Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

234  Zweiter  Teil.  Kandel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
Kurse,  d.  h.  mit  einem  Agio  zu  nehmen  und  zu  geben.  Tatsächlich  herrscht  in  einem
Lande  mit  gesetzlicher  Doppelwährung,  solange  dies  Verhältnis  dauert,  dann  die  Silberwährung. ­
  So  ist  es  in  der  neueren  Münzgeschichte  überaus  häufig  gegangen.  Denn
im  ganzen  ist  im  Lauf  der  neueren  Geschichte  Gold  gegen  Silber  teurer  geworden.
Die  Goldmünzen  erreichten  deshalb  nicht  selten  kürzere  oder  längere  Zeit,  nachdem  das
Münzgesetz  das  Wertverhältnis  der  beiden  Metalle  fixiert  hatte,  einen  Silberwert,  der
den  gesetzlichen  überstieg.  Sie  wurden  im  Verkehr  selten,  und  man  konnte  sie  nur  mit
einem  Agio  erhalten.  Mitunter  entschloß  man  sich  dann,  um  Gold  in  der  Zirkulation
nicht  zu  entbehren,  zu  einer  Änderung  des  Wertverhältnisses.  Entweder  man  prägte
die  Goldmünzen  von  einem  bestimmten  Zeitpunkt  an  leichter  aus,  zog  die  alten  ein  und
prägte  sie  um,  soweit  der  Privatverkehr  diese  gewinnbringende  Operation  der  Staatsregierung ­
  nicht  abnahm,  oder  man  setzte  den  Wert  der  bestehenden  Goldmünzen  im
Münzsystem  höher  an.
Etwas  anders  verläuft  der  Vorgang,  wenn  die  Einschmelzung  der  Silbermünzen
vorteilhaft  wird,  weil  das  Silber  im  Kandel  zu  einem  günstigeren  Wertverhältnis  zu
verwerten  ist  als  in  dem  Münzwesen  des  betreffenden  Staates.  Die  großen  Silbermünzen ­
  werden  als  Barrenmetalle  mit  Prämie  für  die  Ausfuhr  aufgekauft,  die  kleinen
Münzen  aber  können  im  Verkehr  nicht  entbehrt  werden,  und  um  ihre  Einschmelzung
und  Ausfuhr  zu  verhindern,  bleibt  kaum  etwas  anderes  übrig,  als  für  die  kleinen
Zahlungen  silberne  Scheidemünzen  auszuprägen.  Tatsächlich  herrscht  dann  Goldwährung;
rechtlich,  insofern  die  Prägung  silberner  Kurantmünzen  noch  gestattet  ist,  kann  die
Doppelwährung  erhalten  bleiben  und  bei  einer  Änderung  des  Wertverhältnisses  der
beiden  Metalle  wieder  praktisch  werden.
2.  Zwischenzustände  zwischen  den  doppelten  und  den  einfachen
Währungen,  in  denen  beide  Metalle  in  unbegrenzter  Menge  gesetzliches  Zahlungsmittel, ­
  das  eine  derselben  aber  nur  in  beschräntter  Menge  vorhandenes  Zeichen-  oder
Kreditgeld  ist.  (Zn  neuerer  Zeit  wohl  hinkende  Währung  genannt.)
3.  Silberwährung,  bei  welcher  die  Silbermünzen  ausschließlich  gesetzliches
Zahlungsmittel  in  allen  Zahlungen  sind,  die  Annahme  und  die  Bestimmung  des
Kurswertes  der  Goldmünzen  dem  freien  Privatabkommen  überlassen  wird.  Zn  der
Regel  kursieren  daher  auch  bei  der  reinen  Silberwährung  Goldmünzen,  aber  das
beständig  im  Kandel  sich  verändernde  Wertverhältnis  von  Gold  und  Silber  veranlaßt
ein  fortwährendes  Schwanken  des  Kurswertes  der  Goldmünzen.  Die  Veränderlichkeit
ihres  Werts  macht  sie  zu  einem  unbequemen,  wenig  beliebten  und  deshalb  meistens
auch  seltenen  Zahlungsmittel.  Auch  die  Staatsregierung  kann  in  ihren  Kassen  Goldmünzen ­
  annehmen,  aber  sie  wird  sich  in  der  Bestimmung  des  Kassenkurses  für  Goldmünzen, ­
  die  in  unbeschränkter  Menge  geprägt  werden,  nach  dem  im  Kandel  bestehenden
Preisverhältnis  richten  müssen.  Für  eine  kleine  beschränkte  Menge  von  inländischen
Goldmünzen  kann  indes  der  Kassenkurs  dauernd  über  dem  Metallwert  der  Münzen
gehalten  werden,  und  es  wird  dann  auch  der  Münze  derselbe  Wert  im  Privatverkehr
gesichert  (Preußischer  Friedrichsdor).  Zn  diesem  Falle  wird  die  Anbequemlichkeit  des
wechselnden  Kurswerts  beseitigt,  aber  die  Menge  der  zirkulierenden  Goldmünzen  muß
dann  eine  kleine  bleiben,  wenn  sie  nicht  die  Silbermünzen  verdrängen  und  tatsächliche
Goldwährung  herbeiführen  sollen.
Auch  bei  reiner  Silberwährung  kann  es  vorkommen,  daß  Verträge  auf  Zahlung
in  Goldmünzen  abgeschlossen  werden,  und  in  ganzen  Zweigen  des  Verkehrs  kann  das
sogar  herrschende  Sitte  sein  (Parallelwährung  von  Grote,  Simultanwährung  von
Roscher  genannt).  So  hatte  sich  in  Norddeutschland  im  18.  Jahrhundert  in  weiten
Kreisen  die  Sitte,  in  Talern  Gold  (die  Pistole,  in  Preußen  der  Friedrichsdor  zu
5  Tlr.)  zu  rechnen  und  zu  zahlen,  ausgebildet  und  bis  auf  die  neuesten  Zeiten  erhalten.
In  Preußen  mußte  ein  Teil  der  an  den  Staat  zu  leistenden  Zahlungen  in  Gold
            
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