Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

3. Die politischen Wirkungen des Zollvereins. 
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auch späterhin, als das unreife Nationalgefühl deutscher Publizisten wiederholt für 
einen Landelsbund mit der Schweiz oder mit Lolland sich erwärmte, wahrte Preußen 
unbeirrt den nationalen Charakter des Zollvereins. Also entstanden zwei Gemeinwesen 
im Deutschen Bunde: ein Deutschland des Scheins, das in Frankfurt, ein Deutschland 
der ehrlichen Arbeit, das in Berlin seinen Mittelpunkt fand. Der Preußische Staat 
erfüllte, indem er Deutschlands Landelspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche 
dem Deutschen Bunde oblagen, wie er zugleich allein durch sein Leer die Grenzen des 
Vaterlandes sicherte. — So ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur 
führenden Macht des Vaterlandes; und nur weil die europäische Welt es nicht der 
Mühe wert hielt, das Leerwesen und die Landelspolitik Preußens ernstlich kennen zu 
lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes. 
Die wirtschaftliche und die politische Einigung Deutschlands zeigen eine über 
raschende Verwandtschaft in ihrer Geschichte. Beide Bewegungen gleichen einem großen 
dialektischen Prozesse: erst nachdem durch wiederholte vergebliche Versuche die Unmöglich 
keit jeder andern Form der Einheit zweifellos erwiesen war, errang die preußische 
Legemonie den Sieg. Ein reiches Erbe monarchischer und im guten Sinne föderalistischer 
Überlieferungen ist aus den Erfahrungen des Zollvereins übergegangen auf den Nord 
deutschen Bund und das Deutsche Reich. Mit Recht wird der geniale Wurf der 
Norddeutschen Bundesverfassung gepriesen, wie sie allen staatsrechtlichen Theorien 
widersprach und doch so lebenskräftig, so verwickelt und doch so einfach war. Der 
glückliche Griff erscheint nur um so glücklicher, wenn wir erkennen, daß jenes Grund 
gesetz nicht schlechthin eine Neuerung gewesen ist, sondern an altbewährte Traditionen 
sich anlehnte. In dem Zollvereine hatte Preußen gelernt, einen vielköpfigen, fast form 
losen Bund, der sich in keine Kategorie des Staatsrechtes einfügen wollte, monarchisch 
zu leiten, mehr durch Einsicht und Wohlwollen und durch das natürliche Übergewicht 
der Macht als durch förmliches Vorrecht; und es war auch nur ein Anknüpfen an 
alte Überlieferungen, daß die neue Bundesverfassung außer dem Leerwcsen zunächst 
bloß die materiellen Interessen der Nation ins Auge faßte, den reicheren Ausbau des 
deutschen Staates der Zukunft iibcrlassend. ünd fragt man, wie es doch kam, daß 
in diesem zanklustigen Deutschland der Norddeutsche Bundesrat so viel Tatkraft, so 
viel Einmut bewähren konnte? — so läßt sich der Segen der langen Lehrzeit des 
Zollvereins nicht verkennen. Zwei grundverschiedene Schulen deutscher Staatsmänner 
waren aufgewachsen seit den dreißiger Jahren. Auf der einen Seite die Polittker des 
Bundestags. Wer hat sie nicht gekannt, diese bejammernswerten Geschöpfe, denen die 
Erbsünde der Diplomatie, die Verwechslung von Geschäft und Klatscherei, zur anderen 
Natur geworden? — Diese durch die kondensierte Milch der „Augsburger Allgemeinen" 
und der „Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung" mühsam am Leben erhaltenen politischen 
Kinder, die mit so feierlichem Ernst von den Formen und Formeln des hohen Bundes 
rechts zu reden wußten? ünd daneben die Geschäftsmänner des Zollvereins, nüchterne 
praktische Leute, gewohnt, ernsthafte Interessenfragen umsichtig zu erwägen, die Wünsche 
und Bedürfnisse der Nachbarn mit Gerechtigkeit und Milde zu beachten. Auf der 
hohen Schule der Zollkonferenzen und der mannigfachen Beratungen über die Fragen 
des Verkehrs lernten Preußens Staatsmänner die Methode neuer deutscher Polittk: 
die Kunst, reizbare kleine Bundesgenossen ohne Gehässigkeit und Gewalttat zu leiten, 
unter bündischen Formen das Wesen der Monarchie zu wahren. 
Der Gedanke des Zollvereins war nicht eines Mannes Eigentum, er entstand 
gleichzeiüg in vielen Köpfen unter dem Drucke der Not des Vaterlandes; daß der 
Gedanke Fleisch und Blut gewann, war allein Preußens Werk, war das Verdienst 
von Eichhorn, Motz und Maaßen und nicht zuletzt das Verdienst des Königs. Nicht 
die Anstandspflicht monarchischer Staatssitten, sondern die Pflicht historischer Gerechtig 
keit nötigt zu den, Llrteil, daß Friedrich Wilhelm der rechte Mann war für dies 
Mo Hat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 25
	        
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