Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4,  Die  Ansänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.

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Der  Einfluß  dieses  Erfolges  übertrug  sich  nach  Magdeburg.  An  jenem  Tage
der  glänzenden  Aktienzeichnung,  14.  Mai  1835,  reichte  der  Oberbürgermeister  Franckc
in  Magdeburg  sein  Gesuch  um  Zulassung  der  Bahn  Magdeburg  —  Leipzig  bei
der  Staatsregicrung  ein.  Zugleich  trat  List  in  Berlin  auf  und  bewarb  sich  am
21.  Mai  1835  durch  zwei  Immcdiatvorstellungen  um  die  Konzession  für  eine  Eisenbahn
von  Hamburg  nach  Berlin,  Magdeburg  und  Leipzig.  Er  teilte  darin  mit,
daß  er  bereits  Schritte  getan  habe  sin  Verbindung  mit  Cotta  in  Stuttgart),  um  eine
Konzession  von  Basel  nach  Mannheim  zu  erhalten.  Indessen  Lifts  Bewerbung,
obwohl  er  sich  eine  Reihe  angesehener  Bankhäuser  zugesellt,  scheiterte.  Am
14.  Februar  1836  wurde  durch  Königliche  Kabinetsordre  an  Franckc  und  Konsorten  die
Konzession  erteilt.  Am  13.  August  1836  wurde  das  Aktienkapital,  2,3  Millionen  Taler,
mehr  als  doppelt  (5  Millionen)  gezeichnet;  am  13.  November  1837  wurde  das  Kgl.
Statut  für  die  Bahn  verliehen.  Am  18.  August  1846  war  die  ganze  Strecke  vollendet.
Schon  für  das  Jahr  1840  gelangte  eine  Dividende  von  4°/o  zur  Verteilung,  die  für
1841  auf  5,  für  1842  auf  7,  für  1843  und  folgende  Jahre  auf  10  °/ 0  stieg.
Im  Frühjahr  1837  beauftragte  die  Preußische  Regierung  eine  Kommission  von
höheren  Beamten  mit  der  Vorbereitung  eines  Gesetzes  über  die  Eisenbahnen.  Am
3.  November  1838  wurde  ein  solches  Gesetz  erlassen  und  gilt  heute  noch  als  Grundlage ­
  der  Preußischen  Eisenbahngesetzgebung.  Das  Gesetz  ist  nur  auf  Aktienunternehmungen
  berechnet,  vorbehaltlich  öffentlicher  Beihilfe  im  einzelnen.  Bis  zum
November  1842  waren  auf  diese  Weise  zehn  Bahnen  entweder  vollendet  oder  in  ihrer
Ausführung  sichergestellt.  Es  waren  dies  die  Berlin—Potsdamer  (30.  Oktober  1839),
die  Düsseldorf—Elberfeldcr  (3.  September  1841),  die  Berlin—Anhalt—Köthener
(10.  September  1841),  Magdeburg  —  Leipziger  (18.  August  1840),  Rheinische
(15.  Oktober  1843);  die  Berlin—Stettiner  (konzessioniert  12.  Oktober  1840),  Berlin
Frankfurter  (konzessioniert  15.  Mai  1841),  Magdeburg—Halberstädter  (konzessioniert
14.  Januar  1842),  Bonn—Köln  (konzessioniert  11.  Februar  1841),  Oberschlesische
Eisenbahn  (konzessioniert  2.  August  1841).  Bei  der  Berlin—Anhalter  und  Berlin
Stettiner  leistete  der  Staat  Hilfe  durch  Aktienzeichnung  oder  Zinsgarantie.  Eingreifender ­
  beteiligte  sich  der  Staat  seit  1842,  indem  er  ein  Netz  notwendiger  Linien
von  zusammen  220  Meilen  plante  und,  gestützt  auf  seine  günstige  Finanzlage,  dessen
Bau  durch  Zinsgarantie  beförderte  (Rhein—Weser,  Thüringer  Bahn,  Ostbahn,
Frankfurt  -Breslau,  Fortsetzung  der  Oberschlesischcn  Eisenbahn,  Posen  Preußen
Schlesien).
In  anderen  deutschen  Staaten  geht  es  noch  langsamer,  sei  es,  daß  die  treibende
Kraft  des  industriellen  Geistes  fehlte,  sei  es,  daß  der  Charakter  der  Bevölkerung  und
der  Regierung  verzögernd  wirkte.  So  im  Königreich  Hannover.  Seit  1834/1835
sehte  hier  die  Regierung  Kommissionen  nieder,  damit  diese  die  an  sie  herantretenden  privaten
Anregungen  begutachteten.  Als  die  anfängliche  Ansicht  von  der  Schädlichkeit  der
Eisenbahnen  überwunden  war,  wollten  doch  Regierung  und  zumal  die  Stände  nur
Vorbereitungen  treffen,  um  den  Bau  der  Hauptlinien  an  private  Unternehmungen  zu
überlassen,  ohne  daß  solche  sich  meldeten.  Endlich,  27.  Juni  1841,  trat  die  Regierung
mit  dem  Entschluß  vor  die  Stände  unter  dem  Drucke  der  Notwendigkeit,  auf  Staatskosten ­
  Verbindungslinien  von  Osten  nach  Westen  zu  bauen,  damit  nicht  durch  die
Bahnen  der  Nachbarländer  das  Land  Hannover  brach  gelegt  werde.  Im  Januar  1842
sprachen  sich  die  Stände  zustimmend  aus.  Bis  Ende  1847  wurden  die  damals
beschlossenen  Linien  (zusammen  47  Meilen)  erbaut.
Im  Großherzogtum  Baden  wurde  5  Jahre  lang  die  Frage  der  Anlegung  einer
Eisenbahn  besprochen.  Da  trat  die  Aktiengesellschaft  zum  Bau  der  Eisenbahn  von
Straßburg  nach  Basel  auf,  und  es  wurde  die  Verlängerung  der  französischen  Bahn
bis  an  die  rheinbayrische  Grenze  in  Beratung  genommen;  als  nun  aber  eine  bayrische
            
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