Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

5.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.

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erbaut.  Sie  wurde  1844  vom  Staate  erworben  und  in  staatlichen  Betrieb  genommen.
Dann  hielt  man  ein  Jahrzehnt  lang  in  Bayern  rechts  des  Rheins  ain  Staatsbahnprinzip ­
  fest.  Jedoch  bereits  1856  wieder  erscheint  ein  Aktienuntcrnehmen  (Bayerische
Ostbahnen),  welches  1875  in  das  Staatseigentum  übergeht.
Entscheidend  für  den  Übergang  zum  Staatsbahnsystem  im  Jahre  1844  war  der
Mangel  ausreichenden  Unternehmungsgeistes  für  Akticnbahnen.  Das  Schwanken  der
bayerischen  Staatsregierung  zeigt  sich  weiterhin  in  der  Rückkehr  zur  Akticnunternehmung
in  dem  Jahre,  da  der  spekulative  Aufschwung  sich  auch  aus  diesem  Gebiete  geltend  macht.
Im  Königreich  Sachsen  ist  es  abermals  ein  Aktienuntcrnehmen,  welches  Bahn
bricht.  Wie  in  Bayern  eine  kleine  Lokalbahn,  so  hier  die  erste  große  Eisenbahn  in
Deutschland,  an  welche  sich  der  Name  von  Friedrich  List  knüpft,  die  Bahn  von
Leipzig  nach  Dresden,  welche  1839  fertig  wurde.  —  Es  folgten  mehrere  Privatbahn-Unternehmungen,
  welche  indessen  erst  dadurch  zustande  kamen,  daß  die  sächsische  Regierung
sich  zur  Gewährung  zahlreicher  und  wertvoller  Vergünstigungen  entschloß,  bind  bald
zeigte  sich,  daß  trotzdem  der  private  Anlernehmungsgeist  das  Eisenbahnnetz  nicht  so
schnell  und  so  vollständig  herzustellen  vermochte,  als  die  Bedürfnisse  des  Verkehrs  es
erforderten.
Daher  genehmigte  der  Landtag  des  Jahres  1845/46  den  Bau  einer  Staatseisenbahn, ­
  der  Dresden-Bodenbacher  Linie.  Darauf  herrschte  ein  Menschenalter  lang  in
Sachsen  das  gemischte  System  von  Staatsbahnen  und  Privatbahncn,  bis  1876  mit
dem  Ankauf  der  Leipzig-Dresdener  Bahn  für  den  Staat  das  reine  Staatsbahnsystem
eingeführt  wurde.

5.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.
Von  Karl  Lamprecht.
kainprecht,  Zur  jüngsten  deutschen  Vergangenheit.  2.  Bb.  2.  Halste.  und  2.  Ausl.
Freiburg  i.  B.,  Hermann  Heyfelder,  >9»».  S.  278  ff.
Am  1870  war  die  Lage  des  Eisenbahnwesens  alles  andere  als  klar.  Fürst
Bismarck  hat  einmal  den  Zustand,  noch  im  Jahre  1876,  im  Preußischen  Landtage,
drastisch  genug  geschildert.  „Wir  haben  im  Reiche  63  Eisenbahntcrritorien,  in  Preußen
40.  Jede  dieser  territorialen  Herrschaften  ist  nun  mit  den  mittelalterlichen  Gerechtsamen ­
  des  Stapclrechts,  des  Zoll-  und  Gclcitswesens  und  der  Auflagen  auf  den
Verkehr  nach  Willkür  vollständig  ausgerüstet,  selbst  mit  dem  Fehderecht".  In  der  Tat
war  die  Lage  anfangs  der  siebziger  Jahre  etwa  der  Art;  neben  den  noch  sehr  kleinen
Staatscisenbahnsystemen  bestand  eine  große  Menge  von  selbständigen,  großen  und
kleinen  Privatbahngesellschaften.  Dieser  Zustand  hatte  sich  aus  einer  ziemlich  vcrlvorrenen
  Verkehrspolitik  der  einzelnen  Bundesstaaten  im  Zeitalter  der  Entstehung  der
Eisenbahnen  und  auch  noch,  ja  vornehmlich  in  den  Jahren  etwa  1850—  1870  entivickelt.
  In  dieser  Zeit  hatte  man  in  den  meisten  Ländern,  wenn  auch  aus  sehr  verschiedenen ­
  Gründen,  eine  dem  Privatbahnsystem  günstige  Meinung  gehabt;  so  auch
in  Preußen,  wo  der  Staat  anfangs  nicht  in  der  Lage  war,  für  eigenen  Bahnbau
größere  Anleihen  aufzunehmen,  und  wo  bis  zum  Jahre  1866  wenigstens  sich  auch  noch
andere  politische  Bedenken  gegen  ein  Staatsbahnsystem  entscheidend  geltend  machten.
Die  Folge  war,  daß  man  es  jetzt  mit  einer  Fülle  verschiedener  Verwaltungen  zu  tun
hatte.  Da  aber,  wo,  wie  zumeist,  das  Privatbahnsystcm  herrschte,  kam  nun  noch  eine
nach  den  einzelnen  Ländern  sehr  abweichende  staatliche  Behandlung  der  Bahnen  hinzu;
Mol  lat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  28
            
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