394 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
Vertrage zugestanden sei und gegenüber den meistbegünstigten Staaten verallgemeinert
werden müsse, nicht darum, daß die Landwirtschaft Opfer bringe, vielmehr darum, daß
nach wie vor den Landwirten von der deutschen Bevölkerung Opfer gebracht würden.
Er betonte auch in der Folge, daß er die Getreidezölle für ein schweres, vom Volke
gebrachtes, jedoch notwendiges Opfer ansehe. Man habe mit gutem Grunde nicht
den Rat befolgt, vor Abschluß neuer Handelsverträge zunächst einen neuen, allgemeinen
deutschen Zolltarif mit höheren Sätzen aufzustellen. Es würde das nur das Signal
gewesen sein, daß auch die übrigen Staaten ihren Tarif erhöht hätten. Der Zollkampf
würde sich noch verschärft haben. Sobald sich ein Volk an hohe Zölle, seien es auch
Kampfzölle, gewöhnt habe, schwänden die Chancen für Verhandlungen dahin. Bereits
jetzt habe man bittere Früchte der 1879—91 befolgten Politik zu kosten gehabt.
„Wir hätten eine Menge Dinge, die wir jetzt von Osterreich-Üngarn erkauft haben,
vor einigen Jahren umsonst haben können". Seit Deutschland Schutzzoll treibe, seien
Industrien in Osterreich-Tlngarn entstanden, die noch vor 10 Jahren nicht existierten.
Dieselben beanspruchten nun Schutz von der österreichisch-ungarischen Regierung.
Freiherr v. Marschall führte in ähnlichem Sinne aus: „In Deutschland wird
das Schutzzollsystem ein gemäßigtes sein, oder es wird nicht sein".
Die neue Handclsvertragspolitik wurde somit nicht als Abkehr vom Schutzzölle,
sondern nur als Milderung des bisherigen Hochschutzzollsystems betrachtet. Die haupt
sächliche ökonomische Motivierung für diesen Schritt war
1. die Rücksicht auf die internationale Lage und
2. die Rücksicht auf die Ernährung der arbeitenden Klassen angesichts der
Bevölkerungsznnahme in Deutschland.
Im internationalen Verkehr würde nach Ansicht der Regierung, wenn Deutschland
auf den Abschluß der Handelsverträge nicht eingegangen wäre, ein Krieg aller gegen
alle entstanden sein. Die Meistbegünstigung habe mit dem Erlöschen der französischen
Tarifverträge nicht mehr die Bedeutung, dem deutschen Export bestimmte Zollsätze des
Auslandes zu sichern. Die Vorteile des Systems von 1879—87 hätten sich, so
führte General v. Caprivi aus, in dem Maße in Nachteile verkehrt, in dem andere
Staaten dasselbe System annahmen. Bloße Meistbegünstigung sei „Gesamt
beschädigung" geworden. Auf dem bisherigen Wege fortzugehen, würde der Ruin
nicht nur unserer Industrie, unseres Arbeiterstandes, sondern auch vielleicht des Staates
sein. Der Kernsatz der allgemeinen wirtschaftlichen Motivierung der neuen Polittk
aus der internationalen Lage heraus ist in der Regierungsdenkschrift in folgenden
Worten enthalten:
„Der Abschluß neuer internationaler Verträge mit bloßer Meistbegünstigung
ohne Tariffestsetzung würde Deutschland zwar die Möglichkeit belassen, der einheimischen
Produktion den eigenen Markt durch beliebige Schutzzölle zu sichern, für die Offen
haltung der für unsern Export unentbehrlichen Auslandsmärkte aber nicht die geringste
Garantie bieten. Angesichts des mit der zunehmenden Steigerung der Produktton und
ihrer Hilfsmittel immer heftiger gewordenen Wettkampfes aller wirtschaftlich fort
geschrittenen Staaten ist zwischen diesen ein dauernder Handelsverkehr nur denkbar in
der Form eines rationellen Austausches von Gütern, und letzterer setzt wiederum eine
gewisse gegcnseittge Beschränkung der freien Verfügung auf zolltarifarischem Gebiete
voraus. Deutschland würde, zumal bei den heute herrschenden handelspolitischen
Strömungen, auf die Erhaltung seiner Ausfuhr nicht rechnen diirfen, wenn es nicht
durch eine solche Beschränkung seinerseits anderen Ländern die Möglichkeit gewährt,
die empfangene Ware ganz oder teilweise in eigenen Produkten zu bezahlen."
Der andere Grundgedanke der wirtschaftlichen Argumentation für die neue
Handelsvertragspolitik, die Fürsorge für wohlfeile Ernährung und für Arbeits
gelegenheit angesichts fortwährend steigender Bevölkerung, wurde vom Reichskanzler in