H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. En
haushaltes ähnlich ist. Die bedeutenden Summen, die der Haus-
halt der Großstädte in Anspruch nimmt, fordern in erster Reihe
die starke Ausnutzung der Steuerquellen, und zwar in der Weise,
daß die Selbständigkeit der Gemeinde gegenüber dem Staate mög-
lichst bewahrt bleibe. Uberdies sind noch folgende Eigentümlich-
keiten vor Augen zu halten. Die Großstädte können im Interesse
der Befriedigung gewisser Bedürfnisse Betriebe einrichten — Gas-
anstalten, Elektrizitätswerke, Wasserleitung —, welche große Ein-
nahmen darbieten‘). Auch ist es nicht zu bezweifeln, daß nament-
lich jene Großstädte, welche die Hauptstadt eines Staates bilden,
die Beiträge des Staates in Anspruch nehmen können; namentlich
gilt dies von den Großstädten solcher Staaten, in welchen der Auf-
schwung der Hauptstadt ein politisches Interesse besitzt. Solche
Hauptstädte, welche übrigens viele solche Ausgaben bestreiten, die
eigentlich den Staat belasten sollten, wenigstens in überwiegendem
Maße, sind geradezu auf die Beiträge des Staates angewiesen, um
so mehr, als ihre Überlastung bzw. finanzielle Deroute auch das
Ansehen des Staates beeinträchtigen würden.
Die Großstädte mit ihrem außerordentlich hohen Bedarf sind
genötigt, alle finanziellen Quellen in Anspruch zu nehmen und so
sehen wir, daß sowohl die direkten wie die indirekten Steuern eine
hohe Bedeutung haben, die teils selbständig, teils in Anlehnung an
das Steuerwesen des Staates zur Anwendung kommen. Es genüge
darauf hinzuweisen, daß z. B. im Haushalte der Stadt Berlin (1925)
von den gesamten Einnahmen des Ordinariums mit 489,3 Millionen
Mark 296,4 Millionen auf Steuern entfallen. Demgemäß zeigt sich
auch in den Großstädten das Bestreben, zur Auffindung neuer
Steuerquellen (Lustbarkeitssteuern aller Art, Wohnungsbausteuer,
Fürsorgesteuer, Plakatsteuer, Wertzuwachssteuer usw.). Nichtsdesto-
weniger spielen die Beiträge des Staates und die Einnahmen aus
den kommunalen Unternehmungen eine wichtige Rolle.
H. Das Steuerwesen der Staatenverbände.
l. Haushalt der Staatenverbände. Allgemeines.
Ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Staates ist solcher Natur, die
die Verfügung über Güter und Dienstleistungen voraussetzt, deren
Herbeischaffung Kosten verursacht. Die Voraussetzung der staat-
1) Siehe: Die wirtschaftlichen Unternehmungen der Gemeinden. Schriften des
Vereins für Sozialpolitik, Leipzig 1910.
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