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„Ist die Einführung der sog. Ionenenteignung, und zwar
insbesondere (?) für unbebautes Land zur Beschaffung von Bau
gelände notwendig, und auf welchem Wege geschähe sie am besten?
Wie läßt sich das Lnteignungsverfahren für die Zwecke der
Wohnungsbeschaffung beschleunigen und vereinfachen? Bus
welchem Wege läßt sich den übermäßig hohen Entschädigungen
bei der Enteignung von Grundeigentum begegnen?"
Wer diese 3 Fragen liest, dem sollte sofort klar sein, warum
von diesem Frager Taxämter verlangt werden. Er möchte den
Gemeinden das Recht, große Bodenflächen, bebaute und unbe
baute, zu Zwecken der Wohnungsbeschaffung zu enteignen, auf
möglichst billige Weise sichern. Ob der Besitzer 100 000 Mk. für
das Grundstück bezahlt hat, das ist gleich, wenn die Gemeinde
es nur um einen geringeren preis enteignen kann! Wirklich, das
in der Verfassung gewährleistete „Eigentum ist unverletzlich" gilt auch
hier nichts mehr. Fordern demgegenüber auch die Haus- und Grund
besitzer solche „Bemter", so sind sie sich entweder unklar über die
Wirkungen, die die Verwirklichung ihrer Forderung haben muß
oder sie haben noch nicht genug an Bürden und Lasten. Iedenfalls zeigen
sie sich an diesem Punkte als die Schrittmacher ihrer ärgsten Feinde.
Denn—wir widerholen nochmals—von jener Leite, von Lei
ten derjenigen, denen das Privateigentum an Grund
und Bo den verhaßt ist, werden dieGaxämter nur gef or
dert um eben ihren bekannten Forderungen auf die
Beine zu helfen und gerade dieser Gesichtspunkt
sollte alle die, denen das Wohl des Privateigentums
anGrundundBodenam herzenliegt, inderFrageder
Taxämter recht vorsichtig machen.
Zu bedenken ist übrigens, daß in Preußen die Verhältnisse
doch zu ungleichartig sind, als daß man alles über einen Ramm
scheren könnte. Für eine Großstadt ist es doch kaum möglich, ein
einheitliches Taxamt zu schaffen. Was in dem einen Fall geht, muß
in dem anderen vollständig Lchiffbruch leiden. In Preußen sind die
Verhältnisse denn doch zu verschieden, als daß man hier eine ge
wisse Generalformel aufstellen könnte.
Und, hat man auch bedacht, welche Wirkungen die
Einführung der Lchätzungsämter für das gewerbliche
Leben haben wird? Gder sollte es nicht richtig sein, daß zahlreiche
Gewerbetreibende wegen Kürzung ihres Realkredits auch in ihrem
Gewerbebetriebe mattgesetzt und zu einem erheblichen Prozentsatz
ruiniert werden?
Zuletzt dürfen wir nicht unterlassen, der Wirkungen zu ge
denken, die die Einführung irgendwie gearteter Taxämter für die
privaten Schätzer haben würde. Wenn auch anzunehmen ist, daß
ein kleiner Teil derselben als Mitglieder der Lchätzungsämter Ver
wendung finden würde, so steht doch die Tatsache außer allem
Zweifel, daß der größte Teil derselben materiell in erheblichem
Umfange geschädigt würde. Nach den Grundsätzen unserer Rechts-