Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

234 Zweiter Teil. Kandel. XI. Geldwesen und Kapitalismus. 
Kurse, d. h. mit einem Agio zu nehmen und zu geben. Tatsächlich herrscht in einem 
Lande mit gesetzlicher Doppelwährung, solange dies Verhältnis dauert, dann die Silber 
währung. So ist es in der neueren Münzgeschichte überaus häufig gegangen. Denn 
im ganzen ist im Lauf der neueren Geschichte Gold gegen Silber teurer geworden. 
Die Goldmünzen erreichten deshalb nicht selten kürzere oder längere Zeit, nachdem das 
Münzgesetz das Wertverhältnis der beiden Metalle fixiert hatte, einen Silberwert, der 
den gesetzlichen überstieg. Sie wurden im Verkehr selten, und man konnte sie nur mit 
einem Agio erhalten. Mitunter entschloß man sich dann, um Gold in der Zirkulation 
nicht zu entbehren, zu einer Änderung des Wertverhältnisses. Entweder man prägte 
die Goldmünzen von einem bestimmten Zeitpunkt an leichter aus, zog die alten ein und 
prägte sie um, soweit der Privatverkehr diese gewinnbringende Operation der Staats 
regierung nicht abnahm, oder man setzte den Wert der bestehenden Goldmünzen im 
Münzsystem höher an. 
Etwas anders verläuft der Vorgang, wenn die Einschmelzung der Silbermünzen 
vorteilhaft wird, weil das Silber im Kandel zu einem günstigeren Wertverhältnis zu 
verwerten ist als in dem Münzwesen des betreffenden Staates. Die großen Silber 
münzen werden als Barrenmetalle mit Prämie für die Ausfuhr aufgekauft, die kleinen 
Münzen aber können im Verkehr nicht entbehrt werden, und um ihre Einschmelzung 
und Ausfuhr zu verhindern, bleibt kaum etwas anderes übrig, als für die kleinen 
Zahlungen silberne Scheidemünzen auszuprägen. Tatsächlich herrscht dann Goldwährung; 
rechtlich, insofern die Prägung silberner Kurantmünzen noch gestattet ist, kann die 
Doppelwährung erhalten bleiben und bei einer Änderung des Wertverhältnisses der 
beiden Metalle wieder praktisch werden. 
2. Zwischenzustände zwischen den doppelten und den einfachen 
Währungen, in denen beide Metalle in unbegrenzter Menge gesetzliches Zahlungs 
mittel, das eine derselben aber nur in beschräntter Menge vorhandenes Zeichen- oder 
Kreditgeld ist. (Zn neuerer Zeit wohl hinkende Währung genannt.) 
3. Silberwährung, bei welcher die Silbermünzen ausschließlich gesetzliches 
Zahlungsmittel in allen Zahlungen sind, die Annahme und die Bestimmung des 
Kurswertes der Goldmünzen dem freien Privatabkommen überlassen wird. Zn der 
Regel kursieren daher auch bei der reinen Silberwährung Goldmünzen, aber das 
beständig im Kandel sich verändernde Wertverhältnis von Gold und Silber veranlaßt 
ein fortwährendes Schwanken des Kurswertes der Goldmünzen. Die Veränderlichkeit 
ihres Werts macht sie zu einem unbequemen, wenig beliebten und deshalb meistens 
auch seltenen Zahlungsmittel. Auch die Staatsregierung kann in ihren Kassen Gold 
münzen annehmen, aber sie wird sich in der Bestimmung des Kassenkurses für Gold 
münzen, die in unbeschränkter Menge geprägt werden, nach dem im Kandel bestehenden 
Preisverhältnis richten müssen. Für eine kleine beschränkte Menge von inländischen 
Goldmünzen kann indes der Kassenkurs dauernd über dem Metallwert der Münzen 
gehalten werden, und es wird dann auch der Münze derselbe Wert im Privatverkehr 
gesichert (Preußischer Friedrichsdor). Zn diesem Falle wird die Anbequemlichkeit des 
wechselnden Kurswerts beseitigt, aber die Menge der zirkulierenden Goldmünzen muß 
dann eine kleine bleiben, wenn sie nicht die Silbermünzen verdrängen und tatsächliche 
Goldwährung herbeiführen sollen. 
Auch bei reiner Silberwährung kann es vorkommen, daß Verträge auf Zahlung 
in Goldmünzen abgeschlossen werden, und in ganzen Zweigen des Verkehrs kann das 
sogar herrschende Sitte sein (Parallelwährung von Grote, Simultanwährung von 
Roscher genannt). So hatte sich in Norddeutschland im 18. Jahrhundert in weiten 
Kreisen die Sitte, in Talern Gold (die Pistole, in Preußen der Friedrichsdor zu 
5 Tlr.) zu rechnen und zu zahlen, ausgebildet und bis auf die neuesten Zeiten erhalten. 
In Preußen mußte ein Teil der an den Staat zu leistenden Zahlungen in Gold
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.