Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

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Durchaus nicht. Davon, dass die geplanten Arbeiterassociationen 
genau so den Wechselfällen der Marktlage, der Conjunctur 
ausgesetzt wären, wie die Unternehmungen Einzelner, dass sie 
sich voraussichtlich durch Concurrenz befehden und nach dem 
Monopole streben würden '), sehen wir ab. Denn diese Mängel 
verschwinden gegenüber dem Grundfehler, an dem das ganze 
System krankt. . Louis Blanc ist nämlich für die Gleichheit des 
Lohnes und legt den Starken und Begabten die Verpflichtung 
auf, ihre Kräfte der Allgemeinheit zu weihen ?). Diese Ver- 
pflichtung, so edel und sittlich sie auch sein mag, ist doch eine 
viel zu schwankende Grundlage, als dass man darauf ein Ob- 
ligationenrecht mit fundamentalen Bestimmungen über die 
züterverteilung aufbauen könnte. Jedesfalls ist ein Rechts- 
system, das sich lediglich an die Brüderlichkeit wendet, für 
praktische Zwecke wertlos und man kann daher ohne Ueber- 
treibung behaupten, Louis Blanc habe an die Stelle der von 
'hm so leidenschaftlieh bekämpften privatrechtlichen Ordnung 
eine communistische Utopie von augenfälliger Undurchführ- 
barkeit gesetzt. 
1) Vgl. die Ausserung des Delegirten Charpentier in der Sitzung des 
Luxembourg v. 20. März 1848 (bei Girardin, Droit au travail, I. Ba. a. a. OÖ. 
p. 70). Wenn jeder Industriezweig ein abgeschlossenes (janze bildet, könnte 
lann nicht dieser Industriezweig Se Oonsumenten brandsechatzen? (ranconner 
je consomateur). 
2) Vgl. die Ausserung Louis Blanc’s (bei Girardin a, a. OÖ. p. 66): La 
superiorite d’intelligence ne constitne pas plus un droit que In superiorite 
musculaire; elle ne cre&e quwun devoir. Il doit plus, celui qui peut 
javantagye: voili son Drivilege!
	        
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