Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

290  Zweiter  Teil.  Landet.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.
Durch  die  Anwendung  des  Dampfes  auf  die  Verkehrsinittel  zu  Waffer  und  zu
Lande,  sowie  durch  die  Ausnutzung  der  Elektrizität  für  den  Nachrichtendienst  in  allen
Erdteilen  ist  das  kaufmännische  Geschäft  losgelöst  worden  aus  den  Banden  lokaler
Gebundenheit.  Der  Kaufmann  ist  heute  gewissermaßen  allgegenwärtig  geworden;  die
ganze  Erde  ist  sein  Arbeitsfeld.  In  seinen  Entschlüsselt  wird  er  durch  Gründe  bestimmt,
die  in  deil  verschiedensten,  eiltferntesten  Ländern  hervortreten,  und  in  Minriten  bringt
er  heute  zur  Ausführung,  wozu  früher  Wochen  und  Monate  erforderlich  lvaren.  Da
so  zugleich  mit  der  Zahl  der  Faktoren,  die  einen  Entschluß  bedingen,  die  Notwendigkeit
  einer  schnellen  Entschließung  gewachsen  ist,  so  werden  doppelt  dringend,  klarer,
ruhiger  Überblick,  genaue  Fachkenntnis,  gründliche  Schulung  des  Geistes,  denn  sic  allein
ermöglichen  die  schnelle  Bildung  eines  richtigen  Arteils.
And  das  gilt  im  besonderen  Maße  von  der  deutschen  Industrie,  die  immer  mehr
anfängt,  allch  den  Absah  ihrer  Erzeugnisse  in  die  Land  zu  nehmen.  Denn  nicht  zun:
geringsten  Teil  ist  ihr  erstaunliches  Aufblühen  zurückzuführen  auf  ihre  enge  Verbindung
mit  der  Wissenschaft,  wie  sie  vielleicht  am  stärksten  in  der  chemischen  und  elektrotechnischen
Industrie  hervortritt.  Nie  wird  allerdings  die  deutsche  Industrie  die  Mitlvirkung  sachverständiger ­
  Spezialisten  beschränken  dürfen;  aber  auch  wer  mit  der  kaufmännischen,
nicht  mit  der  technischen  Lcitllng  betraut  ist,  empfindet  cs  immer  inehr  nicht  nur  als
wünschenswert,  sondern  sogar  als  notwendig,  Kenntnisse  sich  auf  dem  Gebiet  der
mechanischen  oder  chemischen  Technologie  zu  erwerben,  wenn  auch  nur,  um  das  Verständnis ­
  für  die  Ausführungen  des  sachverständigen  Spezialisten  zu  vergrößern,  die
Fähigkeit  der  Kontrolle  zu  erhöhen,  den  kaufmännischen  Blick,  den  kaufmännischen
Spürsinn  zu  schärfen.
Aber  nicht  nur  im  privaten  Geschäftsleben  ist  der  Aufgabenkreis  eines  Kaufmanns ­
  und  Fabrikherrn  außerordentlich  gewachsen.  Wer  vom  Standpunkt  der  Kulturgeschichte ­
  zurückblickt  auf  das  19.  Jahrhundert,  der  findet  einen  der  charakteristischsten
Züge  darin,  wie  sehr  in  allen  Ländern  und  ganz  besonders  in  Deutschland,  gegenüber
anderen  Ständen,  der  Kaufmannsstand  sich  gehoben  hat.  Wie  er  an  Zahl  außerordentlich ­
  zugenommen  hat  und  noch  mehr  an  Reichtum,  so  hat  er  auch  seine  Stellung
dem  Staate  gegenüber  wesentlich  verändert.  Was  die  Fabrikherren  insbesondere  anlangt,
so  sind  sie  durch  die  soziale  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  zu  Trägern  von
Pflichten  geworden,  deren  verständnisvolle  Erfüllung  für  die  Gesundheit  des  gesamten
Volkskörpers  von  größter  Bedeutung  ist.  Als  Landelsrichter  hat  der  Kaufmann
wichtige  Aufgaben  auf  dein  Gebiete  der  Rechtsprechung  zu  erfüllen;  als  Konsul  fallen
ihm  noch  andere  bedeutsame  obrigkeitliche  Funktionen  zu;  als  Mitglied  einer  Landelskammer
  hat  er  die  Regierung  zu  beraten  in  Fragen,  deren  Bedeutung  für  das  Gesamtwohl ­
  unseres  Volkes  gerade  jetzt  beständig  wächst.
Aber  auch  auf  das  reinpolitische  Gebiet  greift  diese  Entwickelung  über.  Für
ein  Volk,  das  im  Interesse  seiner  Selbsterhaltung  auf  die  Bahn  der  Weltpolitik  gedrängt
wird,  d.  h.  —  nach  dem  Bülowschen  Worte  —  für  das  es  ein  Lebensinteresse  ist,  die
erworbenen  großen  überseeischen  Interessen  zu  erhalten  und  zu  entwickeln,  für  ein
solches  Volk  ist  cs  von  großer  und  stets  wachsender  Wichtigkeit,  daß  auch  der  Landelsstand
  im  Parlament  und  in  der  Regierung  eine  angemessene  Vertretung  finde,  wie  es
in  England  der  Fall  ist,  wo  zahlreiche  Minister  aus  dem  Kaufmannsstande  hervorgegangen ­
  sind.  Bei  uns  ist  das  noch  nicht  der  Fall.  Es  würde  aber  eine  Verkennung ­
  der  Sachlage  sein,  wollte  man  die  Tatsache,  daß  Lande!  und  Verkehr  im
öffentlichen  Leben  Deutschlands  nicht  so  vertreten  sind,  wie  es  ihnen  zukommt,  und  wie
es  anderswo  der  Fall  ist,  ausschließlich  aus  Eigentümlichkeiten  der  staatlichen  Organisation ­
  erklären,  wollte  man  nicht  gleichzeitig  anerkennen,  daß  es  in  diesen  Kreisen  bisher
vielfach  an  Persönlichkeiten  fehlt,  die  gewillt  und  befähigt  sind,  eine  Tätigkeit  zu  übernehmen, ­
  die  nicht  in  der  Verfechtung  der  Interessen  des  eigenen  Portemonnaies  ihr
            
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