Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Bemittelte  ein  Grundstück  ohne  Kapitalverschuldung  erwerben
und  hiedurch  die  wirtschaftlich  schwächeren  Elemente,  die  nur
über  das  erforderliche  Betriebskapital  verfügen,  sich  in  eine
immer  mehr  unabhängige  gesel'schaftüche  Stellung  emporschwingen. ­
  «Was  die  Mehrung  des  Kleinbesitzes  durch  Schaffung  neuer
Stellen  angeht  —  schreibt  Gierke 1 )  —  so  scheinen  die  bisherigen ­
  Erfahrungen  dafür  zu  sprechen,  dass  die  preussische  Rentengutsgesetzgeltung ­
  die  hiefür  geeignete  Rechtsform  gefunden ­
  hat.»
Das  Vorbild  des  preussischen  Rentenguts  schwebte  auch
dem  englischen,  österreichischen  und  galizischen  Gesetzgeber  vor,
jedoch  mit  weniger  glücklicher  Lösung.  Sowohl  das  preussische
als  auch  'das  geplante  österreichische'und  galizische  Rentengut  ist
eine  landwirtschaftliche  Liegenschaft,  welche  zu  Eigenthum  nicht
gegen  Kapital,  sondern  gegen  Leistung  einer  während  längerer  Zeit
abzuführenden  Rente  erworben  wird;  dem  gegenüber  bringt  der
englische  small  holding,  welcher  den  Charakter  eines  Rentengutes ­
  hat,  das  Rentenprinzip  weniger  folgerichtig  zur  Geltung,
indem  der  eigenlhümliche  Erwerb  desselben  ausschliesslich
gegen  Leistung  einer  Rente  nicht  zulässig  ist,  sondern  beim
Kaufe  desselben  zum  Theile  auch  eine  Kapitalzahlung  zu  erfolgen ­
  hat.  Dort  ist  die  theilweise  Kapitalzahlung  zulässig,  hier  ist
sie  obligatorisch  und  eine  unbedingte.  Die  starke  Wirkung  des
Rentenprinzips  konnte  daher  in  England  nicht  in  einem  solchen
Masse  zur  Geltung  kommen,  wie  in  Preussen,  und  werden  wir
noch  Gelegenheit  haben,  auf  diesen  Nachtheil  hinzuweisen.
Der  Kauf  gegen  Rente  ist,  zufolge  der  Sesshaftmachung,
zur  Verhinderung  der  massenhaften  Auswanderung  des  ländlichen ­
  Arbeitervolkes.,  welche  besonders  in  den  östlichen  Theilen
  Preussens  beobachtet,  wurde,  geeignet;  dies  ermöglicht  dem
Grossgrundbesitz  die  Sicherung  der  fehlenden  Arbeitskraft;  die
ausgedehntere  und  gesteigerte  Nutzbarmachung  des  Bodens  durch
Heranziehung  zur  Bewirtschaftung  der  noch  unkultivirten  Hochmoor- ­
  und  Haideländereien.  Mit  einem  Worte,  mit  der  Gründung ­
  von  Rentengütern  wurde  an  die  planmässige  und  allmülige
  Lösung  der  sozialen  Frage  der  östlichen  Provinzen
Preussens  geschritten,  welche  aus  den  innerhalb  der  landwirtschaftlichen ­
  Bevölkerung  bestandenen  Klassengegensätzen,  aus
der  ungleichen  Vertheilung  des  Bodenbesitzes  und  aus  jenem
Abstand  erwachsen  ist,  welcher  den  Arbeiter  vom  Grundbe--)
  Dr.  0.  Gierke:  Referat  über  die  Bodenbesitzvertheilung  und  die
Sicherung  des  Kleingrundbesifzes.  (Schriften  d.  Vereins  f.  Socialpol.  LVIII.
1893.  S.  171'
            
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