Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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p .  i  K  14  2  Wel }!'’ i rtS! j l ’ al ' t  2  3.  4.  4  6.
:zinsung  und  Tilgung  des  restlichen  Rentenkapitals  zuzüglich
des  darzuleihenden  Betrages  ausreicht  und  dieser  Betrag  den
bereits  getilgten  Theil  des  Rentenkapitals  nicht  übersteigt.
Schliesslich  bemerken  wir,  dass  gegen  Rentengutsbesitzer,  die
sich  als  unverlässlich  bewiesen,  in  Verbindung  mit  einer  bestimmten ­
  Abrechnung,  das  Enteignungsverfahren  eingeleitet
werden  kann.
Wie  aus  den  hier  dargelegten  Umrissen  des  österreichischen
Gesetzentwurfes  über  die  Rentengüter  ersichtlich,  strebte  dieser
Entwurf  die  Verwirklichung  einer  solchen  grundlegenden  Reform ­
  an,  welche  die  radikale  Umgestaltung  der  bestehenden
Agrarorganisation  und  des  geltenden  Grundbesitzrechtssystems
nothwendig  gemacht  hätte,  weshalb  —  abgesehen  von  den  später ­
  noch  zu  besprechenden  Fehlern  und  Mängeln  des  Gesetzentwurfes ­
  —  auch  die  Möglichkeit  ihrer  Durchführbarkeit  zweifelhaft ­
  war.  Hiezu  kam  noch,  dass  selbst  die  massgebendsten  Körperschaften, ­
  obzwar  sie  dem  Zwecke  des  Entwurfes  und  dem
Institut  der  Rentengüter  die  vollste  Anerkennung  zu  Theil  werden ­
  Hessen,  gegen  die  Verwirklichung  dieses  Instituts  in  der
geplanten  Form  Stellung  nahmen.  So  nahm  der  V.  österreichische
Agrartag  folgende  Resolution  an:  «Die  Errichtung  von  Rentengütern ­
  auf  Grund  der  im  Gesetzentwürfe  des  k.  k.  Ackerbauministeriums ­
  enthaltenen  Bestimmungen  wird  als  Erfüllung  des
beabsichtigten,  äusserst  anerkennenswerthen  Zweckes  nicht  geeignet ­
  erklärt.»  «Das  Institut  der  Rentengüter  zum  Zwecke  der
inneren  Colonisation  und  der  Vermehrung  des  mittleren  Grundbesitzes ­
  ist  unabhängig  von  der  Berufsorganisation,  unter  Anlehnung ­
  an  Staats-  oder  Landeskreditinstitute  anzustreben.» 1 -)
Den  Entwurf  war  die  Regierung  genöthigt,  am  17.  Dezember ­
  1895  zurückzuziehen.  Die  Verwirklichung  des  Instituts  der
Rentengüter  wurde  hiedurch  auf  eine  spätere  Zeit  hinaus-.geschoben.


Die  Bestrebungen  nach  Errichtung  von  Rentengütern  hörten ­
  in  Österreich  mit  der  Zurückziehung  dieses  soeben  erörterten ­
  Entwurfes  nicht  auf.
Der  galizische  Landesausschuss,  welcher  sich  seit  Jahren
mit  dem  Problem  der  Rentengüter  befasste,  legte  dem  Landtage
in  der  Herbstsession  des  Jahres  1904  einen  Entwurf  über  die

x )  Verhandlungen  des  V.  österreichischen  Agrartages
1895.  Wien  1895  (S.  32  und  157).
            
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