I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. "9
a) der Kredit kann aus dem Einkommen und aus dem Kapital
schöpfen, aber auch die Steuer kann aus dem Einkommen oder dem
Kapital schöpfen, doch ist es so ziemlich Tatsache, daß der Kredit
in der Regel aus dem Kapital, die Steuer aus dem Einkommen
geschöpft wird. b) Der Kredit kann Kapital,und Arbeit aus pro-
duktiven Verwendungen entziehen, dasselbe kähn aber auch mit der
Steuer geschehen. c) Der Kredit kann aber auch aus unproduk-
tiven Verwendungen Kapital entziehen, ebenso die Steuern. d) Der
Kredit kann die bessere Verwertung der Kapitalien befördern, aber
auch die Steuern. In den angeführten Beziehungen ist also der
Unterschied von Steuern und Kredit nicht besonders groß. Der
Vorteil des Kredits gegenüber der Steuer besteht namentlich in
folgendem: a) daß auch auswärtige Quellen in Anspruch genommen
werden können, so daß die Verhältnisse der inländischen Wirtschaft
nicht berührt werden, zum Teil befördert werden; b) daß größere
Summen zu beschaffen sind, welche durch Steuern nicht aufzutreiben
wären; c) daß für die Befriedigung der Bedürfnisse rascher gesorgt
werden kann; d) daß die Aufnahme eines Anlehens mit weniger
Reibungen, weniger Widerstand erfolgt als die Erhöhung der Steuern
oder Einführung neuer Steuern. Dagegen kann der Kredit leichter
die Forderungen der Sparsamkeit, der Vorsicht und Voraussicht,
der richtigen Einteilung verletzen und dadurch wirtschaftliche,
finanzielle, ja selbst politische Krisen hervorrufen.
8. Kriegsbedarf und Staatskredit’). Das Problem der
Berechtigung der Staatsanlehen hat namentlich mit Bezug auf die
Deckung der durch Kriege verursachten Kosten besondere Be-
deutung. Im allgemeinen kann festgestellt werden, daß die Ver-
meidung von Anlehen in den seltensten Fällen möglich sein wird,
ausgenommen den Fall, daß der Staat über große Geldvorräte ver-
fügt, was aber in unserer Zeit auch nicht mehr genügen würde.
Andererseits muß aber darauf verwiesen werden, daß jene Moti-
vierung der Anlehen, als ob die Steuerquellen vollkommen ver-
sagen würden, nicht immer den Tatsachen entspricht. Im nord-
amerikanischen Bürgerkriege stiegen die ordentlichen Einnahmen
des Staates von 41,5 Millionen Dollar (1861) auf 558 Millionen
Dollar (1866), in so bedeutendem Maße also, daß im letzteren Jahre
durch Anlehen bloß 97,9 Millionen Dollar zu decken waren, im
vorerwähnten Jahre dagegen 864,8 Millionen Dollar. Im ver-
gangenen Weltkriege haben alle Staaten ihre Steuereingänge be-
deutend erhöht, so z. B. Großbritannien von 189 Mill. £ (1914/15)
') Siehe auch S. 147: Die Deckung der Ausgaben, insbesondere der Kriegs-
ausgaben:
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