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Hilfsapparat uationalökonomischer Gesetze hat Marx kaum vennehrt.
Er ist darin über Ricardo nicht wesentlich hinausgekommen: die
Preisgesetze, die Verteilungsgesetze usw. Ricardos hat er wohl hie
und da verbessert, aber in ihren Grundzügen unverändert gelassen.
Seine Versuche, neue „Gesetze" jener Art zu formulieren, sind fast
durchgängig gescheitert. Die Anläufe, im zweiten Bande des Kapitals,
Ricardos Lehren für die Fragen des Kapitalumschlags usw. weiter
zu führen, sind im Sande verlaufen.
So blasphemisch es den Ohren manchen Marxverehrers klingen
mag: ich wage es doch auszusprechen, daß Marxen für derartige
Gesetzesschmiederei offenbar ein notwendiges Requisit fehlte: die
Abstraktionskraft und in weiterem Sinne — die Verstandesschärfe.
Ich entsinne mich noch, welches Entsetzen mich damals packte, als
ich zum ersten Male das Urteil von Roscher über Karl Marx las,
das ill seinen Hauptsätzen also lautet (Gesch. der Nationalökonomik
in Deutschland S. 1021): „Theoretisch ist dieser geistreiche, aber nicht
scharfsimlige Mann wenig geeignet, komplizierte Erscheinungen auf
ihre einfachen Elemente zurückzuführen ..." Heute scheint mir
dieses Urteil durchaus das Richtige zu treffen. Denn einem Mangel
an Verstandesschärfe begegnen wir allerorten in den Marx'scheu
Schriften. Das zeigt sich gailz besonders auch in der Art und
Weise, wie er die Begriffe bildet und handhabt.
Marx definiert fast nie und seine Begriffe sind oft genug
mehrdeutig imb verschwommen: Wert, Mehrwert, Kapital, Fabrik,
Betrieb, industrielle Reservearmee, Akkumulation, Konzentraüon,
Verelendung und viele andere tragende Begriffe in seinem System
entbehren durchaus der scharfen Prägullg, sodaß manche Parüen des
„Kapitals" als Seminararbeiten eine ganz schlechte Note verdienten.
Unsere Schulmeister haben darum auch von Marx eine nur geringe