Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

7.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.

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der  jetzt  bevorsteht  und  zum  Teil  in  Amerika  ausgeführt  ist:  auch  für  den  sehr  viel
längeren  Zeitraum  der  ruhenden,  nicht  auf  dem  Transport  befindlichen  Ware  die
Warenfürforge  vom  Ländler  auf  einen  kaufmännisch  neutralen  und  technisch  besonders
erfahrenen  Dritten  zu  übertragen.  Wo  dies  geschieht,  verbleibt  dem  eigentlichen
Getreidehändler  nur  die  Erfüllung  der  Aufgaben  der  Vermittelung  zwischen  Vorrat
und  Bedarf  und  damit  der  Preisbestimmung,  während  die  Sorge  für  die  konkrete
Ware  Aufgabe  der  Transportgesellschaften  und  im  höheren  Maße  der  Lagerhausunternehmungen ­
  ist;  das  Band  zwischen  Warenvorrat  und  Warenvermittelung  wird  also  rein
äußerlich  stark  gelockert.
Soll  nun  diese  Arbeitsteilung  eine  wirtschaftlich  rationelle  sein,  so  muß  sie  die
arbeitsteiligen  Leistungen  quantitativ  und  qualitativ  steigern.  Auf  unseren  Fall  angewandt, ­
  heißt  das:  die  Fürsorge  für  die  Ware  muß  bei  den  Lagerhausverwaltungen
—  bei  den  Transportgesellschaften  liegt  die  Sache  etwas  anders  —  besser  und  billiger
werden,  und  die  von  dieser  Fürsorge  befreiten  Ländler  müssen  die  Funktionen  der
Warenvermittelung  und  Preisbildung  sachgemäßer,  schneller  und  billiger  versehen.  Eine
solche  Wirkung  hat  die  Arbeitsteilung  dann,  wenn  sie  eine  intensivere  Berufsbildung
entwickelt,  was  wiederum  nach  allgemeinen  psychologisch  -  wirtschaftlichen  Regeln  die
Konzentration  auf  die  enger  umgrenzten  Aufgaben  zur  Voraussetzung  hat.  Daraus
ergibt  sich  für  den  Getreidehandel  die  staatswirtschaftliche  Forderung,  die  beiden  Berufsgruppen ­
  der  Getreidehändler  und  der  Getreidelagerer  möglichst  zu  isolieren,  einmal
gegeneinander  und  sodann  gegen  Außenstehende.  Die  Abgrenzung  gegeneinander  ist
besonders  wichtig  für  das  Lagerungsgeschäft,  denn  nur  das  Verbot  des  eigenen  Landels
gibt  eine  Garantie  für  die  beste  Warenfürsorge.  Die  Abgrenzung  gegen  außerhalb
des  Getreidehandels  Stehende  kommt  für  den  eigentlichen  Getreidehandel  vor  allem  in
Betracht,  denn  die  bessere  Erfüllung  der  wichtigen,  spezifisch  kaufmännischen  Funktionen
ist  hier  bei  dem  komplizierten  Zusammenwirken  nur  möglich,  wenn  das  geschulte  Llrtcil
der  kaufmännischen  Sachverständigen  nicht  durch  die  überhaupt  nicht  oder  ungenügend
begründeten  Ansichten  spekulationssüchtiger  Laien  paralysiert  wird.
Daß  ein  Land  des  Laissez  faire,  ein  Land  mit  so  dezentralisierter  Staatsgewalt, ­
  wie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  nicht  dazu  geschaffen  ist,  diese
Abgrenzungen  der  Berufsgruppen  durchzuführen  und  damit  den  wirtschaftlichen  Vorteilen ­
  dieser  neuen  Arbeitsteilung  den  Sieg  über  die  notwendig  mit  ihr  auch  verbundenen
Nachteile  zu  verschaffen,  bedarf  nicht  des  Beweises.  So  oft  auch  gerade  auf  diesem
Gebiete  Amerika  als  das  nachahmenswerte  Vorbild  hingestellt  wird,  so  zeigt  es  doch
auch  hier  vielleicht  noch  mehr  Nachteile  als  Vorteile  in  ungehemmter  und  daher  üppiger
Entfaltung  und  bewährt  sich  damit  auch  hier  als  Musterland  für  die  Erkenntnis  wirtschaftlicher ­
  Tendenzen  und  Probleme.
Der  amerikanische  Getreidehandel  trägt  gegenwärtig  den  ausgeprägten  Charakter
eines  Äbergangszeitaltcrs  mit  einem  janusartig  vor-  und  rückwärts  gewandten  Gesicht.
Zunächst  ragt  die  Vergangenheit  in  die  Gegenwart  hinein;  denn  trotz  der  veränderten
Landels-  und  Transporttechnik,  trotz  mancherlei  gesetzlicher  Verbote  wird  mit  dem
Lagerhausgeschäft  regelmäßig  das  Getreidevermittelungsgeschäft  verbunden.  Dadurch,
daß  die  fremden,  unter  Aufgabe  der  Identität  eingelagerten  Getreidemengen  neben  dem
eigenen  Vorrat  den  Spekulationen  des  Lagerhausbesihers  dienstbar  gemacht  werden
können,  gewinnt  dieser  einen  ebenso  großen  Vorsprung  vor  dem  keine  eigenen  Lagerräume ­
  besitzenden  Getreidehändler,  wie  der  fremde  Einlagerer  dadurch,  daß  nicht  neutraltechnische
  Gesichtspunkte,  sondern  kaufmännische  Berechnungen  für  die  Behandlung  des
Getreides  maßgebend  sind,  benachteiligt  wird.  Das  führt  schließlich  jedoch  zu  einem
Widerspruch  in  sich  selbst.  Denn  die  Verschiebung  des  Gleichgewichts  zwischen  beiden
Gruppen  im  Getreidehandel  entwickelt  notwendig  eine  wachsende  Tendenz  auf  Monopolisierung ­
  des  effektiven  Getreidehandels  in  der  Land  der  Lagcrhausgesellschaften  und
            
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