Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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'Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landelsünternehmung  rc.

erschlossenen  fernen  Wcltgegenden,  namentlich  mit  Indien  und  dem  malayischen  Archipel,
kaum  zu  trennen  von  kleineren  oder  größeren  kriegerischen  Aktionen,  und  er  mußte  daher
eine  materielle  Macht  entfalten,  die  über  die  Kräfte  einzelner  Unternehmer  hinausging,
zumal  jeder  einzelne  durch  das  große  Risiko  und  die  langsame  Abwickelung  einer  überseeischen ­
  Operation  sich  abgehalten  fühlen  mußte,  ein  sehr  bedeutendes  Kapital  darin
einzusehen.  Zuerst  vereinigten  sich  die  Unternehmer  solcher  gewagten  Expeditionen  zu
sogenannten  regulierten  Gesellschaften,  in  denen  jeder  Teilnehmer  seine  Geschäfte
für  sich  machte,  alle  aber  sich  einer  gemeinschaftlichen  Ordnung  unterwarfen,  Beiträge
für  gemeinschaftliche  Zwecke  leisteten  und  nach  außen  hin  eine  achtunggebietende  Einheit ­
  bildeten.
Das  Vorherrschen  monopolistischer  Tendenzen  in  Verbindung  mit  dem  kriegerischen
Charakter  der  älteren  Kolonialpolitik  aber  führte  bald  zu  der  Schaffung  privilegierter
Gesellschaften  mit  beschränkter  Lustbarkeit  der  Mitglieder,  den  Vorgängern  der  neueren
Aktiengesellschaften.  Gegenwärtig  sind  im  allgemeinen  die  Gründe,  die  früher  zugunsten
des  Landelsbetriebs  durch  Aktiengesellschaften  sprechen  konnten,  nicht  mehr  wirksam.
Die  Privatunternehmung  ist  nunmehr  im  Stande,  ihre  Geschäftstätigkeit  auf  die  fernsten
Weltgegenden  auszudehnen,  da  nirgendwo  dazu  ein  großer  Apparat  erforderlich  ist,
überall  bereitwillige  Vermittler  zu  finden  sind,  und  Dampf  und  Elekttizität  die  Dimensionen
der  Erde  in  wirtschaftlicher  Beziehung  so  außerordentlich  verringert  haben.  Gegen
Einzelunternehmungen  aber  mit  bedeutendem  Kapital  —  und  an  solchen  fehlt  es  im
Welthandel  heutzutage  sicherlich  nicht  —  und  mit  voller  Bewegungsfreiheit  und  Initiative
werden  konkurrierende  Aktien-Landelsgesellschaften  der  Regel  nach  gewiß  im  Nachteile
sein.  Zweckmäßig  dagegen  mag  sich  diese  Form  noch  erweisen,  wenn  nicht  ein  unmittelbarer ­
  eigener  Landelsbetrieb  seitens  der  Gesellschaft  beabsichtigt  wird,  sondern  nur
Beteiligung  an  den  Operationen  selbständiger  Unternehmer  durch  Gewährung  von
Kredit,  Kommanditierung  oder  auf  andere  Weise.

3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.
Von  Karl  Rathgen.

Rathgen,  Aktiengesellschaften.  In:  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  herausgegeben  von
Elster.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  »8g8.  S.  53—56.
Mit  der  modernen  Großunternchmung  in  Industrie  und  Verkehr  dehnt  sich  die
Aktiengesellschaft  immer  weiter  aus,  auf  neue  Zweige  des  Wirtschaftslebens,  wie  auf
neue  Länder.  In  den  Vereinigten  Staaten,  wie  in  den  großen  Siedelungskolonien
Englands  findet  sie  umfassende  Anwendung,  und  in  ganz  fremden  Kulturgebieten,  wie
Indien  und  Japan,  dehnt  sie  sich  rasch  aus.
Die  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  als  Form  der  Unternehmung
liegt  zunächst  in  ihrer  Dauer.  Störende  persönliche  Verhältnisse,  welche  die  Einzelunternehmung ­
  in  ihrem  Bestände  beeinträchtigen,  sind  hier  ausgeschieden.  Der  Fortbestand ­
  des  Unternehmens,  umso  wichtiger,  je  größer  es  ist,  je  mehr  Personen  mit  ihren»
Erwerb  darauf  angewiesen  sind,  ist  unabhängig  geworden  von  der  Einzelperson.  Daher
bewährt  sich  die  Aktiengesellschaft  auch  am  besten  da,  wo  der  Zweck  des  Unternehmens
ein  dauernder,  gleichbleibender  ist,  wo  ein  großes  Kapital  endgültig  einem  bestimmten
Zwecke  zugeführt  ist,  wo  das  Kapital  vorwiegend  stehendes  ist,  wie  bei  den  großen
Transportunternehmungcn,  Känalbauten,  Noten-  und  Depositenbanken.  Die  Dauer  des
            
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