Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.

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als  ihre  Preisnotierungen  wieder  regelmäßig  erschienen.  Man  hat  sich  denn  doch  der
Einsicht  nicht  verschließen  können,  daß  Deutschland  —  mit  seiner  mächtig  angewachsenen
Bevölkerung  im  Westen,  mit  seinen  Ausfuhrinteressen  int  Osten  —  unlöslich  in  das
Getriebe  des  Weltmarktes  verstrickt  ist,  und  daß  man  deshalb  dem  Großhandel,  der  die
Verbindung  mit  diesem  Weltmarkt  herstellt,  nicht  das  Organ  nehmen  darf,  das  er  sich
zur  Erfüllung  seiner  Aufgabe  herausgebildet  hat:  das  Bestehen  einer  Zentralproduktenbörse ­
  hat  sich  als  unentbehrlich  erwiesen.  Es  bleibt  noch  zu  hoffen,  daß  der  jetzige
Zustand,  der  gesetzlich  zum  mindesten  zweifelhaft  ist,  in  nicht  zu  ferner  Zeit  auch  die
gesetzliche  Anerkennung  finden  möge;  denn  gerade  dem  Lande!  gegenüber,  der  einschränkende
Gesetze  immer  zu  umgehen  suchen  wird,  ist  es  doppelt  bedenklich,  eine  solche  Amgehung
behördlich  gleichsam  zu  sanktionieren.  Eine  Revision  des  Börsengesetzes,  dieses  recht
bezeichnenden  Produktes  moderner  Gesetzesmacherei,  erweist  sich  mehr  und  mehr  als
unumgänglich:  das  Verbot  des  Getreideterminhandels  muß  fallen,  weil  diese  Geschäftsform ­
  dem  Wesen  einer  Zentralproduktenbörse  adäquat  ist;  dafür  müssen  dann  die
Bestinimungen  über  das  Terminregister  auf  den  Getreidehandel  ausgedehnt,  im  ganzen
also  beibehalten  werden,  weil  die  Funktion  der  Preisbildung  für  die  Allgemeinheit  zu
wichtig  ist,  um  unsachverständige  Personen  daran  teilnehmen  zu  lassen,  und  weil  nur
in  deren  Fernhaltung,  in  dieser  Negative,  die  Aufgabe  des  Registers  liegt,  —  eine
Aufgabe,  die  es  umso  besser  erfüllt,  je  weniger  Personen  darin  eingetragen  sind.

4.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.
Von  Max  Weber.
Weber,  Die  Börse.  II.  Zn:  Göttinger  Arbeiterbibliothek,  herausgegeben  von  Naumann.
Bd.  II.  Göttingen,  vandenhoeck  &  Ruprecht,  ;8J6.  S.  49  -  51-Diejenigen,
  welche  „börsengängige"  Waren  oder  Papiere  kaufen  oder  verkaufen
wollen,  also  z.  B.  Landwirte,  die  Getreide  verkaufen,  große  Müller,  die  cs  kaufen,
Kapitalisten,  die  Wertpapiere  zur  Anlage  ihres  Geldes  erwerben,  und  andere,  die,  weil
sie  Bargeld  brauchen,  solche  verkaufen  wollen,  sind  auf  der  Börse  am  sichersten,  Verkäufer ­
  und  Käufer  zu  dem  z.  Z.  für  sie  günstigst  möglichen  Preise  zu  finden.  Sie  geben
deshalb  ihre  Aufträge  an  einen  an  der  Börse  vertretenen  Kommissionär.  Die
Auftraggeber  bezeichnen  dabei  entweder  den  Preis,  zu  welchem  sie  äußerstenfalls  zu
kaufen  oder  zu  verkaufen  bereit  sind,  sie  „limitieren"  ihn,  (z.  B.  zu  kaufen  10  000  Rubel
russische  Noten  zum  Preise  von  nicht  über  —  aber  natürlich  womöglich  unter  —
210  Mark  für  je  100  Rubel)  oder  sie  geben,  wenn  sie  in  jedem  Falle  zu  kaufen  oder
zu  verkaufen  wünschen,  den  Auftrag  „unlimiüert",  (z.  B.  zu  kaufen  10000  Rubel
„bestens",  d.  h.  zu  dem  billigst-möglichen  Preise,  zu  dem  sie  der  Kommissionär  auf
dem  Markt  erlangen  kann).  Wieviel  Waren  oder  Papiere  einer  bestimmten  Art
jeweilig  von  derartigen  Auftraggebern  angeboten  oder  gesucht,  und  welche  Preise  dafür
verlangt  oder  geboten  werden,  hängt  natürlich  von  der  ganzen  unabsehbaren  Vielzahl
von  Ursachen  ab,  welche  für  die  Verkaufs-  oder  Kaufsneigung  der  Beteiligten  in
Betracht  kommen.
Mit  ihren  Aufträgen  in  der  Tasche  begeben  sich  die  Kommissionäre  an  die
Börse  und  suchen  dort  entweder  selbst  einen  Partner  aufzufinden,  mit  dem  sie  ein
Geschäft,  wie  es  der  Auftraggeber  verlangt,  so  günstig  wie  möglich  für  ihn  und
jedenfalls  innerhalb  des  Preis-„Limits",  welches  er  angegeben  hat,  abschließen  können.
            
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