2. Gedanken über die Ausbildung des jungen Kaufmanns. 127
schränkte sich auf niedere Arbeiten im Kontor und Lager und auf Verkaufstätigkeit.
Eine derartige Ausbildung, auf drei Jahre verteilt, kann nicht gerade rationell genannt
werden, und unsere jungen Kaufleute können nach Absolvierung einer solchen Lehrzeit
den Funktionen eines Gehilfen unmöglich gerecht werden.
Man fragt nun: Wie finden sich die Lehrlinge später zurecht, welche so mangel
haft ausgebildet sind?
Es ist dies jedenfalls keine einfache Sache für sie, das beweist die Tatsache, daß
die jungen Gehilfen gewöhnlich nicht längere Zeit an einem Platze ausharren, sondern
verhältnismäßig recht häufig wechseln. Sie müssen eben, was sie als Lehrlinge nicht
gelernt haben, als Gehilfen sich aneignen. Daß der Prinzipal an einem solchen un
zureichenden Gehilfen nicht die erhoffte Stütze findet, ist natürlich, und so sind denn
auch die Klagen über die Vorbildung der jungen Kaufleute allgemein sehr lebhaft.
Ich habe in den übrigen Ländern Amschau gehalten, um festzustellen, wie man
dort die praktische Ausbildung des jungen Kaufmanns eingerichtet hat. Am einen
Vergleich zu haben, beschränkte ich mich auf die Kategorie, welche numerisch die größte
ist, nämlich auf die im Kolonialwarenhandel tätigen jungen Leute.
Ich fand, daß die Ausbildung des österreichischen jungen Kaufmanns der unsrigen
ziemlich ähnlich ist, d. h. man hat dort eine bestimmte Lehrzeit von etwa 3—4 Jahren
auf Grund eines Lehrvertrages. In Frankreich gibt es keine eigentlichen Lehrlinge.
Es besteht kein Vertrag, der junge Mann wird einfach in einem Landlungshause unter
gebracht, wo er sich allmählich die nötigen Kenntnisse erwirbt. Dasselbe gilt von Belgien,
wo man mehr Volontäre anstellt, die ohne Entgelt arbeiten und in einem freieren Ver
hältnis zum Lehrherrn stehen. In England werden die meisten jungen Leute mit einem
Anfangsgehalt angestellt und avancieren nach ihren Leistungen. Eine bestimmte Lehrzeit
wird nicht ausgemacht. Ähnlich liegen die Verhältnisse in Italien. In Rußland hat
jedes Geschäft mehrere Lehrlinge, die eine Lehrzeit von gewöhnlich 4, zuweilen auch
5 Jahren durchzumachen haben. In Schweden erfolgt die Äusbildung analog der
unsrigen in einer Lehrzeit von 2—3 Jahren. Dieselbe ist indeß besser geregelt. In
Norwegen kennt man den Lehrling im deutschen Sinne nicht. Es werden junge Leute
zur Erledigung untergeordneter Arbeiten in das Geschäft aufgenommen. Der Prinzipal
übernimmt jedoch keine Verpflichtung, für ihre Ausbildung zu sorgen. Die Nieder
lande haben kein Lehrlingssystem. Man bedient sich dort der Gehilfen, welche nicht
besonders für das Geschäft ausgebildet werden. Die längste Lehrzeit hat Japan, nämlich
10 Jahre. Davon sind die drei ersten der Aushilfe im persönlichen Dienste des Lehr
herrn gewidmet, die weiteren sieben Jahre werden im Geschäfte zugebracht. Vielfach
üblich sind dort Sparkassen, in welchen der Lehrherr zur späteren Selbständigmachung
des Lehrlings ein Kapital ansammelt.
Es ist aus diesen kurzen Angaben zu ersehen, daß auf diesem Gebiete ein Zustand
starker Angleichmäßigkeit besteht. Die Lehrlinge werden vielfach als billige Arbeits
kräfte benutzt, die, da sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen, nur gering entschädigt
zu werden brauchen. Das Gemeinsame und Charakteristische des Lehrverhältnisses in
den verschiedenen Ländern ist das Prinzip, daß sich beide Teile auf eine Reihe von
Jahren gegenseitig verpflichten.
Wenn wir nun fragen: Was braucht der junge Kaufmann heute zu seiner Aus
bildung? so müssen wir mit recht abweichenden Ansichten rechnen.
Die niedrigste Auffassung ist die, daß, namentlich für den jungen Kaufmann in
kleinen Städten und auf dem Lande, die Vorbildung eine möglichst geringe sein soll,
und zwar lediglich aus dem Grunde, weil der besser Vorgebildete sich in den kleinen
Verhältnissen unglücklich fühlt und hinaus will. Man meint, es sei besser, in ihm
nicht erst das Streben nach etwas Löherem zu wecken. Diese kleinliche Auffassung
tritt wohl nur hie und da hervor, sie ist mir aber doch mehr als einmal begegnet.