giebt als Verkehrssteuerwerth des Grundbesitzes 20 326 532 773
Kronen.
Der Werth des ungarischen Grundbesitzes beträgt nach den
verschiedenen Methoden:
Kreditwerth . 12 320128 250 Kronen
Ertragswerth .14 506 506 000 «
Verkehrssteuerwerth .... 20 326 532 773 «
Der Durchschnitt dieser drei Beträge, 15.717.722.341 Kronen,
kann im Endresultate als Gesamtwerth des ungarischen Grundbesitzes
angenommen werden.
Wekerle schätzt den Werth des ungarischen Grundbesitzes
im Jahre 1896 auf 4 Milliarden Gulden, * 1 ) während F ö 1 d e s im
Jahre 1885 auf 5 Milliarden Gulden. 2 )
Nunmehr können wir schon die Bedeutung der landwirtschaftlichen
Verschuldung erwägen.
Wenn wir die gesamten landwirtschaftlichen Hypothekarlasten
(4111.135 Millionen Kronen) dem Wenthe des ungarischen Grundbesitzes
1 (15 717 722 Millionen Kronen) gegenüberstellen, so sehen
wir, dass der in der Land\yirtschaft benützte ungarische
Grundbesitz bis 26.17% seines Wenthes mit Hypothekarschulden
belastet ist. 3 )
Wir dürfen .jedoch nicht ausser Acht lassen, dass jene 4.111
Milliarden Kronen, die den Grundbesitz bis 26.17% belasten, einedurchschnittliche
Belastung ist. Ein bedeutender Tbeil des ungarischen
Bodens, so die Kirchengüter-, Farnitien-Fideikommisse etc.,,
mit einem Worte die gebundenen Grundbesitze, d. i. 34.27% des-Grund
und Bodens sind nämlich zum grössten Theile schuldenfrei.
Die oben nachgewiesene Lastenmasse, d. i. die das Mass der
’) Wekerle: Die Agrarverhältnisse in Ungarn. (Neue Freie Presse
1. Mai, 1896.)
0 Földes: Magyarorszäg statisztikäja (Statistik Ungarns).
Budapest, 1885. (S. 197.)
s ) Földes (cit. Arbeit S. 204) versuchte bereits aus drei bekannten
Faktoren, die Festsetzung des aul den Gebäuden und Grundbesitzen haftenden»
Hypothokarlastenstandes, als unbekannten Faktors und gewann als Resultat
für sämmtliche Immobilien (also Grundbesitz und Gebäude) eine Verschuldungsquote
von 20—25 Perzent. Die von uns benützte Methode weicht von
Földes’ Methode insofern« ab, dass wir als dritten bekannten Faktor nicht
die jährliche Zunahme des gesammten Hypothekarkredites nahmen, sondern
die jährliche Zunahme des hieraus nach Abzug der jährlichen Zunahmedes
von Instituten gewährten Hypothekarkredites resultirenden, von Privaten
und sonstigen rechtlichen Personen gewährten Hypothekarkredites, wodurch
ein verlässlicheres Ergebniss erzielt werden kann, nachdem die Glieder des
Verhältnisses genauer sind. Seinerzeit war aber das statistische Material noch
mangelhafter.