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Das Uebermass an Zwergwirtschaften und Latifundien
im Verhältnisse zum Mittelgrundbesitze ist überall
eine krankhafte Erscheinung; auf den Zwergwirtschaften ist
ein rationeller landwirtschaftlicher Betrieb unmöglich; daher
nimmt bei einer grossen Anzahl von Zwergwirtschaften das
Erträgnis des Grundbesitzes ab; das Uebermass an Latifundien
schafft besonders dort, wo ausserdem ein grosser Theil des
Grundbesitzes als Eigenthum der todten Hand und als Fideicommis
gebunden ist, ein zahlreiches landwirtschaftliches Proletariat.
In unserem Lande ruft der Abfall der Mittelgrundbesitze
nicht nur wirtschaftliche, sondern auch unmittelbar politische
Gefahren hervor; denn mit Abnahme der Mittelgrundbesitzer-Klasse
vermindert sich die Zahl jener, die
sich aus Familientradition als unabhängige Bürger mit den
öffentlichen Angelegenheiten befassen, während in jenen Gegenden,
wo der Grundbesitz zum überwiegenden Theile aus
Latifundien besteht und die Befriedigung des Bodenhungers des
Volkes nur innerhalb sehr enger Grenzen ermöglicht ist, das
zahlreiche unzufriedene landwirtschaftliche Proletariat durch
seine von Zeit zu Zeit in Revolten ausartende Unzufriedenheit
gemeingefährliche Zustände verursacht.
In jenem halben Jahrhundert, welches seit der gänzlichen
Befreiung des überwiegend grössten Theiles des ungarischen
Grundbesitzes verflossen, wurde im Interesse einer zweckentsprechenderen
Gütervertheilung eine einzige legislatorische Verfügung
getroffen u. z. durch Schaffung des Ges.-Art. V v. J. 1894
betreffend die innere Colonisation.
Nachdem jedoch die bisherige Colonisationsaction, wie allbekannt,
grössten Theils erfolglos blieb und von jenen wenigen
Ansiedelungsstellen, welche in neuerer Zeit gegründet wurden,
nur einzelne als gelungen bezeichnet werden können, durch
innere Colonisation aber der ungünstigen Zertheilung des
Grundbesitzes nur nach einer Richtung hin abgeholfen wird:
ergibt sich mit Recht die Frage, ob nicht etwa' für den Staat die
Zeit herangerückt sei, um hinsichtlich des wichtigsten Zweiges
der Grundbesitzpolitik, d. h. der zweckentsprechenden Zertheilung
des Grundbesitzes wirksamere legislatorische Verfügungen
zu treffen, als bisher.
Das vorliegende Werk befasst sich eingehend mit jenen
Gründen, denen die Fruchtlosigkeit der bisherigen Ansiedelungsaction
zuzuschreiben ist; es analysiert tiefgreifend und in
höchst lehrreicher Weise die Verschuldung des ungarischen
Grundbesitzes und seine Lasten, und nachdem Preussen im Inter-