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:zinsung und Tilgung des restlichen Rentenkapitals zuzüglich
des darzuleihenden Betrages ausreicht und dieser Betrag den
bereits getilgten Theil des Rentenkapitals nicht übersteigt.
Schliesslich bemerken wir, dass gegen Rentengutsbesitzer, die
sich als unverlässlich bewiesen, in Verbindung mit einer be
stimmten Abrechnung, das Enteignungsverfahren eingeleitet
werden kann.
Wie aus den hier dargelegten Umrissen des österreichischen
Gesetzentwurfes über die Rentengüter ersichtlich, strebte dieser
Entwurf die Verwirklichung einer solchen grundlegenden Re
form an, welche die radikale Umgestaltung der bestehenden
Agrarorganisation und des geltenden Grundbesitzrechtssystems
nothwendig gemacht hätte, weshalb — abgesehen von den spä
ter noch zu besprechenden Fehlern und Mängeln des Gesetzent
wurfes — auch die Möglichkeit ihrer Durchführbarkeit zweifel
haft war. Hiezu kam noch, dass selbst die massgebendsten Kör
perschaften, obzwar sie dem Zwecke des Entwurfes und dem
Institut der Rentengüter die vollste Anerkennung zu Theil wer
den Hessen, gegen die Verwirklichung dieses Instituts in der
geplanten Form Stellung nahmen. So nahm der V. österreichische
Agrartag folgende Resolution an: «Die Errichtung von Renten
gütern auf Grund der im Gesetzentwürfe des k. k. Ackerbau
ministeriums enthaltenen Bestimmungen wird als Erfüllung des
beabsichtigten, äusserst anerkennenswerthen Zweckes nicht ge
eignet erklärt.» «Das Institut der Rentengüter zum Zwecke der
inneren Colonisation und der Vermehrung des mittleren Grund
besitzes ist unabhängig von der Berufsorganisation, unter An
lehnung an Staats- oder Landeskreditinstitute anzustreben.» 1 -)
Den Entwurf war die Regierung genöthigt, am 17. Dezem
ber 1895 zurückzuziehen. Die Verwirklichung des Instituts der
Rentengüter wurde hiedurch auf eine spätere Zeit hinaus-
.geschoben.
Die Bestrebungen nach Errichtung von Rentengütern hör
ten in Österreich mit der Zurückziehung dieses soeben erörter
ten Entwurfes nicht auf.
Der galizische Landesausschuss, welcher sich seit Jahren
mit dem Problem der Rentengüter befasste, legte dem Landtage
in der Herbstsession des Jahres 1904 einen Entwurf über die
x ) Verhandlungen des V. österreichischen Agrartages
1895. Wien 1895 (S. 32 und 157).