Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

politischem  Gebiet  sind.  Der  Umstand  nämlich,  dass  das  Ansiedlungsgesetz ­
  und  die  Rentengutsgesetze  neben  einander  bestehen, ­
  ist.  die  Quelle  einer  grossen  Unzukömmlichkeit.  Denn
während  in  Gemässheit  des  Ansiedelungsgesetzes  vom  Jahre
1886  polnische  Grundbesitze  mit  deutschen  Bauern  besetzt  werden, ­
  um  in  diesem  Wege  durch  Stärkung  des  deutschen  Elementes ­
  die  in  gesteigertem  Masse  sich  vollziehende  Ausbreitung ­
  der  polnischen  Nationalität  einzudämmen,  ermöglichen
dagegen  die  Rentengutsgesetze,  durch  Aufkauf  von  deutschen
Grundbesitzen  die  Besiedelung  derselben  mit  polnischen  Bauern.
«Das  ist  ein  Umstand  —  sagt  S  e  r  i  n  g 1 )  —  der  in  einem  geordneten ­
  Staatswesen  schlechterdings  unerträglich  erscheinen  muss.»
Dies  setzt  die  Wirkung  der  deutschen  Nationalpolitik  auf  dem
Gebiet  der  inneren  Colonisation  bedeutend  herab,  was  sich
darin  äussert,  dass  die  Verschiebung  des  Stärkeverhältnisses
zwischen  den  deutschen  und  polnischen  Nationalitäten  zum
Nachtheile  der  Deutschen  noch  immer  anhält.  Trotz  der  im  Ansiedelungsgesetze ­
  zum  Ausdruck  gelangenden  germanisirenden
Bestrebungen  macht  sich  eine  gesteigerte  Zunahme  der  polnischen
ländlichen  Kleinwirtschaften  bemerkbar.  Dass  das  Ansiedelungsgesetz ­
  in  nationaler  Hinsicht  seinen  Zweck  verfehlte,  ist  auch
daraus  ersichtlich,  dass  es  den  polnischen  Grossgrundbesitzern,
deren  politischen  Einfluss  man  brechen  wollte,  sehr  genützt
hat.  Die  Nachfrage  der  Ansiedelungskommission  nach  preussischen
  Grundbesitzen  trieb  den  Preis  derselben  sehr  in  die  Höhe.
Wie  bereits  erwähnt,  kostete  der  Hektar  der  von  der  Ansiedelungskommission ­
  angekauften  Grundstücke  durchschnittlich
767,2  M.,  während  bei  dem  Erlasse  des  Gesetzes  der  Kaufpreis
•eines  Hektars  durch  die  Regierung  mit  circa  560  M.  festgesetzt
wurde.  Während  ferner  der  Preis  der  aus  deutscher  Hand  gekauften ­
  Grundstücke  pro  Hektar  nur  532  M.  beträgt,  stellt  sich
ein  Hektar  der  von  Polen  gekauften  Grundstücke  auf  686  M.
Mit  Recht  sagt  daher  Brentano:  «Die  Folge  war,  dass  polnischen ­
  Edelleuten,  welche  am  Rande  des  Bankerotts  standen,
durch  das  Vorgehen  der  preussischen  Regierung  wieder  auf
die  Beine  geholfen  wurde.» *  2 )  Sie  verkauften  nämlich  ihren  Besitz ­
  an  die  Ansiedelungskommission  zu  einem  Preise,  den  sie

D  Dr.  S  e  r  i  n  g:  Die  innere  Kolonisation  im  östlichen  Deutschland.
Leipzig,  1893.  (Schritten  d.  Vereins  f.  Socialpol.  LVI.  S.  240);  ferner  Waldhecker: ­
  ibid  S.  5;  Stier-Somlo:  ibid  S.  42;  Karski:  Die  Thätigkeit
  der  Ansiedelungskommission  in  Posen  und  Westpreussen.  (Die  Neue  Zeit
.1898  Nr.  22  S.  677.)
2 )  Brentano:  Gesammelte  Aufsätze.  I.  Stuttgart,  1899.  S.  326.
            
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