Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

90 
Bemittelte ein Grundstück ohne Kapitalverschuldung erwerben 
und hiedurch die wirtschaftlich schwächeren Elemente, die nur 
über das erforderliche Betriebskapital verfügen, sich in eine 
immer mehr unabhängige gesel'schaftüche Stellung emporschwin 
gen. «Was die Mehrung des Kleinbesitzes durch Schaffung neuer 
Stellen angeht — schreibt Gierke 1 ) — so scheinen die bishe 
rigen Erfahrungen dafür zu sprechen, dass die preussische Ren 
tengutsgesetzgeltung die hiefür geeignete Rechtsform gefun 
den hat.» 
Das Vorbild des preussischen Rentenguts schwebte auch 
dem englischen, österreichischen und galizischen Gesetzgeber vor, 
jedoch mit weniger glücklicher Lösung. Sowohl das preussische 
als auch 'das geplante österreichische'und galizische Rentengut ist 
eine landwirtschaftliche Liegenschaft, welche zu Eigenthum nicht 
gegen Kapital, sondern gegen Leistung einer während längerer Zeit 
abzuführenden Rente erworben wird; dem gegenüber bringt der 
englische small holding, welcher den Charakter eines Renten 
gutes hat, das Rentenprinzip weniger folgerichtig zur Geltung, 
indem der eigenlhümliche Erwerb desselben ausschliesslich 
gegen Leistung einer Rente nicht zulässig ist, sondern beim 
Kaufe desselben zum Theile auch eine Kapitalzahlung zu erfol 
gen hat. Dort ist die theilweise Kapitalzahlung zulässig, hier ist 
sie obligatorisch und eine unbedingte. Die starke Wirkung des 
Rentenprinzips konnte daher in England nicht in einem solchen 
Masse zur Geltung kommen, wie in Preussen, und werden wir 
noch Gelegenheit haben, auf diesen Nachtheil hinzuweisen. 
Der Kauf gegen Rente ist, zufolge der Sesshaftmachung, 
zur Verhinderung der massenhaften Auswanderung des länd 
lichen Arbeitervolkes., welche besonders in den östlichen Thei- 
len Preussens beobachtet, wurde, geeignet; dies ermöglicht dem 
Grossgrundbesitz die Sicherung der fehlenden Arbeitskraft; die 
ausgedehntere und gesteigerte Nutzbarmachung des Bodens durch 
Heranziehung zur Bewirtschaftung der noch unkultivirten Hoch 
moor- und Haideländereien. Mit einem Worte, mit der Grün 
dung von Rentengütern wurde an die planmässige und all- 
mülige Lösung der sozialen Frage der östlichen Provinzen 
Preussens geschritten, welche aus den innerhalb der landwirt 
schaftlichen Bevölkerung bestandenen Klassengegensätzen, aus 
der ungleichen Vertheilung des Bodenbesitzes und aus jenem 
Abstand erwachsen ist, welcher den Arbeiter vom Grundbe- 
-) Dr. 0. Gierke: Referat über die Bodenbesitzvertheilung und die 
Sicherung des Kleingrundbesifzes. (Schriften d. Vereins f. Socialpol. LVIII. 
1893. S. 171'
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.