3. Die politischen Wirkungen des Zollvereins.
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auch späterhin, als das unreife Nationalgefühl deutscher Publizisten wiederholt für
einen Landelsbund mit der Schweiz oder mit Lolland sich erwärmte, wahrte Preußen
unbeirrt den nationalen Charakter des Zollvereins. Also entstanden zwei Gemeinwesen
im Deutschen Bunde: ein Deutschland des Scheins, das in Frankfurt, ein Deutschland
der ehrlichen Arbeit, das in Berlin seinen Mittelpunkt fand. Der Preußische Staat
erfüllte, indem er Deutschlands Landelspolitik leitete, einen Teil der Pflichten, welche
dem Deutschen Bunde oblagen, wie er zugleich allein durch sein Leer die Grenzen des
Vaterlandes sicherte. — So ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur
führenden Macht des Vaterlandes; und nur weil die europäische Welt es nicht der
Mühe wert hielt, das Leerwesen und die Landelspolitik Preußens ernstlich kennen zu
lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes.
Die wirtschaftliche und die politische Einigung Deutschlands zeigen eine über
raschende Verwandtschaft in ihrer Geschichte. Beide Bewegungen gleichen einem großen
dialektischen Prozesse: erst nachdem durch wiederholte vergebliche Versuche die Unmöglich
keit jeder andern Form der Einheit zweifellos erwiesen war, errang die preußische
Legemonie den Sieg. Ein reiches Erbe monarchischer und im guten Sinne föderalistischer
Überlieferungen ist aus den Erfahrungen des Zollvereins übergegangen auf den Nord
deutschen Bund und das Deutsche Reich. Mit Recht wird der geniale Wurf der
Norddeutschen Bundesverfassung gepriesen, wie sie allen staatsrechtlichen Theorien
widersprach und doch so lebenskräftig, so verwickelt und doch so einfach war. Der
glückliche Griff erscheint nur um so glücklicher, wenn wir erkennen, daß jenes Grund
gesetz nicht schlechthin eine Neuerung gewesen ist, sondern an altbewährte Traditionen
sich anlehnte. In dem Zollvereine hatte Preußen gelernt, einen vielköpfigen, fast form
losen Bund, der sich in keine Kategorie des Staatsrechtes einfügen wollte, monarchisch
zu leiten, mehr durch Einsicht und Wohlwollen und durch das natürliche Übergewicht
der Macht als durch förmliches Vorrecht; und es war auch nur ein Anknüpfen an
alte Überlieferungen, daß die neue Bundesverfassung außer dem Leerwcsen zunächst
bloß die materiellen Interessen der Nation ins Auge faßte, den reicheren Ausbau des
deutschen Staates der Zukunft iibcrlassend. ünd fragt man, wie es doch kam, daß
in diesem zanklustigen Deutschland der Norddeutsche Bundesrat so viel Tatkraft, so
viel Einmut bewähren konnte? — so läßt sich der Segen der langen Lehrzeit des
Zollvereins nicht verkennen. Zwei grundverschiedene Schulen deutscher Staatsmänner
waren aufgewachsen seit den dreißiger Jahren. Auf der einen Seite die Polittker des
Bundestags. Wer hat sie nicht gekannt, diese bejammernswerten Geschöpfe, denen die
Erbsünde der Diplomatie, die Verwechslung von Geschäft und Klatscherei, zur anderen
Natur geworden? — Diese durch die kondensierte Milch der „Augsburger Allgemeinen"
und der „Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung" mühsam am Leben erhaltenen politischen
Kinder, die mit so feierlichem Ernst von den Formen und Formeln des hohen Bundes
rechts zu reden wußten? ünd daneben die Geschäftsmänner des Zollvereins, nüchterne
praktische Leute, gewohnt, ernsthafte Interessenfragen umsichtig zu erwägen, die Wünsche
und Bedürfnisse der Nachbarn mit Gerechtigkeit und Milde zu beachten. Auf der
hohen Schule der Zollkonferenzen und der mannigfachen Beratungen über die Fragen
des Verkehrs lernten Preußens Staatsmänner die Methode neuer deutscher Polittk:
die Kunst, reizbare kleine Bundesgenossen ohne Gehässigkeit und Gewalttat zu leiten,
unter bündischen Formen das Wesen der Monarchie zu wahren.
Der Gedanke des Zollvereins war nicht eines Mannes Eigentum, er entstand
gleichzeiüg in vielen Köpfen unter dem Drucke der Not des Vaterlandes; daß der
Gedanke Fleisch und Blut gewann, war allein Preußens Werk, war das Verdienst
von Eichhorn, Motz und Maaßen und nicht zuletzt das Verdienst des Königs. Nicht
die Anstandspflicht monarchischer Staatssitten, sondern die Pflicht historischer Gerechtig
keit nötigt zu den, Llrteil, daß Friedrich Wilhelm der rechte Mann war für dies
Mo Hat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 25