Full text: Die Volkswirthschaftslehre

324 Buch 4. Kap. 2. Einkommensverhältnisse. 
entgegengesetztere werden, weil für die Dauer die nachhaltige 
Ergiebigkeit jedes besonderen Einkvnlmenszweiges von dent 
Gedeihen der gesammten Vvlkswirthschaft abhängig ist unb 
mit der Zunahme des Volkseinkommens jeder Zweig desselben 
ohne gleichzeitige Schmälerung eines allderen int Ganzen 
wachsen kann. 
Während der höheren Kulturstufen ivird in Folge aus- 
gebildeterer Prvductionsthcilung, entwickelteren Güterumlaufes re. 
immer seltener ausschließlich für den eigenen Bedarf oder nur 
auf Bestellung, sondern zunehmend mehr unternehmungsweise 
producirt. Mit dem Vorherrschcuderwerden der unternehmungs 
weisen Production werden nun größere Mengen von Arbeits 
kräften, Grundstücken und Kapitalien an Andere gegen einen frei 
vereinbarten Preis zur Benutzung überlassen, und bilden sich für 
diese Ueberlassung feststehendere Marktpreise aus, welche eben 
iviederum die vergleichsweise Ausmessung des zufolge Selbst 
anwendung eigener Productionsmittel bezogenen Einkommens 
möglicher machen. Zugleich scheiden sich auch die bei größeren 
Unternehmungen zusammenwirkenden Privatwirthschaften der 
Einzelnen fortwährend mehr in solche, welche vorzugsweise durch 
Beibringung der einen oder anderen Einkommensquelle betheiligt 
und deshalb zwar nicht lediglich aber doch überwiegend entweder 
auf den Bezug von Arbeitslohn, oder von Grundrente, oder von 
Kapitalzins angewiesen sind. Alles dies trägt wesentlich mit 
dazu bei, das klarere Auseinandertreten der verschiedenen Ein 
kommenszweige zu begünstigen, deren Bezieher sich gemeinschaftlich 
in den Ertrag der Production zn theilen haben und demnach 
insofern entgegengesetzte Interessen zu vertreten scheinen, als der 
verhältnißmäßige Antheil der einen (z. B. der Kapitalisten) offen 
bar um so geringer ausfallen muß, je größer derjenige der 
anderen (z. B. der Arbeiter und Grundbesitzer) ist. 
Abgesehen jedoch davon, daß kein Einkommenssatz durch das 
Steigen eines anderen unter seine Minimalgrenze niedergedrückt 
zu werden vermag, kommt es Jedermann thatsächlich noch weit 
mehr auf den Gesammtbetrag seines jetoeiligen Einkommens, als 
auf dessen Verhältniß zum Gesammtwerthe des zu theilenden 
Productionsertrages an. Steigt letzterer überhaupt und beständig 
genug, um aus einer abnehmenden Quote eine zunehmende 
Quantität an Gütern zu ergeben, so kann sich der Verhältniß-
	        
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