer solche „Bemter", so sind sie sich entweder unklar über die 
Wirkungen, die die Verwirklichung ihrer Forderung haben muß 
oder sie haben noch nicht genug an Bürden und Lasten. Iedenfalls zeigen 
sie sich an diesem Punkte als die Schrittmacher ihrer ärgsten Feinde. 
Denn—wir widerholen nochmals—von jener Leite, von Lei 
ten derjenigen, denen das Privateigentum an Grund 
und Bo den verhaßt ist, werden dieGaxämter nur gef or 
dert um eben ihren bekannten Forderungen auf die 
Beine zu helfen und gerade dieser Gesichtspunkt 
sollte alle die, denen das Wohl des Privateigentums 
anGrundundBodenam herzenliegt, inderFrageder 
Taxämter recht vorsichtig machen. 
Zu bedenken ist übrigens, daß in Preußen die Verhältnisse 
doch zu ungleichartig sind, als daß man alles über einen Ramm 
scheren könnte. Für eine Großstadt ist es doch kaum möglich, ein 
einheitliches Taxamt zu schaffen. Was in dem einen Fall geht, muß 
in dem anderen vollständig Lchiffbruch leiden. In Preußen sind die 
Verhältnisse denn doch zu verschieden, als daß man hier eine ge 
wisse Generalformel aufstellen könnte. 
Und, hat man auch bedacht, welche Wirkungen die 
Einführung der Lchätzungsämter für das gewerbliche 
Leben haben wird? Gder sollte es nicht richtig sein, daß zahlreiche 
Gewerbetreibende wegen Kürzung ihres Realkredits auch in ihrem 
Gewerbebetriebe mattgesetzt und zu einem erheblichen Prozentsatz 
ruiniert werden? 
Zuletzt dürfen wir nicht unterlassen, der Wirkungen zu ge 
denken, die die Einführung irgendwie gearteter Taxämter für die 
privaten Schätzer haben würde. Wenn auch anzunehmen ist, daß 
ein kleiner Teil derselben als Mitglieder der Lchätzungsämter Ver 
wendung finden würde, so steht doch die Tatsache außer allem 
Zweifel, daß der größte Teil derselben materiell in erheblichem 
Umfange geschädigt würde. Nach den Grundsätzen unserer Rechts-
	        
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