Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

giebt  als  Verkehrssteuerwerth  des  Grundbesitzes  20  326  532  773
Kronen.
Der  Werth  des  ungarischen  Grundbesitzes  beträgt  nach  den
verschiedenen  Methoden:
Kreditwerth  .  12  320128  250  Kronen
Ertragswerth  .14  506  506  000  «
Verkehrssteuerwerth  ....  20  326  532  773  «
Der  Durchschnitt  dieser  drei  Beträge,  15.717.722.341  Kronen,
kann  im  Endresultate  als  Gesamtwerth  des  ungarischen  Grundbesitzes ­
  angenommen  werden.
Wekerle  schätzt  den  Werth  des  ungarischen  Grundbesitzes
im  Jahre  1896  auf  4  Milliarden  Gulden, *  1 )  während  F  ö  1  d  e  s  im
Jahre  1885  auf  5  Milliarden  Gulden. 2 )
Nunmehr  können  wir  schon  die  Bedeutung  der  landwirtschaftlichen ­
  Verschuldung  erwägen.
Wenn  wir  die  gesamten  landwirtschaftlichen  Hypothekarlasten
(4111.135  Millionen  Kronen)  dem  Wenthe  des  ungarischen  Grundbesitzes ­
  1  (15  717  722  Millionen  Kronen)  gegenüberstellen,  so  sehen ­
  wir,  dass  der  in  der  Land\yirtschaft  benützte  ungarische
Grundbesitz  bis  26.17%  seines  Wenthes  mit  Hypothekarschulden
belastet  ist. 3 )
Wir  dürfen  .jedoch  nicht  ausser  Acht  lassen,  dass  jene  4.111
Milliarden  Kronen,  die  den  Grundbesitz  bis  26.17%  belasten,  einedurchschnittliche ­
  Belastung  ist.  Ein  bedeutender  Tbeil  des  ungarischen ­
  Bodens,  so  die  Kirchengüter-,  Farnitien-Fideikommisse  etc.,,
mit  einem  Worte  die  gebundenen  Grundbesitze,  d.  i.  34.27%  des-Grund
  und  Bodens  sind  nämlich  zum  grössten  Theile  schuldenfrei. ­
  Die  oben  nachgewiesene  Lastenmasse,  d.  i.  die  das  Mass  der
’)  Wekerle:  Die  Agrarverhältnisse  in  Ungarn.  (Neue  Freie  Presse
1.  Mai,  1896.)
0  Földes:  Magyarorszäg  statisztikäja  (Statistik  Ungarns).
Budapest,  1885.  (S.  197.)
s )  Földes  (cit.  Arbeit  S.  204)  versuchte  bereits  aus  drei  bekannten
Faktoren,  die  Festsetzung  des  aul  den  Gebäuden  und  Grundbesitzen  haftenden»
Hypothokarlastenstandes,  als  unbekannten  Faktors  und  gewann  als  Resultat
für  sämmtliche  Immobilien  (also  Grundbesitz  und  Gebäude)  eine  Verschuldungsquote ­
  von  20—25  Perzent.  Die  von  uns  benützte  Methode  weicht  von
Földes’  Methode  insofern«  ab,  dass  wir  als  dritten  bekannten  Faktor  nicht
die  jährliche  Zunahme  des  gesammten  Hypothekarkredites  nahmen,  sondern
die  jährliche  Zunahme  des  hieraus  nach  Abzug  der  jährlichen  Zunahmedes
  von  Instituten  gewährten  Hypothekarkredites  resultirenden,  von  Privaten
und  sonstigen  rechtlichen  Personen  gewährten  Hypothekarkredites,  wodurch
ein  verlässlicheres  Ergebniss  erzielt  werden  kann,  nachdem  die  Glieder  des
Verhältnisses  genauer  sind.  Seinerzeit  war  aber  das  statistische  Material  noch
mangelhafter.
            
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