Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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eine graduelle Abstufung von den kleinsten Gütern an nach 
aufwärts zu sichern. 1 ) 
Einzelnen Grundbesitzern gelang es mitunter, Kleinstellen 
zu gründen, aber auch die privaten Ansiedlungen waren von 
sehr wenig Erfolg begleitet. 2 ) 
III. ABSCHNITT. 
Bestrebungen nach Errichtung von Rentengütern in 
Oesterreich. 
Während es gelang in Preussen die Rentengüter instituts 
weise zu sichern und in England —• wenn auch nur für kurze 
Zeit — ins Leben zu rufen und hiedurch das Rentenprinzip 
mehr oder weniger zu verwirklichen: konnte in Oesterreich die 
gesetzgeberische Bestrebung nach Errichtung von Rentengütern 
und hiedurch nach Einführung des Rentenprinzips nicht zur 
Geltung gelangen, da das Rentengutssystem in Verbindung mit 
der korporativen Organisirung des ländlichen Grundbesitzerstan 
des, mit der gleichzeitigen Verwirklichung von tiefgreifenden, 
über die relativ berechtigte, landwirtschaftliche Interessenver 
tretung weit hinausgehenden Einrichtungen und mit der grund 
sätzlichen Umgestaltung der geltenden Agrarorganisation geplant 
wurde; gegenüber dem thatsächlichen liberalen Grundbesitz 
rechte konnte die Durchführung desselben nicht gesichert werden. 
Der Zweck der preussischen und der englischen Renten 
gutsgesetzgebung ist durch Zerstückelung der vorhandenen oder 
erworbenen Güter, die Besiedelung derselben mit Bauern; der 
österreichische Entwurf rührt an ein tieferes Problem, als er 
sich die Erhaltung des in seiner wirtschaftlichen Existenz gefähr 
deten bestehenden Bauernstandes zum Ziele setzte und als eine 
zu lösende Aufgabe stellte. Dieses Ziel will der Entwurf durch 
Sicherung des Bauernstandes gegen die Gefahr der Verschuldung 
erreichen. 
Vom Gesichtspunkte der Rentengutspolitik ist der Ent 
wurf des österreichischen Rentengutsgesetzes ein bedeutungs 
voller gesetzgeberischer Versuch. 
Die österreichische Regierung legte am 10. Oktober 1893 
dem Abgeordnetenhause den Gesetzentwurf betreffend die Errich- 
*) Ci!. Final Report S. 131. 
a ) L o c. c i t. S. 127.
	        
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