Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

81 
6 
p . i K 14 2 Wel }!'’ i rtS! j l ’ al ' t 2 3. 4. 4 6. 
:zinsung und Tilgung des restlichen Rentenkapitals zuzüglich 
des darzuleihenden Betrages ausreicht und dieser Betrag den 
bereits getilgten Theil des Rentenkapitals nicht übersteigt. 
Schliesslich bemerken wir, dass gegen Rentengutsbesitzer, die 
sich als unverlässlich bewiesen, in Verbindung mit einer be 
stimmten Abrechnung, das Enteignungsverfahren eingeleitet 
werden kann. 
Wie aus den hier dargelegten Umrissen des österreichischen 
Gesetzentwurfes über die Rentengüter ersichtlich, strebte dieser 
Entwurf die Verwirklichung einer solchen grundlegenden Re 
form an, welche die radikale Umgestaltung der bestehenden 
Agrarorganisation und des geltenden Grundbesitzrechtssystems 
nothwendig gemacht hätte, weshalb — abgesehen von den spä 
ter noch zu besprechenden Fehlern und Mängeln des Gesetzent 
wurfes — auch die Möglichkeit ihrer Durchführbarkeit zweifel 
haft war. Hiezu kam noch, dass selbst die massgebendsten Kör 
perschaften, obzwar sie dem Zwecke des Entwurfes und dem 
Institut der Rentengüter die vollste Anerkennung zu Theil wer 
den Hessen, gegen die Verwirklichung dieses Instituts in der 
geplanten Form Stellung nahmen. So nahm der V. österreichische 
Agrartag folgende Resolution an: «Die Errichtung von Renten 
gütern auf Grund der im Gesetzentwürfe des k. k. Ackerbau 
ministeriums enthaltenen Bestimmungen wird als Erfüllung des 
beabsichtigten, äusserst anerkennenswerthen Zweckes nicht ge 
eignet erklärt.» «Das Institut der Rentengüter zum Zwecke der 
inneren Colonisation und der Vermehrung des mittleren Grund 
besitzes ist unabhängig von der Berufsorganisation, unter An 
lehnung an Staats- oder Landeskreditinstitute anzustreben.» 1 -) 
Den Entwurf war die Regierung genöthigt, am 17. Dezem 
ber 1895 zurückzuziehen. Die Verwirklichung des Instituts der 
Rentengüter wurde hiedurch auf eine spätere Zeit hinaus- 
.geschoben. 
Die Bestrebungen nach Errichtung von Rentengütern hör 
ten in Österreich mit der Zurückziehung dieses soeben erörter 
ten Entwurfes nicht auf. 
Der galizische Landesausschuss, welcher sich seit Jahren 
mit dem Problem der Rentengüter befasste, legte dem Landtage 
in der Herbstsession des Jahres 1904 einen Entwurf über die 
x ) Verhandlungen des V. österreichischen Agrartages 
1895. Wien 1895 (S. 32 und 157).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.