fullscreen: Finanzwissenschaft

H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. En 
haushaltes ähnlich ist. Die bedeutenden Summen, die der Haus- 
halt der Großstädte in Anspruch nimmt, fordern in erster Reihe 
die starke Ausnutzung der Steuerquellen, und zwar in der Weise, 
daß die Selbständigkeit der Gemeinde gegenüber dem Staate mög- 
lichst bewahrt bleibe. Uberdies sind noch folgende Eigentümlich- 
keiten vor Augen zu halten. Die Großstädte können im Interesse 
der Befriedigung gewisser Bedürfnisse Betriebe einrichten — Gas- 
anstalten, Elektrizitätswerke, Wasserleitung —, welche große Ein- 
nahmen darbieten‘). Auch ist es nicht zu bezweifeln, daß nament- 
lich jene Großstädte, welche die Hauptstadt eines Staates bilden, 
die Beiträge des Staates in Anspruch nehmen können; namentlich 
gilt dies von den Großstädten solcher Staaten, in welchen der Auf- 
schwung der Hauptstadt ein politisches Interesse besitzt. Solche 
Hauptstädte, welche übrigens viele solche Ausgaben bestreiten, die 
eigentlich den Staat belasten sollten, wenigstens in überwiegendem 
Maße, sind geradezu auf die Beiträge des Staates angewiesen, um 
so mehr, als ihre Überlastung bzw. finanzielle Deroute auch das 
Ansehen des Staates beeinträchtigen würden. 
Die Großstädte mit ihrem außerordentlich hohen Bedarf sind 
genötigt, alle finanziellen Quellen in Anspruch zu nehmen und so 
sehen wir, daß sowohl die direkten wie die indirekten Steuern eine 
hohe Bedeutung haben, die teils selbständig, teils in Anlehnung an 
das Steuerwesen des Staates zur Anwendung kommen. Es genüge 
darauf hinzuweisen, daß z. B. im Haushalte der Stadt Berlin (1925) 
von den gesamten Einnahmen des Ordinariums mit 489,3 Millionen 
Mark 296,4 Millionen auf Steuern entfallen. Demgemäß zeigt sich 
auch in den Großstädten das Bestreben, zur Auffindung neuer 
Steuerquellen (Lustbarkeitssteuern aller Art, Wohnungsbausteuer, 
Fürsorgesteuer, Plakatsteuer, Wertzuwachssteuer usw.). Nichtsdesto- 
weniger spielen die Beiträge des Staates und die Einnahmen aus 
den kommunalen Unternehmungen eine wichtige Rolle. 
H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. 
l. Haushalt der Staatenverbände. Allgemeines. 
Ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Staates ist solcher Natur, die 
die Verfügung über Güter und Dienstleistungen voraussetzt, deren 
Herbeischaffung Kosten verursacht. Die Voraussetzung der staat- 
1) Siehe: Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinden. Schriften des 
Vereins für Sozialpolitik, Leipzig 1910. 
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