Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Landet.  XII.  Bankwesen.

in  den  Emittenten  betreffen.  Münzsurrogat  ist  das  eigentliche  Papiergeld  ferner  in
wesentlich  anderer  Weise  als  die  Banknote,  das  einlösbare  Papiergeld  und  andere
Kreditumlaufsmittel:  mit  diesen  allen  ersetzt  es  die  Münze  in  der  Funttion  des  körperlich
gebrauchten  Amlaufsmittels,  aber  im  Unterschied  von  diesen  allen  zugleich  auch  —  jedenfalls
mehr  oder  weniger,  wenn  auch  nicht  unbedingt  völlig,  —  in  der  Funktion  des  Preismaßes ­
  und  eben  der  Währung,  während  die  Noten  rc.  ausdrücklich  sich  auf  die  Münze
als  Währung  und  als  Preismaß  zurückbeziehen,  indem  sie  unter  gewissen  Bedingungen
in  einem  gewissen  Münzbetrage  einlösbar  sind.  Lier  liegen  mithin  die  wesentlichsten
rechtlichen  und  zugleich  ökonomischen,  die  Verkehrsfunttion  betreffenden  Unterschiede  vor.
Ein  weiterer  wesentlicher  Unterschied  in  bezug  auf  die  Verkehrsfunttion  tritt  aber
sodann  bei  den  Banknoten  und  allem  sonstigen,  üblicher  Weise  nach  dem  populären
Sprachgebrauch  sogenannten  Papiergelde,  auch  dem  einlösbaren  gegenüber  in  der  verschiedenen ­
  Art  der  Ausgabe,  daher  auch  der  verschiedenen  Art  der  Rückströmung  hervor:
die  Banknote  wird  regelmäßig  als  Darlehen,  daher  für  den  Erwerb  eines  Forderungsrechts ­
  oder  gegen  Schuldschein  hinausgegeben,  bei  dessen  Verfall  entweder  sie  selbst  in
sogen,  „regelmäßiger  Rückströmung"  oder  an  ihrer  Stelle  Münze  zurückkehrt,  weshalb
nach  Ablauf  des  betreffenden,  üblich  ziemlich  kurzen  Termins  —  meistens  höchstens  drei
Monate,  tatsächlich  gewöhnlich  viel  weniger  —  entweder  überhaupt  kein  solches  Kreditpapier ­
  im  Amlauf  bleibt  oder  Münze  dafür  in  der  Bank  hinterliegt;  alles  Papiergeld,
uneinlösbares  und  einlösbares,  wird  dagegen  als  Zahlung,  (implizite  für  eine  fällige
Schuld,  aus  Ankäufen,  anderen  Zahlungsverpflichtungen)  also  gegen  Quittung  ausgegeben, ­
  gelangt  daher  nur  etwa  zum  Zweck  der  Einlösung  oder  zu  anderen  Zahlungen
wieder  an  den  Emittenten,  der  es  dann  aber  regelmäßig  zu  seinen  Zahlungen  alsbald
wiederausgeben  muß.  Mithin  bildet  die  Banknotenausgabe  nur  eine  zeitweilige,  die
Papiergeldausgabe  eine  dauernde  Vermehrung  der  Amlaufsmittel.
Die  Arsache  der  ersten  Ausgabe  von  Noten  ist  ein  vorausgehendes  Verkehrsbedürfnis, ­
  nämlich  ein  Bedarf  nach  Bankdarlehen,  diejenige  der  längeren  Zirkulation
der  Noten  ein  stetiger  Bedarf  des  Verkehrs  gerade  an  Amlaufsmitteln  in  Notenform
(statt  Münze  rc.)  und  ein  fortdauernder  Bedarf  an  Darlehen,  dessentwegen  die  zurückgesttömten
  Noten  immer  von  neuem  ausgegeben  werden.  Eine  Lauptursache  des
gesteigerten  Bedarfs  an  Zirkulationsmitteln,  an  Münze  und  Noten  auch  für  den  kleinen
und  mittleren  Verkehr  —  wo  demnach  die  Frage  der  Größe  der  Notenstücke  wichtig
wird  —  ist  eine  vorausgehende,  bez.  sich  nach  dem  Prozeß  interlokaler  und  internattonaler
Preisausgleichung  vollziehende  Erhöhung  des  durchschnittlichen  Stands  der  Warcnund
  Dienstpreise.  Die  Papiergeldausgabe  und  die  Papiergeldzirkulatton  erfolgt  dagegen
im  wesentlichen  unabhängig  vom  Verkehrsbedürfnis.  Das  etwa  zur  Einlösung  zurückgekommene, ­
  das  in  Zahlungen  an  Staatskassen  eingegangene  Papiergeld  gelangt  immer
sofort  wieder  zur  Verausgabung  in  neuen  Zahlungen,  nicht  wegen  des  Verkehrsbedarfs,
sondern  wegen  des  Bedürfnisses  der  staatlichen  Finanzverwaltung.  Eben  deshalb  ist
die  sog.  „Steuerfundation"  des  Papiergeldes  (Stein)  keine  wahre  Fundation.
Man  kann  daher  auch  den  Zettelbanken  —  weder  der  Zentralbank  noch  den
kleinen  Banken  eines  dezentralisttschen  Systems  —  keine  beliebige  Macht,  wirklich
jederzeit  einlösbare  Noten  auszugeben  und  in  Amlauf  zu  erhalten,  das  Land  „mit
Noten  zu  überschwemmen",  die  „Preise  willkürlich  zu  steigern",  den  „Geldwert  beliebig
zu  verändern",  zuschreiben,  sobald  man  nur  die  einfachsten,  Nächstliegenden,  leicht
anwendbaren  Kautelen  gegen  zu  willfährige  Diskontierung  mittelst  der  Notenausgabe
trifft,  d.  h.  im  wesentlichen  eben  für  die  wirkliche  stete  Einlösbarkeit  der  Note  sorgt.
Insofern  ist  aus  der  Verkehrsfunttion  der  Banknote  und  der  Zettelbank  die  Notwendigkeit
einer  sonst  resttingierenden  Bankpolitik,  insbesondere  des  Notenmonopols,  der  Zcnttalisierung
  der  Notenausgabe,  der  „Verstaatlichung"  des  Zettelbankwesens  nicht  schon
            
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